Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Krankenkasse und OEG. BVG etc...

Ich kann es nur bestätigen, wir zahlen einen hohen Preis für den Kampf mit den Behörden und Gerichten. Ich habe 7 Jahre um meine Rechte gekämpft und pünktlich mit Beendigung des OEG Verfahrens bin ich dann zusammengeklappt. Nun muss ich also auch noch zusätzlich die 7 Jahre mit psychologischer Hilfe aufarbeiten.

Glücklicherweise fange ich diese Woche eine neue Therapie an, die mich hoffentlich wieder etwas stabilisiert. Momentan ist mein Akku komplett leer, meine gesamte Energie habe ich anscheinend in den OEG Kampf gesteckt und hat mich von einigen anderen Dingen abgelenkt.

Ich wünsche allen vor allem viel Kraft und ggf. auch psychologische Unterstützung, um diesen Kampf mit den Behörden zu überstehen.

Ich werde weiterhin hier unregelmässig mitlesen und schreiben und versuchen Fragen zu beantworten.

In erster Linie muss ich jetzt aber an meine Gesundheit denken, damit ich wieder aktiv am Leben teilnehmen kann. Momentan bringt mir nämlich die gute finanzielle Situation so gut wie nichts.

@ Pink Panther

Tut mir total leid, dass Du kurz vor Weihnachten so einen Schlag von der Behörde bekommen hast. Ich hoffe sehr, dass Du auch diesen Kampf gewinnst.
 
@ Gast
Nun ist mir klar, dass du GdB meinst also 90 Psyche, 50 Körper, ich
schätze mal da kommt ne 100 raus aber nun mal erst GdB.
Das alles von der Schädigung kommt, siehst du nun so, die Gutachter (sofern du vorgeladen wirst) können ein ganz anderes Ergebnis mitteilen.
Ich habe auch insges. 90 und zwar besteht das aus 80 und 20 oder 30.
Habe aber derzeit nur 50 GdS (Erhöhung beantragt, bzw. Widerspruch) alles andere werde ich mir "erstreiten" müssen.😱
Du kannst dich glücklich schätzen, wenn du die Psyche (90) voll anerkannt bekommst
und nicht ein Teil als Mileugeschädigt abgetan wird!
Wobei das mit dem Mileu geschädigt nicht rechtens ist....aber da muss dann
ein guter OEG Anwalt ran denke ich....
Muss nicht so sein bei dir, ich berichte von dem was ich mitbekomme oder selbst erlebe...

Mileu geschädigt (?) Hmmm . . . . . . . auch wenn . . .

Ich komme aus einem Elternhaus wo beide Elternteile einen recht gut gespflegten Eindruck erwecken. Niemand trank Alkohol. Sie waren berufstätig und hatten ein gutes Einkommen. Ich war nie erwünscht, und so quälte man mich bis zum Erbrechen (von Einzelheiten und Details möchte ich hier öffentlich Abstand nehmen).

Was bedeutet denn; Mileu geschädigt, für dich ?
 
Hallo Weltenbummler und Threadleser,

mein OEG Verfahren ist im Dezember nach 7 Jahren Kampf mit 70% GDS und Zuspruch des BSA zu Ende gegangen. Wirtschaftlich bin ich damit mehr als abgesichert, da ich zusätzlich 7 Jahre Rückwirkend meine Leistungen erhalten habe. Bezüglich der Heibehandlung und Krankenkasse, habe ich es akzeptiert, dass mir nur schädigungsbedingte Leistungen bezahlt werden ( Praxisgebühr, Medikamente, Fahrkosten), da ich eine EM Rente erhalte. Mir erschliesst sich dieses Gesetz zwar nicht, da die EM Renter eindeutig benachteiligt sind, aber ich habe genug von juristischen Kämpfen und wirtschaftlich bin ich glücklicherweise darauf auch nicht mehr angewiesen.

Trotzdem sollte man das Thema im Auge behalten und ich werde mich - soweit es meine Gesundheit zulässt - auch weiterhin hier zur Verfügung stellen.

Gruß
Hawkeye


Hi, Hawkeye,

herzlichsten Glückwunsch auch von mir. Was du in diesem Kampf durchgemacht hast, kann wohl nur jemand ermessen, der selbst diese Erfahrungen machen musste. Um so schöner ist es, dann mal lesen zu dürfen, dass jemand Erfolg hatte. Ich freue mich sehr für dich🙂

LG
Meli
 
Also nochmal zu Gast....
ich würde auch sagen, dass da eine GdS von 100 rauskommen müsste, aber verlasse dich bitte nicht darauf.
Ob sich ein anderer Gutachter dem anschließt, würde ich nicht unterschreiben. Es ist ja auch möglich, das zwischen dem ersten Ergebnis und dem zweiten Gutachter einfach Zeit verstreicht und die sagen...ja das war mal, aber heute hat der nur noch 80.

Grundsätzlich müssen sie beim OEG auch die körperl. Beeinträchtigungen berücksichtigen, sie müssen im Bescheid mit benannt werden (das ist wichtig für dich, achte bitte darauf). Stehen die Körperschäden nicht mit drauf, ist der Bescheid fehlerhaft.

Gut wäre es, wenn auf jeden Fall mind. 50% dabei rauskommen (und das sollte eigentlich so sein), alle anderen prozentualen Erhöhungen wirken sich dann eh nur noch auf die Grundrente aus, also auf den sog. schädigungsbedingten Mehraufwand.
Alle anderen Leistungen stehen dir dann ohnehin zu. Vielleicht nimmt dir das ein wenig die Sorge.

Und in eigener Sache,
die KV ist bedroht, weil ich Schadenersatz indirekt beim Täter habe vollstrecken können.
Das war eine sehr hohe Forderungen, die ich habe durchsetzen können und erhalten habe.
Und auf Grund dieser Tatsache, sagt das VA....Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, keine KV mehr.
Sie versuchen nun also ab Zahlungseingang rückwirkend KV-Beiträge von mir zu holen, das dürfen sie dann, wenn man etwas verschwiegen hat.
Der Punkt ist aber der.....ich hab es ja gar nicht verschwiegen, auch das ist wieder so selten, das selbst beim VA keiner auf die Idee gekommen ist, dass das irgendeinen Leistungsbereich berühren könnte.
Das Schlimme ist, der SB stellt jetzt erstmal die Behauptung in den Raum....."hat die mir nicht gesagt". und ich muss beweisen, dass ich es sehr wohl mitgeteilt habe.
Ich habe mir irgendwann angewöhnt, alles nur noch mit Lesebestätigung zu senden, so dass ich den Beweis führen kann. Er selber hat die Mail erhalten.

Ja und auch ich freue mich für Hawkeye, dass er diesen Kampf gewonnen hat, dennoch macht es mich sehr nachdenklich, wenn ich höre, was für einen unglaublich hohen Preis er dafür hat zahlen müssen. und er ist nicht der Einzige den ich kenne.
Diese Auseinandersetzungen gehen auch an meine Gesundheit und ich bekomme vom VA nur 260 € im Monat. Ist es das wert? Das ist die Frage, die mich beschäftigt hat.

Und man bekommt die Leistungen auch im Ausland (Gesetz wurde geändert).
ich werde nicht blauäugig gehen, das gehört gut vorbereitet, es wir also noch 12- 24 Monate dauern, bis ich weg bin.
Wie die sich die Einbestellung zum Gutachten vorstellen, na da bin ich ja mal gespannt, das werden ganz eklige Reisekosten.
 
Pink Panther ...

Danke für deine Mitteilung. Ich werde alles beachten.

Zur Zeit finde ich keine Worte. Mir geht es mies.
 
@hawkeye: Auch von meiner Seite gratuliere ich Dir. Auch ich habe 70% bekommen und muß aber noch auf den letzten Urteilsspruch warten (seit einem Jahr schon). Doch bald hoffe ich, daß es abgeschlossen wird. Ich bitet dich um einen Gefallen, (Wenn du es willst natürlich): Bitte halte uns doch auf dem Laufenden, wie sie deine Nachzahlung mit den anderen Sozialliestungen verrechnen, falls du sie bekommen hast. Ich habe hier einen Thread eröffnet dafür aber nichts Substantielles herausgefunden, außer Unorndung im Umgang damit. Also, Ich meine, wenn dun Alg oder Grundsicherung bekommen hast. Und es wäre auch super nett von Dir, wenn du uns informieren würdest, ob sie dir deine Nachzahlungen nach einem Jahr als Vermögen anrechnen wollen.Das dürfen die meines Wissens nicht, aber es gibt welche hier, bei denen sie das wohl tun. Rechtens ist das nicht. Ich wünsche Dir, daß da bei Dir alles gut läuft
(wünsche ich mir auch).

Hallo Weltenbummler,

etwas verspätet meine Antwort. Bezüglich der Anrechnung von Sozialleistungen kann ich Dir nichts konkretes sagen, da ich durchgehend nur meine EM Rente erhalten habe und die natürlich auch rückwirkend voll an den BSA und der Ausgleichsrente angerechnet wurde. So war bei mir die Berechnung recht simpel, da ich keine Sozialleistungen ab OEG Antragsstellung erhalten habe. Ob meine hohe Rückzahlung später als Vermögen angerechnet wird, kann ich jetzt noch nicht sagen. Bin mir aber sicher, dass es juristisch nicht haltbar sein wird.

Wie sieht es aktuell bei Dir aus?

Gruß
Hawkeye
 
Hallo Weltenbummler,

ich habe vor ca einem Monat meinen Widerspruch gegen dern ersten OEG Bescheid durch bekommen. Die Anerkennung hatte ich bereits, es ging um den Berufsschadensausgleich, Ausgleichsrente und Erhöhung des GdS.

Im Bescheid stand, dass ich eine Nachzahlung bekomme, sie aber erst einbehalten wird, da bei Bezug von Grundsicherung erst mögliche Ansprüche des Amtes für Grundsicherung der zuständigen Stadt geprüft werden.

Das ist bei mir jetzt nicht der Fall, ich konnte mich, mit Unterstützung, noch gerade über Wasser halten, bin quasi hart an der Grundsicherung vorbei "geschrabbt".

Was ich bei mir aber nicht verstehe ist, dass sie mir den ganzen Betrag auszahlen "wollen", ich aber eine ganze Zeit lang Versorgungskrankengeld vom Versorgungsamt bekommen habe?
Ich denke, dass wird doch bestimmt auch verrechnet. Dann lieber gleich klären und nicht erst freuen und dann vielleicht zurück zahlen müssen. Aber ich werde auf jeden Fall noch nachfragen, sobald ich den Abschlussbescheid von meiner Rechtsanwältin habe. Ist aber nur noch reine Formsache, dass der Widerspruch jetzt mit dem neuen Bescheid abgegolten ist.

LG - B.
 
@hawkeye: Danke für deine Antwort. Bei mir hat das Gericht jetzt endgültig zu meinen Gunsten entschieden. Gott sei Dank! Bin ja vor einem Jahr begutachtet worden, und das Gericht hat ganz schön lange auf sich warten lassen. Sehr überzeugende Argumentation, und das Versorgungsamt hat verloren. Was daraus wird, weiß ich nicht, also was das versorgungsamt daraus macht. GDS 70%. Und ich freue mich. Ja, und es ist nicht rechtens, das Vermögen vom OEG einzubehalten, das habe ich auch in dem Thread heraus gearbeitet.

Noch eine Frage an dich: Du sagst es gibt Richtliniien, die besagen, daß man bei Menschen, die nicht arbeitsfähig sind, 50-80% GDS geben soll. Wenn du magst, und das parat hast, dann sag mir doch bitte, wie ich diese Richtlinie finde. Gibt es da einen Link?
 
Weltenbummler25;1993759Noch eine Frage an dich: Du sagst es gibt Richtliniien meinte:
Hallo,

das ist eine sehr interessante Fragestellung. Wird sicher mehr OEG-Kämpfer interessieren.

Auch ich kämpfe gegen das Vers.amt, jetzt mittlerweile vor Gericht.
Bin zu 100 % schwerbehindert u. alle Merzkeichen (wg. PTBS), 100 % unbefristet Rente wg. Erwerbsunfähigkeit seit Jahren.
Vers.amt streitet alles ob, u. meint , mir würde ja gar nichts fehlen. Daraufhin bin ich zusammengebrochen,... daher wäre ich auf eine Antwort sehr gespannt.

Herzlichen Dank!

Viele Grüße u. ganz viel Kraft an alle OEG-Kämpfer
Erol
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
M OEG Gewalt 0
B OEG Gutachten war Negativ, was kann nun getan werden? Gewalt 4
Höhnchen OEG/BVG/SGB XIV und Therapiekostenübernahme Gewalt 31

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben