Ein Ehevertrag, der KOMPLETT und FÜR ALLE FÄLLE --auch für ZEITEN DER NOT
einen Unterhalt gegenseitig ausschließt, ist so (in diesem Punkt!) nicht machbar!
Der Vertrag müßte durch Notar oder Anwalt entworfen werden bzw. beglaubigt--und spätestens DANN wird man das Euch sagen.
Der Sinn des Unterhaltes ist es (so im Gesetz verankert ,§§ 1601 ff.des BGB),
zuerst den privat Pflichtigen zur Verantwortung zu nehmen--und DANN ERST de Staat.
Beispiel:
Ihr heiratet, Dein Mann verdient sehr gut, Ihr laßt Euch nach 5 Jahren scheiden,kein weiteres Kind,
Du möchtest keinen Unterhalt FÜR DICH ,er will auch keinen zahlen.
Wenn Du dann aber "ALG2/Sozialgeld" beantragen mußt, weil Du nicht arbeiten gehen kannst,
müßte jedes Amt TROTZ DES EHEVERTRAGES Deinen Exmann "prüfen"--der Staat muß
NICHT zahlen,wenn es jemanden gibt,der "vor dem Staat" dran wäre.
Die Klausel "In keinem Falle Unterhalt an den Ex-Ehepartner" ist (gerechterweise!)
dann unwirksam. Daran haben auch die "neuen Bestimmungen" nichts geändert.
Man kann nicht einen Vertrag so "tricksen",daß dann der Staat zahlen müßte.
Was man aber machen kann und SOLLTE (um umständlichem Verhandeln und jahrelangem Zoff vorzubeugen!) :
gegenseitig kann man einen realistischen Betrag X festlegen,
der als MINDESTBETRAG schon ab Trennung gezahlt wird ,sofort vollsteckbar wäre,
auf den ggf. das eigene Einkommen des Bedürftigen angerechnet wird .
Damit hätten beide Seiten eine Sicherheit.
Und--der Staat könnte nicht den kompletten Ehevertrag wg."Sittenwidrigkeit" kippen.
Wenn nämlich EINER deutlich benachteiligt wird (bei "Hausfrauenehen z.B. die Frau mit "Nix" abgespeist werden soll), sind die Familiengerichte angehalten,den kompletten Ehevertrag zu prüfen und ggf.für ungültig zu erklären.Da hätte man dann auch nix gekonnt!
Bevor Du also heiratest, bedenke, ob das ÜBERHAUPT Sinn macht in Deiner Lage.