Sie hat KEINE "Einkünfte".
Hier wird lediglich der Mietanteil EINES Mitbewohners "im Auftrag" über dessen Konto zusammen mit dem EIGENEN Mietanteil an den Vermieter gezahlt.
Aus Vereinfachungsgründen.
Es könnte natürlich auch jeder "seinen Teil" zahlen.
Es ist ein "Nullsummenspiel" .
Jemanden,der beim Sozialamt angibt "Ich hab nichts zu essen,ich hab niemanden,der mich unterstützt" zu entgegnen "Warum leben Sie dann noch,warum sind Sie nicht schon verhungert..." ,wäre Verhöhnung.
Die Angaben,die sie macht ,dürfen NICHT automatisch als "erfunden" hingestellt werden. Da gäbe es hier auch gar keinen Anhaltspunkt.
Es gibt eine Rechtsbelehrung,die unterschreibt sie.
Für Falschangaben haftet sie.
Es gibt weder "Selbstjustiz" noch "Volksgerichte"--bei Verstößen kann die jw.dafür BEVOLLMÄCHTIGTE BEHÖRDE .nicht die ARGE,sondern GERICHTE ,dies ahnden.
Ein Antragsteller darf NICHT verwiesen werden "Dann fragen Sie doch Ihre Freunde,diejenigen,die Ihnen OFFENBAR bisher was zum Essen spendierten..."
Laut den hier dargestellten Fakten hat der TE ja noch nicht mal irgendwo was zu seinen Einkünften gesagt.
Er ist 20. Da einfach nur "zu vermuten", daß der Freund/Mitbewohner GARANTIERT stinkreich ist und GARANTIERT ja "aufzukommen hat",obwohl er das nicht beabsichtigt,ist hanebüchen.
Er hat weder eine moralische noch gesetzliche Pflicht dazu.
Das EINZIGE,was hier zu berücksichtigen ist, wäre das TEILEN der Wohnkosten,solange er dort noch wohnt.
Wenn er auszieht ,stünde der Dame der KOMPLETTE WOHNBEDARF zu für eine angemessene Zeit,in der sie dann ENTWEDER einen Untermieter suchen muß oder sich eine preiswertere Wohnung suchen sollte.
AUCH DAS GEHT NICHT,daß man ihr ihre derzeitigen Wohnkosten nicht erstattet ,da sie schon vor dem ALG2-Antrag dort wohnte.
Unterstützungsverpflichtet könnten sein:
ihre Eltern,wenn sie ÜBER FREIBETRÄGEN(!) Einkünfte hätten.
Dort darf geprüft werden.
Aber NICHT beim derzeitigen Freund,der hier noch NIRGENDWO schrieb,daß er sich auf jeden Fall lebenslang binden will,daß er Kinder plant,daß er sich mit ihr verlobt hat etc.
Da hier ziemlich aggressiv kriminalisiert und behauptet wird,
gibt das ein perfektes Bild von der völlig verschobenen Rechtssicht weiter Bevölkerungskreise.
Dort,wo WIRKLICH gesetzliche Pflichten bestehen (Kindesunterhalt,Verwandtenunterhalt ...) wird dagegen immer wieder "verständnisvoll zum Umgehen geraten".
Hier ist die gesetzliche Pflicht beim Amt,das einen vollständigen Antrag zu bearbeiten hat und nicht "Dinge erfinden darf".
Die Bedenken können in den Bescheid einfließen--aber--es ist zu bescheiden.
Wenn es UNTERSCHIEDLICHE Angaben gäbe,der Freund also gesagt hätte "Schatzimausi,ich will Dich doch aber unterstützen.."
DANN würde evl.ihr Grundbetrag anzupassen sein -um den Betrag,den er monatlich IMMER zahlen will.
Will er aber nicht ,muß er auch nicht.
Es gibt KEINEN Grund,anzunehmen,daß ein 20jähriger Freund der Dame seines Herzens sowohl die komplette Wohnung als auch ihren Lebensbedarf bezahlt.
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Auch,wenn "etwas immer so gemacht wird",muß das nicht rechtmäßig sein. Jede Wette - zig ALG2-Bescheide sind nichtig.