B
Blackjack
Gast
Wo habe ich deinen Beitrag ignoriert, Blackjack? Hab doch auf ihn geantwortet.
Ja. du fingst an von alten und neuen Religionen zu sprechen. Das war aber nicht die Antwort.
Und nein, der Ruf des Muezzin gehört nicht dazu. Das stört die Ruhe der Allgemeinheit. Es ist Lärmbelästigung.
Klar ist es Lärmbelästigung. Gehört aber zu einer Moschee dazu also auch zur Religionsfreiheit. Deine Argumentation.
Rechtlich kann der Bau einer Minarett abgelehnt werden unter Bezugnahme auf das kulturelle Landschaftsbild.