Sehr interessantes Thema. Würde gerne nochmal einen anderen Aspekt einwerfen^^
Fall:
Ich stehe in einer Beziehung mit einer Frau. Wir wollen heiraten. D.h. wir möchten über die Einheit unserer Gefühle und unserer Lebensweise eine rechtliche Einheit schaffen. Wir wollen ein Leben lang für einander dasein wollen uns ewig lieben uns umsorgen und im Guten wie im schlechten zueinanderstehen. Das ganze besiegeln wir staatlich und vielleicht auch religiös.
Nun geht die Ehe (warum auch immer) nicht gut. Der Blickwinkel ändert sich. was aber in meinen Augen bleibt und bleiben muss ist das Versprechen für den anderen dazusein und sich darum zu kümmern, dass es dem anderen einigermaßen gut geht.
Wer jetzt sagt Partner hat dies oder das gemacht, da antworte ich ganz banal, dann hast du in der Auswahl deines Partners einen Fehler gemacht. Das war deine alleinige Schuld.Trage die Konsequenz.
Nun, was bedeutet denn für den anderen dasein und sich darum kümmern, dass es ihm gut geht? Es bedeutet doch einen an der vorherigen Zeit angelehnten Lebensstandard weiterführen zu können. Meist klappt das natürlich nicht, weil eine Gemeinschaft auch immer Symbioseeffekte erzielt (oder erzielen sollte). Also werden wohl beide Seiten Ihren standard etwas runterschrauben müssen. Es kann also nicht sein, dass Partner X danach nur noch 50% seines Standards halten kann um dem anderen 80% zu erhalten.
Nun was ist denn alles Lebensstandard? Ich behaupte einfach mal dass in der Regel für denjenigen, der eine Ehe eingeht und Kinder gekriegt hat (die gewollt waren) und für sein Geld arbeitet Lebensstandard bedeutet:
1) Mit seinem Partner Zeit zu verbringen. Hier werden beide 100% einbüßen müssen, denn genau mit diesem Partner geht das wohl nicht mehr.
2) Materielle Versorgung. Hier knüpfen die Unterhaltszahlungen an, inwieweit diese gerecht sind, kann ich leider nicht beurteilen da ich mich in diesem Bereich nicht auskenne. Wenn von einem vorherigen Gesamteinkommen von 30k EUR im Jahr (netto) nachher der eine Partner auf 15k kommt und der andere nur auf 10k (Steuerklasse, Freibeträge etc.) klingt das für mich sicherlich nicht gerecht.
3) Versorgung der Kinder. Inwieweit muss/mußte vorher Zeit aufgewendet werden um die Kinder zu versorgen (hat sicherlich auch etwas mit dem Alter der Kinder zu tun) und wie verändert sich jetzt diese Zeit, wieviel Arbeit ist wem nach den neugeordneten Verhältnissen zuzumuten? Wird die verschuldet nicht geleistete Arbeit (Ehe geht auseinander, keine Kinder sind da, ein Partner erzielt kein Einkommen bzw. die Kinder sind bereits Jugendlich/ Erwachsen und ein Partner erzielt kein Einkommen) in die Unterhaltsansprüche mit eingerechnet?
4) Zeit mit den Kinder zu verbringen. Wenn sich ein Ehepartner um die Kinderversorgung gekümmert hat und es danach fortführt (kleine Kinder) und deswegen nicht arbeiten kann (Lebensmodell sollte frei gewählt werden, Zwang zu Kitas etc. kann jawohl nicht drin sein oder?) so hat dieser Teil doch auch den Standard aufrecht erhalten zeit mit den Kindern zu verbringen (100%). Wie sieht das mit dem anderen Teil aus?
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mein persönliches Fazit:
1) Verschuldet nicht verdientes Geld sollte Unterhaltsansprüche senken
2) Die Senkung des Lebensstandards durch die Trennung von den Kindern sollte auch bei dem Materiellen Ausgleich mitberücksichtigt werden.
3) Haben während der Ehe beide gearbeitet, so sollte bei Aufgabe der Arbeit durch den anderen Teil nach der Ehe, dieser Anteil die Unterhaltsansprüce trotzdem senken.
4) Unterhaltsansprüche sollten unabhängig vom Trennungsgrund dem Verlauf der Ehe, sondern lediglich nach Dauer entschieden werden.
5) Tritt ein neuer Partner (egal auf welcher Seite) hinzu, so sollte mitberücksichtigt werden, dass unter Umständen während dieser Partnerschaft eine Sorge für den Ehemaligen Ehepartner nicht mehr notwendig ist.
mein persönliches Fazit aus dem Fazit (sry....
)
SUCHT EUCH EURE PARTNER WEISE AUS! ACHTET DARAUF WIE SIE IN VORHERIGEN BEZIEHUNGEN AUSEINANDERGEGANGEN SIND! Versucht alles, auch Unterhaltsansprüche etc. gütlich menschlich mit dem Menschen zu klären, den Ihr mal geliebt habt und die Gerichte möglichst wenig (am besten nur den Formalkram) zu überlassen.