Ich finde, dass es nichts mit dem neuen Liebesleben des Partners zu tun hat, wenn ich dazu verpflichtet werde, ihm einen Ausgleich dafür zu bezahlen, dass er finanziell benachteiligt ist, weil ich meinen Beruf ausgeübt habe, während er sich um den haushalt und die Kinder gekümmert hat und kein Einkommen hatte.
Die Affaire oder die neue beziehung des Partners spielen da nur insofern mit rein, dass Rachegelüste befriedigt werden.
Den Unterhalt gibt es nicht als Belohnung für ausgehaltene Jahre, nicht als Goodie für Sittsamkeit und eheliche Treue, sondern als Ausgleich für während der Ehe getroffene Vereinbarungen (sie geht arbeiten, er betreut die Kinder, beispielsweise), die finanzielle Nachteile für einen Ehepartner haben.
Ich denke es wäre hilfreich an dieser Stelle nochmal festzuhalten, wozu es den Ehegattenunterhalt gibt, nur so kann man darüber entscheiden, ob er an die Schuldfrage gekoppelt sein sollte, oder nicht.
Und da muss man schonmal unterscheiden:
1) Trennungsunterhalt: sichert einem bedürftigen Ehepartner während der Trennungsphase den in der Ehe gelebten Standard.
2) nachehelicher Unterhalt
nach der Scheidung hat jeder ehemalige Ehepartner in erster Linie die Pflicht, sich selbst zu versorgen. Ausnahmen gibt es in folgenden Fällen:
Unterhalt wegen der Betreuung von Kindern (Achtung: das gilt nicht für 12.-Klässler ), Unterhalt wegen Alters, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, Erwerbslosenunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt und Unterhalt aus Billigkeitsgründen.
Wird Erwerbslosenunterhalt oder Aufstockungsunterhalt geleistet, kann diese zeitlich begrenzt werden. Das ist z.B. der Fall, wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war (bis 2 Jahre, in Ausnahmefällen auch länger). Dann kann als Anhaltspunkt für die zeitliche Begrenzung die Dauer der Ehe sein. Die sogenannte Ehedauer wird um die Zeiten der Kinderbetreuung verlängert.