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neue entscheidung OLG Zweibrücken Unterhalt nach Affäre

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Sherlock Helga

Aktives Mitglied
@Sherlock Helga: als Mann bist Du im deutschen Scheidungsrecht imm der Verlierer! Und was Kinder angeht auch!
schon wieder ein Vorurteil. Du kennst meine Geschichte nicht, aber lass dir gesagt sein, dass ich, als Frau und Mutter, seit 3 Jahren ( seit Trennung ) die Gearschte bin. Und zwar richtig.
 
M

Mikel1

Gast
schuld wenn man gibt?

ok ich habe auch gefordert!
aber es ist doch die art und weise wie und was man fordert und da sollte man dann auch kompro eingehen.

aber egal jetzt wie was und warum das urteil ist gerscht in diesem fall.

gruß
mikel1
 

solo

Mitglied
Hab übrigens erfahren, dass eine neue Beziehung der Frau sich "positiv" auf die Unterhaltszahlungen des Mannes auswirken, sprich, er veringert sich.
Aber: wenn diese neue Beziehung beendet ist, kann der Unterhaltsanspruch wieder aufleben...

Das ist ja ein Freibrief sondersgleichen!!! Oder seh ich das falsch???
 
L

Lilyan

Gast
Ich liebes Weiblein schreib dazu ,
2 Kleine Kinder in einem Vollzeitjob und Nebenjob geschuftet
Hab meinen lieblosen Mann verlassen , habe einen Mann kennengelernt heut zufrieden , lieber keinen Unterhalt aber bin froh das A...loch los zu sein .
Das war vor 14 Jahren , bin Stolz meine Kinder ohne Geld ihres Daddys großgebracht zu haben der feine Herr schert sich um seine Kinder bis heute nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
S

soulfire

Gast
Ich finde, dass es nichts mit dem neuen Liebesleben des Partners zu tun hat, wenn ich dazu verpflichtet werde, ihm einen Ausgleich dafür zu bezahlen, dass er finanziell benachteiligt ist, weil ich meinen Beruf ausgeübt habe, während er sich um den haushalt und die Kinder gekümmert hat und kein Einkommen hatte.

Die Affaire oder die neue beziehung des Partners spielen da nur insofern mit rein, dass Rachegelüste befriedigt werden.

Den Unterhalt gibt es nicht als Belohnung für ausgehaltene Jahre, nicht als Goodie für Sittsamkeit und eheliche Treue, sondern als Ausgleich für während der Ehe getroffene Vereinbarungen (sie geht arbeiten, er betreut die Kinder, beispielsweise), die finanzielle Nachteile für einen Ehepartner haben.


Ich denke es wäre hilfreich an dieser Stelle nochmal festzuhalten, wozu es den Ehegattenunterhalt gibt, nur so kann man darüber entscheiden, ob er an die Schuldfrage gekoppelt sein sollte, oder nicht.

Und da muss man schonmal unterscheiden:

1) Trennungsunterhalt: sichert einem bedürftigen Ehepartner während der Trennungsphase den in der Ehe gelebten Standard.

2) nachehelicher Unterhalt
nach der Scheidung hat jeder ehemalige Ehepartner in erster Linie die Pflicht, sich selbst zu versorgen. Ausnahmen gibt es in folgenden Fällen:
Unterhalt wegen der Betreuung von Kindern (Achtung: das gilt nicht für 12.-Klässler ;) ), Unterhalt wegen Alters, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, Erwerbslosenunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt und Unterhalt aus Billigkeitsgründen.
Wird Erwerbslosenunterhalt oder Aufstockungsunterhalt geleistet, kann diese zeitlich begrenzt werden. Das ist z.B. der Fall, wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war (bis 2 Jahre, in Ausnahmefällen auch länger). Dann kann als Anhaltspunkt für die zeitliche Begrenzung die Dauer der Ehe sein. Die sogenannte Ehedauer wird um die Zeiten der Kinderbetreuung verlängert.







 
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