Es wird nicht ganz klar, was du damit meinst, dass es für Kon unangenehm werden kann, weil er von einer Straftat weiss. Man sollte darum vieleicht ergänzen, dass es in Österreich keine Anzeigepflicht für den Missbrauch von Kindern oder für Vergewaltigung gibt.
Es ist also nicht so, dass Kon verpflichtet wäre Anzeige zu erstatten oder sich sonst irgendwie strafbar machen könnte und sich darum juristisch absichern müsste.
Ich kenne die dortige Gesetzeslage nur in sofern, als das es da ähnlich wie bei uns ist. Mein Beispiel mit der Oma zeigt doch, dass die unterlassene Hilfeleistung (um die es hier geht, was ggf. Kon treffen
könnte) auch in Österreich bestraft wird.
Der Umstand, dass Kon sich hier Hilfe sucht,
kann ausreichend genug sein, um das er mit diesen Gesetz nicht in Berührung kommt. Ganz im Gegensatz zu den Eltern.
Bei uns ist das: § 323c StGB
Unterlassene Hilfeleistung
Je nach Richter, ein Gummi §
Rein Vorsorglich möchte ich mal drauf hinweisen, dass ich ein Laie bin.
😉 Und eine Prognose was sein könnte bringt eh nix. Zu diesem Zeitpunkt wäre das aus meiner Sicht auch unangebracht.
Wie auch immer, dass Thema ist schwierig, sehr sensibel und ein schwerer Straftatbestand der mit Sicherheit Betraft wird.
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@ Kon: Versuche bitte Dich auf das wirklich wichtige zu konzentrieren! Es bringt nichts wenn Du Dich selber überforderst.
Geht das beide ganz in Ruhe an! In der Zwischenzeit kannste Dich primär um ein Beratungsgespräch und um eine Person Deines vertrauens vor Ort bemühen. Das hat Priorität!
Ich hoffe das Deine Eltern davon wissen? denn das sollten sie!
°°°abendtau°°°