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Mit 20 von zuhause raus

G

Ghordan

Gast
Hallo

Ich bin mitlerweile 20 und lebe immernoch zuhause, habe keine Ausbildung o. Arbeit.
Wie es dazu gekommen ist ist eine sehr lange Geschichte. Ich wahr jetzt auch 6 Wochen in einer Psychiatrie, um meine psychischen Probleme in den Griff zu bekommen. Habe in den 6 Wochen auch eine Möglichkeit gesucht eine Ausbildung zu bekommen leider ohne Erfolg. Lezte Woche Freitag wurde ich entlassen, ich wollte nicht mehr nach Hause zurück gehen. Doch blieb mir nichts anderes übrig. Jetzt sitze ich hier und weiß nicht mehr weiter was ich machen kann.
Das ist einfach die Hölle auf Erden ständig kommt es zu schweren Streits. Wo ich selber schon starke Suizidgedanken habe. Es wird halt immer schlimmer. Ich hab es bemerkt wie ich nach ca 2 Wochen im Krankenhaus motiviert gewesen bin, und jetzt nach dem ich 4 Tage zuhause bin und wieder 2 schwere Streits hintermir habe, habe ich mich größtenteils wieder nur verkrochen um die Streits aus dem Weg zu gehen. Durch meinen schlechten Hauptschulabschluss sind meine Chancen auf dem Ausbildungsmarkt auch sehr schlecht.

Meine Fragen sind: Gibt es die Möglichkeit, dass ich von zuhause ausziehen kann? Wer würde mich da finanziell unterstüzen können?

Hier mal die Diagnose aus dem Krankenhaus:


  1. Anpassungsstörung F43.2
  2. Mittelgradige depressive Episode F32.1
  3. Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung F90.0
  4. Isolierte Rechtschreibstörung F81.1

Liebe Grüße Ghordan

Ps: Danke an Davian für die Korrektur im Chat.
 
G

Ghordan

Gast
Morgen

Zur ARGE habe ich heute vor zu gehen. Was ich beruflich machen möchte weiß ich halt nicht genau. Dachte etwas im Sozialen Bereich da ich ja sehr gerne Menschen helfe. Habe ja auch versucht ein Freiwilliges Soziales Jahr zu machen, hatte das Bewerbungs Gespräch schon in der Hand gehabt nur war da eine HEP-B Impfung Voraussetzung die ich leider im moment nicht habe. Da diese Impfung auch Geld kostet. Ich auch keine Unterstützung von meiner Mom bekomme, war es für mich auch nicht möglich diese Impfung nach zu holen.

Danke für die schnelle Antwort

Liebe Grüße Ghordan
 
M

malin

Gast
Bei Schwierigkeiten mit dem Elternhaus muss sich der auszugswillige U25 zunächst ans Jugendamt wenden, nicht an die ARGE. Auf Grund der bereits vorhandenen Krankenakte und nach Gesprächen mit dem Jugendlichen und seinen Eltern, wird zunächst die Notwendigkeit überprüft. Anschließend entscheidet das Jugendamt, wenn er ausziehen darf, z.B. ob eventuell ein betreutes Wohnen eher angebracht ist als eine eigene Wohnung. Erst mit dieser Genehmigung kann dir die ARGE weiterhelfen, wenn eine eigene Wohnung befürwortet wird.

Da du U25 bist und noch keine Ausbildung hast, sind weiterhin deine Eltern vorrangig für dich und deinen Lebensunterhalt zuständig. Sie müssen, wenn es soweit ist, dass du grünes Licht für den Auszug bekommen hast, zunächst ihre eigenen Einkünfte offenlegen und mit dem Einkommen, das ihre Freibeträge übersteigt, deinen Lebensunterhalt weiterhin finanzieren.
 
G

Ghordan

Gast
Hallo

Bin jetzt vom Arbeitsamt zurück. Die meinten das ich eine Gute Begründung schreiben sollte, warum es zuhause nicht mehr gehen würde. Sowie am besten auch gleich mit Wohnungs Vorschlag. Mehr ist leider bei diesem Gespräch nicht raus gekommen. Aber scheinbar müsse man doch nicht übers Jugendamt gehen.

Liebe Grüße Ghordan
 
M

malin

Gast
So, so - und direkt mit Wohnungsvorschlag. Da hat die ARGE es aber eilig, Geld auszugeben.

Die U25 Regelung hat ihre Gründe und ist nicht so einfach auszuhebeln, wie du es uns weißmachen willst.

Klar kannst du einen Härtefallantrag mit Begründung stellen. Nur ein eigenes Schreiben reicht bei weitem nicht aus. Dir muss bescheinigt werden, dass es für dich unerträglich ist, gemeinsam mit deinen Eltern weiterhin zu wohnen. Sonst könnte jeder auszugswillige Jugendliche bei den Eltern Streit provozieren, zur ARGE gehen, schriftlich behaupten, es sein unerträglich Zuhause zu wohnen und so ganz einfach die U25-Regelung unterlaufen. Diese Bestätigung bekommst du über das Jugendamt und ohne läuft nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Deichgräfin

Gast
Hallo

Bin jetzt vom Arbeitsamt zurück. Die meinten das ich eine Gute Begründung schreiben sollte, warum es zuhause nicht mehr gehen würde. Sowie am besten auch gleich mit Wohnungs Vorschlag. Mehr ist leider bei diesem Gespräch nicht raus gekommen. Aber scheinbar müsse man doch nicht übers Jugendamt gehen.

Liebe Grüße Ghordan

Bla,Bla,Bla und das war es.
Unter Garantie wird dieser Antrag abgelehnt.
Bist du überhaupt als Ausbildungsuchender gemeldet ?


  1. Anpassungsstörung F43.2
  2. Mittelgradige depressive Episode F32.1
  3. Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung F90.0
  4. Isolierte Rechtschreibstörung F81.1
Ich glaube nicht,dass dir damit ein Auszug genehmigt wird, diese Störungen verschwinden ja nicht in einer
eigenen Wohnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Ghordan

Gast
Die U25 Regelung hat ihre Gründe und ist nicht so einfach auszuhebeln, wie du es uns weißmachen willst.
Finde ich etwas schade das man ein gleich ins Kreuz trettet. Wenn man nur das wiedergibt was man vom Arbeitsamt erfahren hat, was man machen soll.
Der Berater hat mit seiner Kollegin gesprochen die da warscheinlich mehr Ahnung in diesem Bereich hatte als er.
Es kann ja auch sein das ich doch noch über das Jugendamt gehen muss, nur wie oben geschrieben wurde mir das gesagt.

Bla,Bla,Bla und das war es.
Unter Garantie wird dieser Antrag abgelehnt.
Bist du überhaupt als Ausbildungsuchender gemeldet ?


  1. Anpassungsstörung F43.2
  2. Mittelgradige depressive Episode F32.1
  3. Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung F90.0
  4. Isolierte Rechtschreibstörung F81.1
Ich glaube nicht,dass dir damit ein Auszug genehmigt wird, diese Störungen verschwinden ja nicht in einer
eigenen Wohnung.
Das habe ich auch nicht behauptet nur umso länger ich im diesem Haus bleibe umso schlimmer wird es.
Ich habe es selber gesehn wo ich wieder zuhause gewesen bin. Ich will einfach nicht mehr in dieses Loch fallen. Das ich alles wieder aufgebe selbst die Freunde die man gefunden hat.

Liebe Grüße Ghordan
 
Zuletzt bearbeitet:
M

malin

Gast
Ich muss mir nicht sagen lassen, das ich dir ins Kreuz getreten habe. Du hast nachgefragt und hast Antworten bekommen, was Sinn der U25 Regelung ist und was die Voraussetzungen für die Genehmigung einer eigenen Wohnung sind.

Und nun viel Spaß bei der Wohnungssuche.

Und er war NICHT beim Jugendamt das übernimmt die ARGE schon selbst. Die Eltern müssen zustimmen das es mit dem miteinander nicht klappt.
Jetzt mal ganz ehrlich, welche Eltern würden dem auszugswilligen Kind nicht bestätigen, dass es Zoff gibt, wenn es auf Staatskosten auziehen will und sie selbst dadurch keinen Nachteil haben?






 

Gefangen

Aktives Mitglied
Hallo,


ich bin auch U25 und vor 2 Jahren zu Hause ausgezogen.
Ohne beim Jugendamt gewesen zu sein, sondern lediglich mit einer Bestätigung meiner Therapeutin, dass es untragbar für mich wäre, weiterhin im Elternhaus zu wohnen.
Diese Bestätigung wurde von der Arge gefordert und kein "Gutachten" des Jugendamtes.
Auch eine Bestätigung der Eltern brauchte ich nicht vorlegen.

Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich es auch nur so kenne, dass man dies erst vom Jugendamt prüfen lassen muss und habe mich auch darauf eingestellt, jedoch blieben die erwarteten Worte aus.

Ich weiß es nicht, aber wäre es nicht möglich, dass es Sonderfälle im Falle einer psychischen Erkrankung gibt, wo der Betroffene aber in Therapie sein muss ? Dies erscheint mir zwar auch wieder zu einfach, aber anders kann ich mir das auch nicht erklären.


Gruß,
Gefangen
 
M

malin

Gast
Bestätigung meiner Therapeutin, dass es untragbar für mich wäre, weiterhin im Elternhaus zu wohnen.
Bei der „Bestätigung“ deines Therapeuten wurde sicher nicht nur ein Satz geschrieben „ Hiermit bestätige ich......“, sondern ein Gutachten des Therapeuten herangezogen, der dich besser kennt als das Jugendamt. Das kommt einem Gutachten des Jugendamtes gleich. Es hat nur nicht jeder, der ausziehen möchte / muss einen Therapeuten.

Deswegen hatte ich schon in meinem ersten Post schon auf Grund der beschriebenen Auffälligkeiten des TE geschrieben: .........
....Auf Grund der bereits vorhandenen Krankenakte
Zusatz:

Der TE schreibt:
Lezte Woche Freitag wurde ich [ aus der Psychiatrie] entlassen, ich wollte nicht mehr nach Hause zurück gehen. Doch blieb mir nichts anderes übrig.
. Es hat also kein Therapeut es für notwendig erachtet, dass der TE von Zuhause auszieht, denn sonst wäre er direkt zu seinem eigenen Schutz z.B. einer Jugendwohngruppe zugewiesen worden.
 
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