An den TE:
Warum gehst du nicht den Weg über das Jugendamt, wenn du den Ärzten und Psychologen misstraust, wenn die Ärzte / Psychologen keinen anderen Ausweg für dich sehen als auf der Straße zu leben und Zuhause zu wohnen unerträglich ist? Zäume das Pferd nicht mit der ARGE von hinten auf, das geht schief, weil die ARGE keinerlei Grundlage hat, dir überhaupt helfen zu können. Diese Grundlage ergibt sich erst aus einem Gutachten / Bescheinigung oder wie auch immer du es nennen willst.
Was hast du bisher gemacht / gearbeitet? Wenn du auf Grund deiner Verfassung nicht mindestens 3 Std. / Tag dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst, hast du überhaupt keinen Anspruch auf ALG2. Du bist ein junger Mensch.
Es gibt Aushilfsjobs, die du machen kannst, bis du eine Ausbildung bekommst. Setz dich mit der ARGE zusammen, die helfen dir, einen Platz zu finden, denn gerade U25 werden besonders gefördert..
Zitat Gefangen:
es war kein Gutachten seitens meiner Therapeutin, sondern wirklich nur 1 Satz und anbei noch der Befund, wo kurz aufgelistet ist was ich habe bzw. [/b]was diagnostiziert wurde [/b].
Also doch mehr als ein Satz. Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Therapeutin die von ihr gestellten Diagnosen. Es waren offensichtlich Diagnosen, die eindeutig darauf hindeuteten, dass es für deine Gesundheit günstiger ist, wenn du bei deinen Eltern ausziehst. Wäre es nicht eindeutig gewesen, hätte das Amt evtl. weitere Infos gewünscht oder dass du die Therapeutin von ihrer Schweigepflicht entbindest. Sie war nun mal diejenige, die deine Gesamtsituation am besten einschätzen konnte.
Zitat Ali da G:
Achso aber beim Jugendamt ist es anders oder wie wenn du denen erzählst du hast streß mit den eltern ist es ok da kommt das selbe bei raus und mal so neben bei ganz neue erkenntnis für euch aber auch beim Arbeitsamt gibt es Psychologen und das kann wahrscheinlich auch durch die geklärt werdne bzw. das die das Bestätigen.
[...][/B]
Danke für die freundlichen Worten und vor allem für deine fundierten Aussagen. Lies dir deine ersten Postings durch. Ich lese dort absolut nichts von einer „Bestätigung eines Psychologen“ oder eines Gutachtens. Nur : Ohne funktioniert das nicht.
Die ARGE hat angeblich den TE schon aufgefordert, sich nach einer passenden Wohnung umzusehen, obwohl er U25 ist und bisher keinerlei Grundlagen für ALG2 vorhanden sind. Und dann wundert er sich, dass der Antrag abgelehnt wird........*kopfschüttel*.
An Bordigirl:
Es hat niemand behauptet, dass man U25 nicht von Zuhause ausziehen darf, aber es müssen schwerwiegende Gründe dafür vorhanden sein.