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Erziehungsfähigkeits-Gutachten ???

Wunschkind

Aktives Mitglied
Ich finde es schade, dass du dich nicht mehr meldest...nicht mal mehr auf meine PN's antwortest...ist es, weil ich hier im Thread geschrieben hatte, dass ich bei dir momentan selbst nicht mehr durchblicke? Ich finde es schade..aber gut, dann ist es so...
 

kiki_08

Aktives Mitglied
...nicht mal mehr auf meine PN's antwortest...ist es, weil ich hier im Thread geschrieben hatte, dass ich bei dir momentan selbst nicht mehr durchblicke? Ich finde es schade..aber gut, dann ist es so...

hallo Wunschkind,
sorry, ich habe bloß noch nicht geschafft zu antworten ....musste ja AUCH noch HIER antworten ;)


Du weißt doch, ich hab eine Menge um die Ohren ....bin auch z.B. gerade eben erst wieder zurück von meiner Kleinen.
 

kiki_08

Aktives Mitglied
Nachdem der Gutachter am 16.09. (Fr.) auch bei meinem Sachbearbeiter vom Jugendamt war, fehlten jetzt eigentlich bloß noch die Interaktions-Beobachtungen mit den beiden Vätern und mir im Umgang mit meiner kleinen Maus ....es war also bereits so gut wie fertig.

Gestern rief mein Sachbearbeiter mich an und meinte, der GUTACHTER (??) möchte da gerne noch meinen 8-Jährigen mit rein nehmen, um ein umfassenderes "Familienbild" zu erhalten.


---> Dann dauert das ja nun doch wieder um einiges länger ....mein Sachbearbeiter soll jetzt nochmal das Gericht mit der Bitte anschreiben, Dieses muss dann NEUE Fragen formulieren und diesbezüglich den Gutachter-Auftrag abändern.

Was dann natürlich bedeutet, es gibt auch wieder NEUE Termine..... ?



Ich vermute, dass das NICHT vom Gutachter kommt -mir gegenüber hatte er soetwas in keinster Weise erwähnt- DAS wird wohl vielmehr eine STRATEGIE des Jugendamtes sein, um die ganze Sache noch in die Länge ziehen zu können ---> als Reaktion auf den Brief des OLG ?
 
Zuletzt bearbeitet:

Sisandra

Aktiver Nutzer
Moment mal, das OLG hat die Entscheidung das Kind aus der Familie zu nehmen aufgehoben. Wofür dann noch weiterhin das Gutachten? Ich hätte gedacht, dass damit alle weiteren Maßnahmen hinfällig sind und deine Tochter so schnell wie irgend möglich wieder in ihre Ursprungsfamilie zurück kehrt.

Magst du das mal erklären?
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Nachdem der Gutachter am 16.09. (Fr.) auch bei meinem Sachbearbeiter vom Jugendamt war, fehlten jetzt eigentlich bloß noch die Interaktions-Beobachtungen mit den beiden Vätern und mir im Umgang mit meiner kleinen Maus ....es war also bereits so gut wie fertig.

Gestern rief mein Sachbearbeiter mich an und meinte, der GUTACHTER (??) möchte da gerne noch meinen 8-Jährigen mit rein nehmen, um ein umfassenderes "Familienbild" zu erhalten.


---> Dann dauert das ja nun doch wieder um einiges länger ....mein Sachbearbeiter soll jetzt nochmal das Gericht mit der Bitte anschreiben, Dieses muss dann NEUE Fragen formulieren und diesbezüglich den Gutachter-Auftrag abändern.

Was dann natürlich bedeutet, es gibt auch wieder NEUE Termine..... 



Ich vermute, dass das NICHT vom Gutachter kommt -mir gegenüber hatte er soetwas in keinster Weise erwähnt- DAS wird wohl vielmehr eine STRATEGIE des Jugendamtes sein, um die ganze Sache noch in die Länge ziehen zu können ---> als Reaktion auf den Brief des OLG 
Das ist doch kein Familienleben was da bei dir stattfindet, es geht doch nur um deine Wünsche und Bedürfnisse, oder?
Das Wohl der Kinder ist da wichtiger, wie willst du das entscheiden können?
Derjenige, dem das Gutachten Recht gibt, derjenige wird das Gutachten als positiv bewerten, der Verlierer als negativ.
Wenn sich um Sorgerecht gestritten wird, zwischen Jugendamt und Eltern, dann ist das Kind entweder schon in Obhut genommen (wahrscheinlich) gem. § 8a SGB VIII oder aber das JA geht zumindest davon aus, dass die Eltern das Kind nicht aufziehen können.
Wird dieses von den Eltern nicht akzeptiert, so ist die gerichtliche Entscheidung erforderlich.
Das Jugendamt selbst gibt in der Regel nur eine "gutachterliche Stellungnahme" ab, aber kein Gutachten.
Wenn also jetzt von einem Gutachten die Rede ist und die "Erziehungsfähigkeit" festgestellt werden soll, dann geschieht dies meist in Hinblick auf § 1666 Abs. 1 BGB ("... Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, ...").
Das Gutachten wird meist von einem vom Gericht anerkannten Psychologen erstellt.
Da sie überwiegend willfährige Helfer der Richterschaft sind, genießen Gutachter faktisch Immunität.
Anders gesagt können sie mit Menschen, die sich auf eine Begutachtung einlassen, quasi machen, was sie wollen....
Zum einen bei der Annahme einer Kindeswohlgefährdung durch die Eltern, zum anderen in Umgangsverfahren bei einer Scheidung bzw. Trennung der Eltern.
In beiden Fällen möchte das Gericht im Allgemeinen Aufschluss über die "Erziehungsfähigkeit" der Eltern erhalten, sollte sein Augenmerk darüber hinaus aber insbesondere auf die Bedürfnisse und Interessen der Kinder richten.
Anscheinend wollen nicht wenige Richter vom Gutachter keine objektive Prüfung des Einzelfalls und eine darauf basierende neutrale Empfehlung, sondern wünschen von ihm schlicht und ergreifend die Bestätigung der Entscheidung, die sie an sich längst selbst getroffen haben.
 

kiki_08

Aktives Mitglied
Moment mal, das OLG hat die Entscheidung das Kind aus der Familie zu nehmen aufgehoben. Wofür dann noch weiterhin das Gutachten? Ich hätte gedacht, dass damit alle weiteren Maßnahmen hinfällig sind und deine Tochter so schnell wie irgend möglich wieder in ihre Ursprungsfamilie zurück kehrt.

Magst du das mal erklären?

Mein Mann hatte das am Telefon "falsch" erzählt ?


....das OLG (OberLandesGericht) ERWÄGT, den Beschluss der Inobhutnahme des Amtsgerichts, aufzuheben.


Die Vormünderin, das Jugendamt und ich können jetzt nochmal Stellung dazu nehmen, DANN kommt auch am OLG nochmal ein Gerichtstermin.

....ja, und die Vormünderin, wird ALLES "geben", um das noch so negativ, wie ihr nur möglich ist, zu beeinflussen ?
 

kiki_08

Aktives Mitglied
Das ist doch kein Familienleben was da bei dir stattfindet, es geht doch nur um deine Wünsche und Bedürfnisse, oder?
Das Wohl der Kinder ist da wichtiger, wie willst du das entscheiden können?

wieso denn nur um MEINE Wünsche und Bedürfnisse ???
Vor allem ....WO denn ?


Irgendwie verstehe ich gar nicht, was DU jetzt von mir willst !!! *grüüüübel*



...und WER bitteschön, kann besser einschätzen, was gut für die Kinder ist, als die EIGENEN ELTERN ???



》》》 Die Ersten, die in unserer 'Sache' überhaupt ENDLICH mal auf's Kindeswohl schauen, ist übrigens jetzt das OLG !!! ?



...möchte das Gericht im Allgemeinen Aufschluss über die "Erziehungsfähigkeit" der Eltern erhalten...

NUR :

WIE möchte der Gutachter die "Erziehungsfähigkeit" LEDIGLICH auf Grund meiner Kindheit, meines Sexuallebens und eines IQ-Tests beurteilen ???



...sollte sein Augenmerk darüber hinaus aber insbesondere auf die Bedürfnisse und Interessen der Kinder richten.

Er hat vom Gericht vorgegebene Fragestellungen, die er beantworten soll.



Anscheinend wollen nicht wenige Richter vom Gutachter keine objektive Prüfung des Einzelfalls und eine darauf basierende neutrale Empfehlung, sondern wünschen von ihm schlicht und ergreifend die Bestätigung der Entscheidung, die sie an sich längst selbst getroffen haben.

...und DIESE haben sie nicht mal SELBST getroffen, SONDERN orientieren sich ausschließlich an den Berichten oder Aussagen des Jugendamtes !!! ?
 

kiki_08

Aktives Mitglied
...
Gestern rief mein Sachbearbeiter mich an und meinte, der GUTACHTER (??) möchte da gerne noch meinen 8-Jährigen mit rein nehmen, um ein umfassenderes "Familienbild" zu erhalten.
...
---> Dann dauert das ja nun doch wieder um einiges länger ....mein Sachbearbeiter soll jetzt nochmal das Gericht mit der Bitte anschreiben, Dieses muss dann NEUE Fragen formulieren und diesbezüglich den Gutachter-Auftrag abändern.
...
Ich vermute, dass das NICHT vom Gutachter kommt -mir gegenüber hatte er soetwas in keinster Weise erwähnt- DAS wird wohl vielmehr eine STRATEGIE des Jugendamtes sein, um die ganze Sache noch in die Länge ziehen zu können ---> als Reaktion auf den Brief des OLG ?

man man man ....das kann doch wohl alles nicht wahr sein ?


Habe vorhin dieses Schreiben bekommen, was mein Sachbearbeiter da nun wieder ans Gericht geschrieben hatte ---> ja, meine Vermutung war absolut richtig....


Das kam einzig und allein von ihm !!!

Und SCHON WIEDER kommt er mit den ganzen ur-alten Sachen daher ...mit Fehlzeiten bei der Tagesmutter, als er zwei Jahre alt war, mit dem damals vorgeworfenen psychosozialen Kleinwuchs, der definitiv ausgeräumt war ....mit Verspätungen in der Schule vor genau einem Jahr, etc. ?

Dann soll mein Sohn gesagt haben, dass er bis nachts um 03:00 Uhr wach war und Fern gesehen hat --> er kennt ja nicht mal die Uhr ?



Nun soll ich auch darauf wieder eine Stellungnahme verfassen ?

...ans OLG (Oberlandesgericht) habe ich gerade 13 Seiten geschrieben - bin da einzeln auf sämtliche Verfahrensbeteiligten eingegangen.
Bin ja mal gespannt, inwieweit meine Anwältin das so belässt ?
 

kiki_08

Aktives Mitglied
Da wird schon ein Termin organisiert werden, wenn der Gutachter den braucht, mach dir da mal keine Gedanken.

Ist wohl leider absolut nicht so ?

Habe gestern bei der Terminkoordinatorin des Gutachters angerufen:

Sie meinte, in ihrer gesamten Laufbahn hätte sie SOETWAS noch nicht erlebt, wie in unserem Fall !!!

Sie bekämen einfach keine Termine zustande für diese Eltern-Kind-INTERAKTIONS-Beobachtungen ?
....zuerst stellte sich die Vormünderin meiner Kleinen quer....dann gab es keine dafür nutzbaren Räumlichkeiten....und nun, wurden die doch endlich vereinbarten Termine, wieder abgesagt --> jetzt besteht die Pflegemutter darauf, dass es nicht weiter entfernt wäre von ihr, als 10 Minuten ?


Dazu ist auch noch die Vormünderin krank und die Vertretung verweist auf ihren Urlaub ....langsam wage ich zu bezweifeln, dass das noch was werden kann, VOR dem 1. Geburtstag meiner Tochter :wein: :wein: :wein:


Weiterhin erwähnte die Kollegin des Gutachters, die nun auf der Straße stattfindenden Umgänge mit meinem Baby, wären ein Unding - absolut NICHT kindeswohlorientiert ?




Was den Einbezug meines Sohnes in das Gutachten angeht, habe ich in meiner Stellungnahme jetzt darauf verwiesen, dass wohl eher eine Ergänzung des Gutachtens im Nachhinein in Frage käme, da die Problematik meines Sohnes ggf. als eigenständiges Verfahren zu betrachten wäre !


Übrigens....mein Sozialarbeiter besteht darauf, diese Gutachtenerweiterung solle vom Gutachter selbst gekommen sein --> merkwürdig nur, dass DIESER davon nicht mal etwas weiß ?
 

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