Nachdem der Gutachter am 16.09. (Fr.) auch bei meinem Sachbearbeiter vom Jugendamt war, fehlten jetzt eigentlich bloß noch die Interaktions-Beobachtungen mit den beiden Vätern und mir im Umgang mit meiner kleinen Maus ....es war also bereits so gut wie fertig.
Gestern rief mein Sachbearbeiter mich an und meinte, der GUTACHTER (??) möchte da gerne noch meinen 8-Jährigen mit rein nehmen, um ein umfassenderes "Familienbild" zu erhalten.
---> Dann dauert das ja nun doch wieder um einiges länger ....mein Sachbearbeiter soll jetzt nochmal das Gericht mit der Bitte anschreiben, Dieses muss dann NEUE Fragen formulieren und diesbezüglich den Gutachter-Auftrag abändern.
Was dann natürlich bedeutet, es gibt auch wieder NEUE Termine.....
Ich vermute, dass das NICHT vom Gutachter kommt -mir gegenüber hatte er soetwas in keinster Weise erwähnt- DAS wird wohl vielmehr eine STRATEGIE des Jugendamtes sein, um die ganze Sache noch in die Länge ziehen zu können ---> als Reaktion auf den Brief des OLG
Das ist doch kein Familienleben was da bei dir stattfindet, es geht doch nur um deine Wünsche und Bedürfnisse, oder?
Das Wohl der Kinder ist da wichtiger, wie willst du das entscheiden können?
Derjenige, dem das Gutachten Recht gibt, derjenige wird das Gutachten als positiv bewerten, der Verlierer als negativ.
Wenn sich um Sorgerecht gestritten wird, zwischen Jugendamt und Eltern, dann ist das Kind entweder schon in Obhut genommen (wahrscheinlich) gem. § 8a SGB VIII oder aber das JA geht zumindest davon aus, dass die Eltern das Kind nicht aufziehen können.
Wird dieses von den Eltern nicht akzeptiert, so ist die gerichtliche Entscheidung erforderlich.
Das Jugendamt selbst gibt in der Regel nur eine "gutachterliche Stellungnahme" ab, aber kein Gutachten.
Wenn also jetzt von einem Gutachten die Rede ist und die "Erziehungsfähigkeit" festgestellt werden soll, dann geschieht dies meist in Hinblick auf § 1666 Abs. 1 BGB ("... Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, ...").
Das Gutachten wird meist von einem vom Gericht anerkannten Psychologen erstellt.
Da sie überwiegend willfährige Helfer der Richterschaft sind, genießen Gutachter faktisch Immunität.
Anders gesagt können sie mit Menschen, die sich auf eine Begutachtung einlassen, quasi machen, was sie wollen....
Zum einen bei der Annahme einer Kindeswohlgefährdung durch die Eltern, zum anderen in Umgangsverfahren bei einer Scheidung bzw. Trennung der Eltern.
In beiden Fällen möchte das Gericht im Allgemeinen Aufschluss über die "Erziehungsfähigkeit" der Eltern erhalten, sollte sein Augenmerk darüber hinaus aber insbesondere auf die Bedürfnisse und Interessen der Kinder richten.
Anscheinend wollen nicht wenige Richter vom Gutachter keine objektive Prüfung des Einzelfalls und eine darauf basierende neutrale Empfehlung, sondern wünschen von ihm schlicht und ergreifend die Bestätigung der Entscheidung, die sie an sich längst selbst getroffen haben.