Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Erziehungsfähigkeits-Gutachten ???

G

Gast Independence

Gast
Gratuliere! :) Ich freue mich für dich und auch für die Kleine.

Na ja ....außer, dass die Entfremdung halt schon 'super geklappt' hat, denke und hoffe ich, geht es ihr dort ganz gut ---> entwickeln tut sie sich auf jeden Fall, motorisch gesehen, weiterhin SEHR GUT 


Und zugenommen, hat sie auch sehr gut :)


...emotional, 'gefällt' sie mir nicht so - sie ist NICHT MEHR das fröhliche Kind, welches sie vorher war :(
Es tut mir leid, das zu hören. Natürlich war die ganze Aktion nicht gerade zum Besten des Babys. Aber du hast ja schon reichlich Erfahrung damit wieder hinzubiegen, was das JA verbockt hat!
 

kiki_08

Aktives Mitglied
Häääähhhh???? Wieso hätte deine Tochter als ein unehliches Kind nicht einfach deinen Nachnamen annehmen können????

Also 1. ist sie NICHT unehelich - ich bin ja noch verheiratet ....somit ist mein Mann ihr rechtlicher Vater.

Und 2. klar, meinen Familiennamen HÄTTE sie bekommen - allerdings KEINEN Vornamen, wenn mein Mann nicht unterschrieben hätte.




Du hast geschrieben, das AG hat die Inobhutnahme aufgehoben. Das freut mich für dich und dein Kind. Nur, wie kann das AG innerhalb weniger Tage die Inobhutnahme aufheben, wenn es zuvor noch in der Gerichtsverhandlung hieß, dass der Umgang mit deiner Tochter nun aufgestockt wurde und du in 10 Wochen einen erneuten Antrag stellen kannst?

Ich hatte geschrieben, das OLG (Oberlandesgericht) !!!

---> Das 'sitzt' ÜBER dem AG ;)



Das sind quasi alles völlig verschiedene 'Sachen' , die irgendwie NICHTS miteinander zu tun haben ....sind mehrere Akten-Zeichen für ein und dasselbe Kind !!!



....
Ich will dir jetzt nicht zu nahe treten, aber entweder muss da das Gericht völlig gaga jetzt sein wegen den Widersprechungen in den Beschlüssen oder irgendwas ist an der Sache faul.

》 In den verschiedenen Instanzen gibt es halt verschiedene Urteile ....somit sagt also das OLG z.B., dass das AG entweder FALSCH entschieden, oder aber Verfahrensfehler begangen hat/wurden !!!!!!



Weil kein Gericht hebt die Inobhutnahme so mir nix dir nix auf, grad erstrecht nicht, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raum steht und einige Tage zuvor ein ganz andrer Beschluss stattfand...

Stimmt, dasselbe Gericht wird seinen EIGENEN Beschluss wohl NICHT aufheben.


》 Aber auch eine Kindeswohlgefährdung MUSS geprüft werden und darf NICHT EINFACH so "in den Raum geworfen" werden !!! ?

》 Ebenso MÜSSEN vor einer Inobhutnahme mildere Mittel zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung ausgeschöpft worden sein !!!



Bei UNS ging es am AG lediglich darum, was das Jugendamt sagte ....geprüft wurde NICHTS ?



Vielleicht wäre eine Aufklärung mal für uns alle sinnvoll...von vorne als alles anfing...weil so versteht jeder nur Bahnhof.

Denke, NUN ist das alles etwas verständlicher ;)



Warum wurde deinem Ex, der ja gar nicht bei euch lebt, mitgeteilt, die Inobhutnahme würde aufgehoben, aber nicht dir? :confused:

Weil mein Mann ja immerhin der rechtliche Vater ist, wird er über alles Gerichtliche, die Kleine betreffend, natürlich infomiert.
Da er aber NICHT der leibliche Vater ist, hat er diesbezüglich auch KEINE anwaltliche Vertretung.

Das heißt, ER bekommt alle gerichtlichen Unterlagen DIREKT zugeschickt.
Alles, was für MICH ist, geht IMMER zu meiner Anwältin ---> SIE muss es dann an mich weiterleiten, somit habe ICH also immer erst alles ein paar Tage später !!!
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Was ist denn eigentlich mit dem leiblichen Vater des Kindes? Könnte der sich nicht auch irgendwie beteiligen? Hätte der denn die Vaterschaft nicht auch anerkennen können?
Ich meine: SO ist es für das Kind ja auch komisch: es hat einen rechtlichen Vater, mit dem die Mutter schon lang nimmer zusammen ist. Er hat also eigentlich überhaupt nichts mit der Kleinen zu tun, ist aber trotzdem ihr Vater? Das muss doch schräg für sie sein, wenn sie mal größer ist. Sie wächst bei Dir auf und wird dann vermutlich mit ihm auch wenig Kontakt haben...
 
G

Gast

Gast
Also 1. ist sie NICHT unehelich - ich bin ja noch verheiratet ....somit ist mein Mann ihr rechtlicher Vater.

Und 2. klar, meinen Familiennamen HÄTTE sie bekommen - allerdings KEINEN Vornamen, wenn mein Mann nicht unterschrieben hätte.
Aber du hast sie doch außerehelich gezeugt? Hast du das dem Standesamt (oder der zustänigen Behörde für Geburtsurkunden) so mitgeteilt? Oder habt ihr von Vorn herein gesagt, dein Ehemann sei der Erzeuger?

Ich frage das aus reinem Interesse. Weil so wie ich dich verstehe, wären dann ja alle unehelichen Kinder ohne Vornamen? Das wundert mich. Denn ich dachte, das hätte sich vor ca. 20 Jahren schon geändert und die Mutter bräuchte keinen Vater, um eine Geburtsurkunde und Namen für das Kind zu bekommen.
 

kiki_08

Aktives Mitglied
Was ist denn eigentlich mit dem leiblichen Vater des Kindes? Könnte der sich nicht auch irgendwie beteiligen? Hätte der denn die Vaterschaft nicht auch anerkennen können?
...
Er hat also eigentlich überhaupt nichts mit der Kleinen zu tun, ist aber trotzdem ihr Vater?
...
Sie wächst bei Dir auf und wird dann vermutlich mit ihm auch wenig Kontakt haben...

Der leibliche Vater - das ist 'n Thema für sich...


DEN hatte ich bereits in der Schwangerschaft kontaktiert ....da hatte er nichts Besseres vor, als mich zu einem Abbruch zu drängen.

Im Laufe der Schwangerschaft versuchte ich mehrfach ihn zu kontaktieren, schickte ihm Ultraschall-Bilder und den Entbindungstermin.


Er hatte alles ignoriert ....meinte, er könne ja nicht der Vater sein, denn er müsse wohl zeugungsunfähig sein, da es vor etwa 20 Jahren, als er sich ein Kind gewünscht hatte, NICHT geklappt habe !??



Als mein Baby dann da war, versuchte ich natürlich wieder, irgendwie an ihn heran zu kommen ....dann blieb mir nichts anderes übrig, als bei seiner Oma (er wohnt bei ihr) anzurufen ---> ich bat sie, ihm auszurichten, er sei Vater einer Tochter geworden und solle sich bitte bei mir melden.


Noch immer KEINE Reaktion von ihm :(


Daraufhin rief ich noch einige Male dort an - plötzlich "kannte" sie nicht einmal mehr einen Mann diesen Namens --> er ließ sich also nun SOGAR "verleugnen" !!! ?



All meine vergeblichen Bemühungen, ihn zu erreichen, bekamen meine Familienhelfer hier auch mit.



Mitte März rief er dann DOCH endlich mal zurück :)

Es kam zu einem 1. Treffen bei McDonalds -wo er als 'Verstärkung' einen Freund mitbrachte- er behauptete noch immer, sie könne nicht von ihm sein, da er ja zeugungsunfähig sei ....außerdem sehe sie ihm GAR NICHT ähnlich.


Er fragte mich, ob ich denn einem Vaterschaftstest zustimmen würde, was ich natürlich tat.


Als er das Ergebnis dann hatte, freute er sich DOCH.

Eine offizielle Vaterschaftsanerkennung wollte er dennoch NICHT machen ---> es lieber alles so lassen, wie es wäre.

Statt Summe X an Unterhalt zu zahlen, würde er lieber eine Packung Windeln, oder was halt benötigt wird, zusteuern ....denn den Unterhalt würde ja ICH bekommen, NICHT das Kind !!???




Ich bat ihn mehrfach, mit meinem Mann und mir zum Standesamt zu fahren, um die Vaterschaft zu regeln, andernfalls müsse mein Mann die Vaterschaft anfechten, was erhebliche Mehrkosten verursachen würde.


Er wollte es nicht und Zeit DAFÜR hatte er angeblich auch NICHT - er ist Selbstständig.




》Dann, nachdem mein Baby nun in Obhut genommen wurde, bekam ich plötzlich ein Schreiben seiner Anwältin, er wolle jetzt DOCH die Vaterschaft anerkennen, denn er möchte ja gerne Unterhalt für seine Tochter zahlen !??

....da ich ja gerade den Kopf 'voll' und auch viele Termine, bzgl. der Kleinen hatte, blieb ich bei DEM Termin, den ich ihm vorher nannte, nachdem er die Anderen ja nicht wollte oder konnte.


Seine Anwältin und er, setzten mir dann eine Frist von wenigen Tagen ....also sie 'pfiffen', und ich sollte nun 'springen' !? ?



Nun ist also noch eine Vaterschaftsanfechtung vor Gericht anhängig ---> dort heißt es jetzt, ich stelle mich quer und es war keine außergerichtliche Einigung mit mir möglich gewesen.... ?????? ? ? ?




》Ach ja ....mein Mann war übrigens bei der Geburt dabei und hat sich durchaus bisher auch liebevoll um sie gekümmert ?
 

kiki_08

Aktives Mitglied
Aber du hast sie doch außerehelich gezeugt? Hast du das dem Standesamt (oder der zustänigen Behörde für Geburtsurkunden) so mitgeteilt? Oder habt ihr von Vorn herein gesagt, dein Ehemann sei der Erzeuger?

Ich frage das aus reinem Interesse. Weil so wie ich dich verstehe, wären dann ja alle unehelichen Kinder ohne Vornamen? Das wundert mich. Denn ich dachte, das hätte sich vor ca. 20 Jahren schon geändert und die Mutter bräuchte keinen Vater, um eine Geburtsurkunde und Namen für das Kind zu bekommen.


HIERDRAUF antworte ich später ....muss jetzt erstmal in die Schule meines Kleinen ;)
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Puh, Du hast echt komplizierte Familienverhältnisse. Dass das das Amt nicht durchblickt, wundert mich nicht;).
Dein Mann, war bei der Geburt Deiner Tochter dabei, obwohl sie nicht von ihm ist und ihr seit Jahren nicht mehr zusammen gelebt habt zu dem Zeitpunkt.
Es klingt schon alles sehr verwirrend- das musst Du zugeben.
Ich glaube Dir gerne, dass es so ist, aber Du solltest schon der Stimmigkeit wegen vor gericht und bei den Ämtern bei EINER Version bleiben: Du schreibst, Dein Mann wäre völlig ungeeignet und würde sich null um die Kinder kümmern und dann wieder:
》Ach ja ....mein Mann war übrigens bei der Geburt dabei und hat sich durchaus bisher auch liebevoll um sie gekümmert ?
Das passt alles nicht zusammen und erweckt den Eindruck, dass Du sehr planlos bist: Das sollte im Umgang mit dem JA aber auf keinen Fall so rüberkommen, verstehst Du?
Das Amt erwartet ja von Dir, dass Du erkennen kannst, wer sich liebevoll kümmert und Deinen Kinder gut tut. So denkt das AMT.
Hast Du denn schon einen Plan, wie das in Zukunft weitergehen soll, damit nichts mehr vorkommt, das das JA beanstanden könnte?
 

kiki_08

Aktives Mitglied
Aber du hast sie doch außerehelich gezeugt? Hast du das dem Standesamt (oder der zustänigen Behörde für Geburtsurkunden) so mitgeteilt? Oder habt ihr von Vorn herein gesagt, dein Ehemann sei der Erzeuger?

Ich frage das aus reinem Interesse. Weil so wie ich dich verstehe, wären dann ja alle unehelichen Kinder ohne Vornamen? Das wundert mich. Denn ich dachte, das hätte sich vor ca. 20 Jahren schon geändert und die Mutter bräuchte keinen Vater, um eine Geburtsurkunde und Namen für das Kind zu bekommen.

NEIN, eben nicht ....wir haben es GENAU so gesagt, wie es ist.


Auf dem Standesamt hieß es dann:

Mein Mann sei auf jeden Fall der gesetzliche Vater, da wir noch verheiratet sind.

Dies könne man nur verhindern, wenn der leibliche Vater mit zum Standesamt käme, um die Vaterschaft anzuerkennen !!!

》doch an IHN kam ich ja bis dahin nicht 'ran' !!! ?




Dein Mann, war bei der Geburt Deiner Tochter dabei, obwohl sie nicht von ihm ist und ihr seit Jahren nicht mehr zusammen gelebt habt zu dem Zeitpunkt.

Jaahaa ...wir haben doch dennoch viel Kontakt, schon der anderen Kinder wegen - außerdem wohnt er ganz in der Nähe und arbeitet auch nur ein paar Straßen von uns entfernt ;)


Wir KÖNNEN und WOLLEN halt lediglich nicht mehr zusammen wohnen.



Es klingt schon alles sehr verwirrend- das musst Du zugeben.

wohl wahr ?



Ich glaube Dir gerne, dass es so ist, aber Du solltest schon der Stimmigkeit wegen vor gericht und bei den Ämtern bei EINER Version bleiben: Du schreibst, Dein Mann wäre völlig ungeeignet und würde sich null um die Kinder kümmern und dann wieder:

Nein, GANZ so ist es nicht ....die Grundversorgung der Kinder würde er hinbekommen - also Essen und saubere Klamotten, hätten sie bei ihm.

An allem Anderen, würde es bei ihm fehlen ---> alles, was mit Verantwortung, Zuverlässigkeit und Interesse (Schule, Ausbildung, etc.) zu tun hat !!!



Das Amt erwartet ja von Dir, dass Du erkennen kannst, wer sich liebevoll kümmert und Deinen Kinder gut tut. So denkt das AMT.

Ich habe eher den Eindruck, GENAU DAS interessiert das Jugendamt überhaupt NICHT :(
....WARUM wollte er denn sonst, dass alle Kinder zu meinem Mann ziehen sollten, wo er doch gerade diesen hohen Alkoholkonsum hatte und zudem die Wohnung ja auch viel zu klein gewesen wäre ???


--> Und auch JETZT wollte er ja eigentlich, dass ich mit meinem 8-Jährigen ALLEIN in solch ein betreutes Familienwohnen ziehe ...am Besten gar Eines, für das ich hier hätte meine Wohnung aufgeben müssen, welches für meinen Sohn einen ERNEUTEN Schulwechsel (wäre dann bereits die 3. Schule für ihn !) bedeutet hätte UND 3 Jahre dauern würde !!!

Daraufhin meinte ich, ich habe hier noch mehr Kinder !!! ...was wäre dann mit Denen ??????

"DIE wären ihm jetzt erstmal 'EGAL' - sie haben ja schließlich noch einen Vater !!!" ? ? ?



Hast Du denn schon einen Plan, wie das in Zukunft weitergehen soll, damit nichts mehr vorkommt, das das JA beanstanden könnte?

Noch nicht so ganz konkret.

Werde wohl erstmal einen Antrag für solch ein ähnliches Familienprojekt stellen --> bei DIESEM behalte ich meine Wohnung, denn man kehrt zum Wochenende ins gewohnte Umfeld zurück, um zu reflektieren, ob sich bereits irgendetwas geändert hat.


Zudem solle ich meinen 8-Jährigen nun auch noch für mindestens 16 Wochen stationär in die Kinderpsychiatrie schicken, um seine schulischen Probleme dort GENAUER abklären zu lassen ?
....also, ob ich DAS nun mache, weiß ich noch nicht - muss ich mich erstmal genauer drüber informieren und die 'Sache' mit gewissen Leuten absprechen...
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Wie noch einen Vater? Wieviele unterschiedliche "Väter" haben deine Kinder eigentlich? Da blickt ja keiner mehr durch.:confused:
Ich glaube, sie meint nicht : Nich einen zusätzlichen Vater, sondern sie meint: Wenn sie mit dem Sohn weg wäre, gäbe es ja immernoch den Vater...
Oder?
Also es ist wirklich schwer durchzublicken.
Das mit der Kinderpsychatrie halte ich einerseits für eine gute Sache, andererseits ist halt die Frage, ob so ein kleines Kind allein in eine Klinik sollte- so ohne Mama. Gibt es da keine Tagesklinik?

Dein zwei anderen Kinder, die noch minderjährig sind: Mit denen läuft aber alles gut, oder?
Du hast doch auch noch eine volljährige Tochter im Haus: In wieweit kann die im Alltag mithelfen? Ich denke, wenn man so eine große Familie hat, müssen schon alle zusammenhelfen und die größeren sollten schon im Haushalt ordentlich mit anpacken.
 

kiki_08

Aktives Mitglied
Ich glaube, sie meint nicht : Nich einen zusätzlichen Vater, sondern sie meint: Wenn sie mit dem Sohn weg wäre, gäbe es ja immernoch den Vater...
Oder?

Klar, genau SO war das gemeint - mein Mann natürlich ?



Das mit der Kinderpsychatrie halte ich einerseits für eine gute Sache, andererseits ist halt die Frage, ob so ein kleines Kind allein in eine Klinik sollte- so ohne Mama. Gibt es da keine Tagesklinik?

Ja, ich habe da auch SEHR GROßE Bedenken bei ....befürchte, er ginge dort 'zu Grunde', denn er hängt SEHR an mir :wein: :wein: :wein:

---> wie gesagt, diesbezüglich muss ich mich nochmal erkundigen - eine Tagesklinik wäre mir auch lieber !!!



Dein zwei anderen Kinder, die noch minderjährig sind: Mit denen läuft aber alles gut, oder?
Du hast doch auch noch eine volljährige Tochter im Haus: In wieweit kann die im Alltag mithelfen? Ich denke, wenn man so eine große Familie hat, müssen schon alle zusammenhelfen und die größeren sollten schon im Haushalt ordentlich mit anpacken.

Ja, bei den anderen Beiden läuft soweit alles gut - mein 16-Jähriger ist sich nur noch nicht ganz im Klaren, welchen Schulabschluss er denn nun anstreben möchte ...ob ihm persönlich ein GUTER Realschulabschluss "reichen" würde, oder ob er doch lieber Abi machen möchte - das 'Zeug' dafür, hätte er ;)



Mit dem 'Anpacken', das ist immer so eine Sache ...klar, ein bißchen MÜSSEN sie.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben