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Zweitschlüssel an unbekannten Nachbarn aushändigen?

Starlight Milkyway

Aktives Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe seit geraumer Zeit eine Garage gemietet in der mein Sommerauto steht. In der Garage stand von Anfang ein Regal mit einer Wasserpumpe, die der Nachbar nutzt. Als ich gemietet habe, hieß es, dass die Wasserpumpe nur selten bzw. gar nicht mehr genutzt wird und auch nur der Vermieter hierzu die Garage betreten würde. Es gab einen Eigentümerwechsel und auch dem neuen Vermieter habe ich den Zweitschlüssel überlassen. Nun hat mich der Vermieter gebeten, dem Nachbarn, der die Pumpe ab und ab nutzen will, einen Drittschlüssel auszuhändigen. Das möchte ich aber ehrlich gesagt nicht, da ich die Nachbarn nicht kenne und nicht einschätzen kann, ob er ehrlich wäre, wenn er zum Beispiel beim Betreten der Garage etwas beschädigen würde. Ich hatte an anderer Stelle mal einen ähnlichen Fall, da hat der Vermieter ungefragt den Schlüssel einem Dritten gegeben, der hat meinem Auto einen mächtigen Lackkratzer verpasst - für den ich dann, aus Mangel an Beweisen selbst aufkommen musste. Das möchte ich deswegen nicht mehr.
Würdet ihr der Bitte des Vermieters nachkommen? Was haltet ihr von dem Wunsch des Nachbarn?
 
Ich würde das nicht tun. Sage dem Vermieter, wer die Pumpe nutzen möchte möge dich bitte vorher kontaktieren, damit du die Garage für ihn öffnen kannst. Dann bist du auch anwesend wenn er die Pumpe holt. Als Begründung würde ich die schon einmal entstandene Beschädigung angeben.

Wie gross ist diese Pumpe denn und wem gehört sie? Kann man die nicht an einem anderen Ort lagern, zB beim Nachbarn, der sie offensichtlich als einziger nutzt? Ich würde auch dem Vermieter den Schlüssel nicht überlassen. Du hast eine Garage gemietet und keinen Gratislagerplatz für fremde Leute.
 
Ich würde das ablehnen. Angeblich braucht man die Pumpe ganz selten und der Vermieter hat einen Ersatzschluessel. Dann muss sich der Nachbar eben melden, wenn er warum auch immer an die Pumpe muss.
 
Also das finde ich auch merkwürdig.
Ist die Pumpe da fest installiert?
Kommt auch drauf an, ob du bei Anmietung der Garage zugestimmt hast, das andere da Zutritt haben.
Wenn ja, wird es schwierig.
 
Der Vermieter hat grundsätzlich kein Recht, die angemietete Garage ohne Zustimmung des Mieters zu betreten.
Auch bei einer Garage gilt "Unverletzlichkeit der Wohnung" nach § 535 BGB,
wonach der Mieter einen Anspruch auf "ausschließlichen Besitz" hat.

Einzige Ausnahme wäre eine Reparatur.
Aber auch da müsste der Vermieter vorher Bescheid sagen.

Der einzige Grund das der Vermieter oder ein Fremder die Garage betreten dürften wäre bei Gefahr im Verzug. Rohrbruch, Brand ect. wo sofort gehandelt werden muss damit ein direkter Schaden abgewendet werden kann.
 

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