Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

zweiter Mietvertrag

Aber auch ich frage mich, warum der Mietvertrag der Mutter auf den Sohn läuft - zumal, wenn er dadurch Probleme hat. Zitat ende
Hab ich doch geschrieben, Grisu, und... der Mietvertrag läuft auf uns beide und ich stehe als alleinige Bewohnerin drin.. Der Vermieter will ihn nicht rauslassen. Ich hab schon mehrmals gefragt. Er findet es auch unfair, mich erst her zu holen und dann fallen zu lassen. Ich bin wahrhaftig keine typische nervende Schwiegermutter, (auch wenn die Bipo manchmal etwas mit mir durchgeht, aber das kennt mein Sohn seit mindestens 20 Jahren, und ich kann immer besser damit umgehen. Sogar dem Vermieter habe ich das gesagt, und der outete sich daraufhin als ADHSler... cool. das wird jetzt off topic; sorry)
Also frag ich meinen Sohn irgendwie, warum er meint Probleme zu haben???
 
Aus noch weiteren Gründen reden wir nicht mehr miteinander, dennoch versuche ich seine Problematik zu verstehen und ihm alle Verpflichtungen, die er zu haben meint, abzunehmen.
Du versuchst seine Probleme zu verstehen ohne mit ihm zu sprechen?
Wie soll das gehen?Schräg.

Er ist doch erwachsenund kann seine Sachen alleine regeln?
Wer weiß, was für einen Käse er dir erzählt?
 
Ja, weidebirke und kasiopaja, ich fürchte auch, dass es nur Theaterdonner ist. Sowas macht er gerne. Früher hab ich ihm geglaubt und mich ins Bockshorn jagen lassen, inzwischen funktioniert das nicht mehr. Ich möchte trotz alledem eine irgendwie passable Kommunikation hinkriegen und ihn entlasten. Ich weiß, dass es ihm nicht gut geht und die zweite Wohnung im gut tun würde. Nur kann ich nicht auf Rechte verzichten, wenn das für mich gerade in Hinsicht des Alterns von Nachteil wäre.
Ich habe ihm übrigens nach seiner Trennung ermöglicht, in seinem damaligen Haus wohnen zu bleiben und auch seinen Sohn betreut, indem ich dorthin gezogen bin und ihm meine ganze Rente zur Verfügung gestellt habe. Das nur am Rande zum Thema Dankbarkeit, die man ja von Kindern nicht erwarten darf... aber so krass... naja
 
der Mietvertrag läuft auf uns beide und ich stehe als alleinige Bewohnerin drin.. Der Vermieter will ihn nicht rauslassen
Das ist aber noch einmal ein ganz anderer Schuh. Im Eingangspost steht:
hat noch eins, was er vermietet, hat mit mir den Mietvertrag für MEINE Wohnung abgeschlossen
Daraus schloss ich, er vermietet Dir eine seiner eigenen Wohnungen als Mietherr.

Wenn Ihr zu zweit einen Mietvertrag abschließt, muss der/die Vermieter*in einer einseitigen Kündigung nicht zustimmen. Zusammen Vertrag abgeschlossen bedeutet auch zusammen kündigen, einzeln geht das nicht. das Problem haben viele, vor allem Paare, die sich trennen.

Der Mietvertrag muss zusammen gekündigt werden und der/die Vermieter*in kann, muss aber nicht, mit der Einzelperson einen neuen Vertrag schließen.

Würde das der/die Vermieter*in denn machen?
 
Ja, weidebirke und kasiopaja, ich fürchte auch, dass es nur Theaterdonner ist. Sowas macht er gerne. Früher hab ich ihm geglaubt und mich ins Bockshorn jagen lassen, inzwischen funktioniert das nicht mehr. Ich möchte trotz alledem eine irgendwie passable Kommunikation hinkriegen und ihn entlasten. Ich weiß, dass es ihm nicht gut geht und die zweite Wohnung im gut tun würde. Nur kann ich nicht auf Rechte verzichten, wenn das für mich gerade in Hinsicht des Alterns von Nachteil wäre.
Ich habe ihm übrigens nach seiner Trennung ermöglicht, in seinem damaligen Haus wohnen zu bleiben und auch seinen Sohn betreut, indem ich dorthin gezogen bin und ihm meine ganze Rente zur Verfügung gestellt habe. Das nur am Rande zum Thema Dankbarkeit, die man ja von Kindern nicht erwarten darf... aber so krass... naja
Was willst Du tun, wenn er nicht mehr mit Dir spricht?
Woher weißt Du dann, das mit der Mietwohnung, die er wegen Dir nicht bekommt?
Lass ihn doch seine Sachen selber regeln.
 
Zitat:
Man hat in der Regel einen Hauptwohnsitz und kann dazu beliebig viele "Zweitwohnsitze" haben. Gesetzlich ist vorgesehen, dass man sich dort mit Hauptwohnsitz meldet, wo man sich die meiste Zeit aufhält.

Quelle: https://alleantworten.de/wie-viele-zweitwohnungen-darf-man-haben
Oder dort wo sich der Lebensmittelpunkt befindet.
Daher gibt es ja auch die steuerlichen Vorteile der doppelten Haushaltsführung.

Jedenfalls kann man beliebig viele Mietverträge abschließen, sofern man es bezahlen kann.
 
Hier geht es ordentlich durcheinander und ich habe das ja auch verschieden interpretiert.

Also:
Du bewohnst eine Wohnung allein. Aber den Mietvertrag haben Dein Sohn und Du gemeinsam geschlossen.

Jetzt möchte Dein Sohn aus dem Mietvertrag raus und der Vermieter lässt ihn nicht.

Richtig so?
 
Als Zweitmieter auf dem Papier ist dein Sohn offenbar gut genug. Finde das nicht richtig. Wenn der Vermieter dich als Alleinmieter nicht möchte (könnte mir vorstellen das es durchaus was mit deiner Bipo zu tun hat), würde ich trotzdem den Vertrag gemeinsam kündigen und den Sohn aus der Verpflichtung entlassen.
Finde es auch unfair dem Vermieter überhaupt von euren privaten Streitigkeiten zu erzählen. Das geht den doch gar nichts an.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben