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Zwangsvollstreckung/Pfändung Abwenden?

  • Starter*in Starter*in Jo_Wilfried
  • Datum Start Datum Start
J

Jo_Wilfried

Gast
Guten Morgen,

Also Termin für Dienstag festgelegt,muss ich zu Ihr ins GV Büro.

Was habe ich zu erwarten bei so einem "Gespräch"?

Kann ich da irgendwie die Vollstreckung im Hause abwenden oder will die nur einen Termin vereinbaren wann die gute Dame mit mir in meine Wohunung (Wohne oben bei den Großeltern im Haus,für 200€ unkostenbeitrag den meine freundin zahlt im moment)

Habe dem Gläubiger auch bereits einen Brief geschrieben aber denke es wird alles zu Spät sein oder gibt es noch eine möglichkeit das so zu klären?

Habe leider im mom keinen Job,suche mir schnell einen 400€ Job und wäre auch bereit die Hälfte jeden Monat zu bezahlen.

Ich hoffe ja durch ein Gespräch am Dienstag alles abzuwenden,denke aber das ,dass Gespärch dafür nicht vorgesehen ist oder?



Gruß
 
Alles abwenden wirst Du nicht können, weil vermutlich der Pfändungsauftrag des Gläubigers vorliegt. Es deutet aber alles daraufhin, daß man eine Ratenzahlung akzeptieren wird - denn sonst würde dieser Termin direkt bei Dir zu Hause stattfinden. Aber die Ratenhöhe kann Dir nur die GV sagen.
 
Aber die GV darf nur 6.Monate annehmen als ratenzahlung oder?

Handelt sich um einen betrag von 4.000€

Soviel verdiene ich nur nicht,will es aber gerne in Raten ab bezahlen ansttat einfach zu sagen "Ne hier gibts nix zu holen und zahle auch nix"

Gruß
 
Hallo Jo Wilfried!


Das ist alles eine Kann-Bestimmung inwieweit sich der Gläubiger hierzu,ja nennen wir es mal "herablässt"...

Ein Termin beim GV ist erstmal vorerst nur dazu gedacht um zu klären inwieweit du zahlungswillig bzw fähig bist,über Raten wird man da sicher reden können,aber da du wie du schreibst derzeit erwerbslos bist wirst du sicher nicht sooo viel dafür berappen können nehme ich jetzt einfach mal an...

Schlimmstenfalls kann es eben halt zu Pfändungen kommen,dann jedoch nur wenn du irgendwelche überzogenen "Reichtümer" im Hause hast wie z.B nen Flat-TV,ne teure Lebensversicherung,Ein Sparkonto o.ä. gegebenenfalls solltest du auch mit der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung rechnen,meines Wissens aber nur dann wenn keine Ratenzahlung vereinbart werden kann bzw akzeptiert wird...

Ein Tipp von meiner Seite: Sofern es nicht schon passiert ist und du über ein Girokonto verfügst,achte darauf das der Glaübiger dir da keine Pfändungen draufhaut...dadurch entstünden dir nämlich erhebliche Nachteile wie z.B quasi die Einfrierung deines Kontos bis aufs weitere und die zuständige Bank wird sich dann wohl auch bald von dir verabschieden,da sie in solchen Prozeduren dann sogar meist als Drittschuldner gehandelt werden...

Aber keine Angst: Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosengeld 2 ist grundsätzlich pfändungsfrei,d.h du kannst das Geld noch von deiner Bank erhalten dann wenn ne Pfändung deines Kontos vorliegt jedoch wohl nur umständlich am Schalter und ich glaub du musst das Geld innerhalb einer Woche abgeholt haben,sonst geht das an den Glaübiger!

In jedem Fall möchte ich dir raten eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen,vor allem dann wenn du keine Raten bezahlen kannst bzw der Glaübiger dir diese Option verwährt.Diese findest du in größeren Städten in der Regel immer,meist werden sie von der Stadt,der AWO oder auch der Caritas geleitet und sind in den meisten Fällen kostenlos wenn du entsprechende Belege erbringst.

Ich hoffe dir mit meinem Beitrag bisschen geholfen zu haben,und immer Kopf hoch irgendwie kommt man da immer raus-ich habs auch geschafft und oben beschriebenes in der Vergangenheit leider schon mitmachen müssen...


Viele liebe Grüße


Chaky
 
Ja, der GV kann von sich aus ohne weiteres auf 6 Monate Ratenzahlung gehen - längere Raten oder kleinere Beträge sind nur mit dem Gläubiger auszuhandeln.
Und alles andere - Pfändung auf dem Konto etc. ist sowieso erst alles aktuell nach einer eidesstattlichen Versicherung. Soweit ist man aber noch lange nicht. Man sollte allerdings seine Kontoverbindung bei Gesprächen mit dem GV, udn auch bei eventuellen Pfändungen nicht angeben.
 
Was schlagt ihr vor wie ich nun vorgehe am Dienstag?

Ein brief wurde ja an den Gläubiger geschickt.

Was sage ich wie der GV/erin?

Jemand Tipps?

gruß
 
Aber die GV darf nur 6.Monate annehmen als ratenzahlung oder?

Handelt sich um einen betrag von 4.000€

Soviel verdiene ich nur nicht,will es aber gerne in Raten ab bezahlen ansttat einfach zu sagen "Ne hier gibts nix zu holen und zahle auch nix"

Gruß

Hallo Jo_Wilfried 🙂

Wie kommst du an einer Schuldsumme in Höhe 4.000 Euro 😕

Ich glaube kaum das es sich um einen Barkredit von einer Hausbank stammt oder ? ...

Die Pfändung kannst du nicht mehr abwenden können und wenn nur gegen Cash in voller Höhe der Schuldsumme inkl. Zusatzkosten .

Den EV muss du so oder so für 3 Jahre wegen Zahlungsunfähigkeit beim
Ortsansässigen Amtgericht abgeben .

Der Vollstreckungstitel bleibt 30 volle Jahre auf deinem Rücken kleben , wenn du 10 x 3 Jahre EV abgibst ggf. kann der Gläubiger den Titel erweitern .

Um den Schlamassel vom Halse zu bekommen wäre dem Gläubiger einen Vergleich anzubieten z.Bsp. 1000 € anzubieten ggf. den Betrag auf 1500 zu strecken,dann bist du die Schulden quitt . Aber du muss das Geld schon von einen geliehen bekommen .


Sonstiges .: ALG 1 und 2 sind pfändbares Einkommen , welche bei deine Hausbank für die ersten 7 Werktage als unpfändbar . Der Gläubiger kann
in seinem Interesse dein Konto einfrieren ,wenn er das auch wirklich möchte.

Kontokündigungen kommen selten vor aber darauf sollte man einstellen ,daß dein Konto - Falls du einst haben solltes - gekündigt
werden kann .


Tipp : Schuldenberatungsstelle können dir zwar helfen aber viel wirds nicht für dich einbringen ,weil du Job los bist . Wie schon oben erwähnt .:
Ein Vergleich ist das beste Mittel um von den Schulden wegzukommen .
 
Sag einfach zunächst wie Deine Situation ist. Schlag eine Ratenzahlung vor ( wenn Du das willst natürlich und nicht sowieso in die private Insolvenz gehst ) - dabei aber Raten, die Du auch bezahlen kannst.
Es ist dann anzunehmen, daß die GV sich das aufschreibt und anschließend den Gläubiger kontaktiert. Dann hörst Du wieder davon bzw. müsstest Dich auf einen Besuch der GV zu Hause einrichten ( ! ) - dann nämlich wenn der Gläubiger mit der Ratenhöhe nicht konform geht.

Fragen nach dem Bankkonto mußt Du nicht beantworten.

Ölli! Fürchterlich. Man ist weder bei der e.V. noch sonstwo!
Eine e.V. setzt die fruchtlose Pfändung voraus.
 
Was schlagt ihr vor wie ich nun vorgehe am Dienstag?

Ein brief wurde ja an den Gläubiger geschickt.

Was sage ich wie der GV/erin?

Jemand Tipps?

gruß



Also so speziell vermag ich dir da jetzt keinen exakten Rat geben...sofern du einigermaßen bei Kasse bist würd ich mich an deiner Stelle um Ratenzahlung bemühen...
Es gibt ja quasi nur Option a oder b Wilfried...entweder du kannst zahlen oder aber nicht,die meisten GVs sehen das genauso nüchtern...richtig weiterhelfen tut dir da in erster Linie nur ein Schuldnerberater,der GV handelt ja so gesehen im Auftrag des Gläubigers....


Viele liebe Grüße


Chaky
 
ok,danke.

Warten wir es mal ab.

Habe ohnehin nicht viel Hoffnung gehabt das ich noch irgendwas retten kann
 

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