Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

zwangsversteigerung

michael59

Neues Mitglied
hallo, ich bräuchte dringend hilfe gegen eine bank, die selber pleite gegangen ist und nun mir das haus wegnehmen will. die hypovereinsbank macht es einem schwer. die rechtliche lage ist selbst für rechtsanwälte nicht einfach. wie setzt sich david gegen goliad durch?
 
Fakten statt Theatralik

Ist das Darlehen fällig gestellt worden?
WARUM?
Wurden Raten nicht mehr beglichen?
WARUM uind seit wann?

Kannst Du umschulden?
(Wie sah der bisherige Kreditvertrag aus--> Zinsen/Laufzeiten)

Das Haus bürgte doch für das Darlehen?
Es gibt doch sicher Grundsicherungshypotheken?

Eine Bank macht NIEMALS schnelles Geld durch ZV--denn: dort muß sie erst mal ins Blaue die Gerichtskosten (Gutachten, ZV-Gebühren..) vorstrecken.
IST es schon in der ZV ?

Wäre Dein Haus wegen guter Lage/perfektem Zustand/ reichlicher Nachfrage denn "schnell versteigerbar" ?

Kannst Du vermieten ?
(Ggf.zeitweise ausziehen, irgendwo billiger wohnen und fremdvermieten )

Kannst Du Käufer suchen oder wurde bereits beschlagnahmt und dies untersagt?

"Haus wegnehmen" ist vermutlich ein hier völlig unzutreffender,
theatralischer Begriff--denn:

Du hast es doch BESTIMMT sicherungsübereignet--es
GEHÖRTE DER BANK doch bereits -und nicht Dir--da Du es nicht
aus DEINER EIGENEN TASCHE bezahlt hast ?!

Wie hoch ist die Restschuld?
Wie steht diese im Verhältnis zum DERZEITIGEN Wert
(Ertragswert? Verkaufswert) des Objektes ?

Wie hoch ist Deine Bonität?

Nur Fakten hülfen Dir,nicht aber nebulöse Floskeln.


Micky
 
Hallo,

ich würde jetzt mal sagen typisch Mann 😉 Oder doch nicht?

Zum ersten ist mir nicht bekannt, dass die HVB pleite ist.

HypoVereinsbank Startseite

Sicher wurde da immer mal hin und herverkauft.

Zweitens kann keine Bank in Deutschland mal eben so Dein Haus wegnehmen.

Du wirst Dein 100% Anteil dazubeigetragen haben, dass es so ist wie es ist.

es wäre der Sache sehr dienlich, wenn Du den Sachverhalt mal hier ausführlich schilderst.

Dann werden wir Deinen Anwälten mal auf die Sprünge helfen.

Gruß
Margret
 
hallo, ich bräuchte dringend hilfe gegen eine bank, die selber pleite gegangen ist und nun mir das haus wegnehmen will. die hypovereinsbank macht es einem schwer. die rechtliche lage ist selbst für rechtsanwälte nicht einfach. wie setzt sich david gegen goliad durch?

Was heisst selbst für Rechtsanwälte?
Rechtsanwälte sind nicht geeignet Immobilienprobleme zu lösen, da sie dafür nicht ausgebildet sind.
Du würdest ja auch keinen RA Deinen Blinddarm operieren lassen oder?

Deine Infos sind auch etwas dürftig.
Du schreibst weder ob die Dir das Darlehen gekündigt haben, ob Du mit den Zahlungen in Rückstand bist noch ob die das Darlehen verkauft haben.
Übrigens an das Wort umschulden brauchst Du noch nicht mal mehr zu denken, falls Dir das Darlehen gekündigt wurde und die ZV angeordnet wurde.
Wer was anderes behauptet hat keine Ahnung oder will Dich abzocken (mit Vorkosten/Gebühren)

Ich hatte schon mal über Zwangsversteigerung und verkaufte Darlehen geschrieben bzw, von unserer Kanzleihomepage kopiert.
 
Was heisst selbst für Rechtsanwälte?
Rechtsanwälte sind nicht geeignet Immobilienprobleme zu lösen, da sie dafür nicht ausgebildet sind.
Du würdest ja auch keinen RA Deinen Blinddarm operieren lassen oder?

.

Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht sind sehr wohl dafür geeignet bei der Problemlösung zu helfen.

Deine These ist sehr gewagt und falsch.

Darüber hinaus muss ich mich schon sehr wundern über Deine manchmal sehr schnell und unsachlichen Kommentare wundern.
 
immerhin einklagbare Aufträge

Jepp--ohne meinen derzeitigen Immo-Anwalt hätte es selbst mich *grins* schon mal in Nöten gebracht ,was Mitmenschen tun. 😀😀😀

Muß man halt bissel suchen...und genau hingucken,WAS die Anwälte so für "Ideen" haben.
Und-- ob/wie sie für andere Mandanten tätig waren.

Miese Anwälte gibts AUCH,keine Frage.

Im Unterschied zu nebulösen "Helfer-Büros" hat man beim Anwalt
auch die Grundprinzipien (u.Anwaltskammer etc.) sicher.

Wichtig ist (meine private Erfahrung),daß man nicht "blind übergibt" sondern immer mitarbeitet und fragt fragt fragt--was geht,was geht nicht--was geht billiger/effektiver..und vorsortiert.
Immerhin geht es oft um sehr lebensbestimmende Dinge.

@ Immo-h.-- NATÜRLICH ist Umschuldung möglich.

Die Bank nimmt Zwangsversteigerungen NATÜRLICH zurück,wenn man ablösen kann.

Boah...

Zwei miterlebte Fälle--
einmal wurden Zinsforderungen im Bereich "ca.80.000 Eu" abgeschrieben und "rein" 320.000 umgeschuldet -
es war ein MFH,
dann wurden fehleingeschätzte "Steuersparimmobilien" (mehrere MFH) im Bereich mehrerer Mio -Eu umgeschuldet--und jeweils die ZV "beendet".
Bei BEIDEN Darlehen hafteten die EFH der Schuldner--und DIESE hätte man SOFORT lukrativ verwerten können...
UND--es waren Vielverdiener -die BESTIMMT auch Kontoguthaben hatten.

Also...ist hier vielleicht Sonder-Zone 😛😀😎 --aber--
HIER stimmen diese Behauptungen NICHT,Herr Immo-h. !
 
Zuletzt bearbeitet:
wie es bei euch in D ist weiß ich nicht, hier in Österreich kenne ich mehrere Fälle, wo die ZV durch eine Umschuldung gerade noch abgewendet wurde.
Nicht durch windige Vermittler sondern weil die Betroffenen selbst die Füße in die Hand genommen haben und mit Banken verhandelt haben.

Die Frage ist aber, ob es dadurch besser wird oder ob man sich dadurch nur noch tiefer in die Sch....e reitet.

Einer der Fälle stammt aus dem weiteren Kollegenkreis meiner Frau. Mann arbeitslos geworden, dadurch ist es bis zur ZV gekommen.
Da er vor der ZV wieder Arbeit gefunden hat (sogar gut bezahlt) ist eine andere Bank eingesprungen.
 
logisch rangehen: Es KANN auch besser werden!

Wenn es um Umschuldung von "Altverträgen" geht,
erweist sich die auch schon laufende ZV
(die kann JEDERZEIT vom Antragsteller beim AG gestoppt werden !)

oft sogar als "Lösung aus unguten Vertragsverhältnissen" -->
guckt man sich die Zinsen von z.B. 1992 an oder auch später,
hatte man in den letzten Jahren Zinsen bei z.B. 10 Jahresbindung für unter drei Prozent -- also in einem der erlebten Fälle schuldete man für 3,86% um. Vorher war es ca. 7 % 😎

Bei " Verlustdarlehen" haben Banken einen vom jw.Unternehmen vorgegebenen " Abschreibungsspielraum" .

Oft (immer?!) werden die Darlehen bei "Rückversicherern" ausfallgeschützt.

Die oft ENORMEN "Abschreibungsspielräume" betreffen insbesondere "eigentlich fällige Zinsen" -->

das Risiko des Unternehmens,
einen "Totalverlust" zu erleiden (weder Zinsen=Entgelt des Leihens ,noch Verwertung der Sicherheit =Hausverscherbelung für Darlehensrückführung ) wird ja in der Unternehmensstrategie eingebaut.
Die möglichen Maximalgewinne (wenn alle brav bezahlen und tilgen)
bilden NIE (es sei denn,da leitet ein Oberdepp) eine "bombenfeste Vorausschaugrundlage"--
man "rechnet Verluste ein" .
Der mögliche Ausfallverlust ist ein Bilanzfakt ,
dem die Höhe X -Y Prozent zugewiesen wird--so,wie es für Werbung ,für mögliche Weltmarktzinsschwankungen etz. eine "Vorausschauzuweisung" gibt. So ähnlich...

Einer z.B. Apotheker-und Ärztebank mit überwiegend sehr gut abgesicherten Darlehen tut also in EINZELNEN Fällen ein
Ausfall von 80.000 Eu Zinsen (und dem ausfallenden Folgegewinn bis EIGENTLICHEM Darlehensende) nicht weh ,
wenn die Unternehmensleitung grünes Licht gibt,schreibt man "ohne Öffentlichkeitswirbel" ab , löst sich vom Peinlichkunden --
bei einer kleinen Sparkasse wird so etwas wohl etwas schwieriger verlaufen.

Ein bundesweit agierendes gutaufgestelltes Bankhaus wird (vermute ich) wesentlich verhandlungsbereiter sein,als 'ne Mini-Bausparkasse-- es zählt für die AUCH das Abwägen der Verhandlungskosten.

Langjährige oft MEHRFACHE Zwangsversteigerungsversuche sind FÜR DIE BANK erst mal sauteuer.
Für beschlagnahmte Nichtversteigerbar-Häuser fallen FESTKOSTEN an!

Ein eher ungünstig liegendes EFH mit vielleicht noch Oma als lebenslangem Wohnnießbraucher ist bei Turbulenzen des
Kreditnehmers kaum fix und gut versteigerbar.

Schlaue Bänker sind DANN mit Sofort-Teiltilgung zufrieden.


Und-- DORT kann man schon viel versuchen und auch erreichen.
Das hab ich so erlebt .

Panikmache ("Nur unser Büro weiß Bescheid...") hilft mit Sicherheit
NUR dem Büro-- dem Klienten nur eventuell... 😛😀😎

Auch interessant:
wer teilweise durch KfW-Darlehen finanziert hat,sollte diese Teildarlehen direkt bei der KfW hinterfragen.

Es gibt so eine (interne?) Vorgabe des Staates, "notleidende KfW-Darlehen" durch großzügigere Umschuldungshilfen (Reduzierung der Rückzahlforderung ,Bürgschaftsunterstützungen..)
zu behandeln. (Wenn ich den link finde,setz ich in mal noch rein)

Ich weiß aber nicht,ob dies NUR für "Mittelstandsdarlehen" galt--also für Handwerker etc..
Oft wird ja "privat UND gewerblich" kreditiert--> Umbaudarlehen für ZFH mit vermieteter Einliegerwohnung und noch Betriebsmitteldarlehen für z.B. einen selbstständigen Dachdecker.

Hat ja jeder andere Lebenserfahrungen--ich verlasse mich gern erst mal auf MEINEN VERSTAND -- und eher NICHT auf "Berater".
Es hätte mich MEHRFACH sehr böse enteist--deshalb... 🙂

viel Glück beim Selbstdenken und Versuchen !

Micky
 
AW: logisch rangehen: Es KANN auch besser werden!

Wenn es um Umschuldung von "Altverträgen" geht,
erweist sich die auch schon laufende ZV
(die kann JEDERZEIT vom Antragsteller beim AG gestoppt werden !)

oft sogar als "Lösung aus unguten Vertragsverhältnissen" -->
Totaler Blödsinn und realitätsfremd.
Deine Äußerungen sind nicht nur falsch und realitätsfremd sondern auch gefährlich.
Vermittelst Du doch den Betroffenen eine falsche Hoffnung die sich später nicht erfüllt.
Genährt durch diese falsche Hoffnung verlieren die Betroffene wertvolle Zeit um ihre Immobilie mit anderen Maßnahmen und Mitteln zu retten.
Sie bekommen dann später die Absage zur Umschuldung/Umfinanzierung, haben aber die ganze Zeit verloren und verlieren Ihre Immobilie in der Zwangsversteigerung.
Zum Ausprobieren hat hier niemand Zeit, da es überall Fristen gibt; und einen Fehler kann man in den seltesten Fällen heilen.
Schon gar nicht vor Gericht.
Super Tips verbreitest Du hier.....

Für beschlagnahmte Nichtversteigerbar-Häuser fallen FESTKOSTEN an!
Mal was von Zwangsverwaltung gehört und davon, dass der Eigentümer dafür selbst aufkommt?

Ein eher ungünstig liegendes EFH mit vielleicht noch Oma als lebenslangem Wohnnießbraucher
Manoman, wirklich keine Ahnung von der Materie.
Ein lebenslanges Wohnrecht ist das Papier nicht wert auf dem es steht.
Darüber hatte ich schon mehrfach geschrieben und darüber gibt es auch eine Extra- Seite auf unserer Kanzlei-Homepage.
lebenslanges Wohnrecht, Zwangsversteigerung,die trügerische Sicherheit

Entweder kannst Du nicht lesen, oder bist sehr vergesslich.

Schlaue Bänker sind DANN mit Sofort-Teiltilgung zufrieden.
sind sie nicht. Da gehört schon mehr dazu, als so wie du nur heisse Luft zu verbreiten.


Und-- DORT kann man schon viel versuchen und auch erreichen.
Das hab ich so erlebt .
In welchem Freizeitpark war das denn ?😀😀😀
 
Micky, lass es gut sein.
Manche "Berufe" sind nicht umsonst als sehr unseriös im Verruf geraten.
Dort wird in dubiosen Seminaren den Mitarbeitern die "einzige Wahrheit" eingetrichtert. Die werden so lange bearbeitet bis sie den Blödsinn glauben und überzeugt davon Leute bekehren wollen.

Bei gewissen Leuten sieht man das ja auch im Internet (weil sie sonst keine Kunden finden???) die stur ihre Linie fahren, die ihnen eingeimpft wurde.

Bezüglich Zwangsversteigerung kann ich nur wieder sagen: direkt mit der Bank reden, andere Banken wg. Umschuldung kontaktieren.
Sich selbst darum kümmern denn die "allwissenden" Berater mit ihrem 10-Tages-Seminar-Wissen werden selten die Rettung sein.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
D Zwangsversteigerung durch Inkasso Finanzen 37

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben