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Zwangsversteigerung durch

F

Felix Reinhard Wimmer

Gast
Mir wurde wegen einer Anzeigenrechnung von 890.--Euro mein 3 Familienhaus im Werte von 162 000.--Euro vom der [...] , zwangsversteigert. Wohin soll ich mich wenden???
 
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A

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Re: Zwangsversteigerung durch
Der Name kommt mir so bekannt vor ....

Und ja, wenn man eine Rechnung nicht zahlt, kommts zur Pfändung. da können ganz schöne Summen auflaufen udn wenn man die nicht aus Barem oder anderen Wertsachen bedienen kann... Da das ein paar jahre dauert, hättest Du dich schon sehr viel eher an "jemanden wenden" müssen.

Bezahl die Anzeige und gut ist. Die wollen nur ihr Geld.
 
Der Name kommt mir so bekannt vor ....

Und ja, wenn man eine Rechnung nicht zahlt, kommts zur Pfändung. da können ganz schöne Summen auflaufen udn wenn man die nicht aus Barem oder anderen Wertsachen bedienen kann... Da das ein paar jahre dauert, hättest Du dich schon sehr viel eher an "jemanden wenden" müssen.

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wenn das haus schon versteigert ist, ist da nichts mehr zu machen. und die anzeige wird nun vom versteigerungserloes des hauses bezahlt.

@threadersteller: ich wuesste nicht, wieso du dich ueberhaupt an irgendwen wenden solltest. wenn du deine schulden nicht bezahlen kannst, wird dein vermoegen eben zwangsversteigert. so ist das halt.

sinniger waere wohl gewesen, du haettest rechtzeitig dein haus beliehen oder es verkauft, um so die rechnung bezahlen zu koennen.
 
Wende ich an einen Fachanwalt für Immobilienrecht (so was gibt's tatsächlich). Noch besser: Zahle deine Schulden.

Zwangsversteigerungen von Grundstücken ziehen sich, wie ich aus eigener Erfahrung aus einer Teilungsversteigerung weiß, extrem in die Länge. Ein Jahr mindestens, eher anderthalb bis zwei. Sollte die Versteigerung gerade erst eingeleitet sein, hast du also jede Menge Möglichkeiten, sie abzuwenden.

Sollte der Versteigerungstermin kurz bevorstehen, hast du offenbar die ganze Zeit nichts unternommen. Das wäre dann ein typischer Fall von "selbst schuld". Aber selbst dann kannst du die Versteigerung noch abwenden, wenn du deine Schulden begleichst. Der Versteigerungstermin kann nach Rücksprache mit dem zuständigen Rechtspfleger / der zuständigen Rechtspflegerin noch ganz kurzfristig, notfalls noch am selben Morgen, aufgehoben werden, wenn du die Forderungen des Gläubigers befriedigst.

Ich habe Zweifel, dass es tatsächlich nur dieser dreistellige Betrag ist. Wegen so etwas wird kein vernünftiger Mensch gleich in Immobilien vollstrecken, sondern in bewegliche Sachen oder Forderungen. Nur wenn auch dabei nichts zu holen ist, geht man an die Immobilien heran.

Aber ich frage mich wirklich, wovon du ein Haus halten kannst, wenn du weder Lohn oberhalb der Pfändungsgrenze noch bewegliche Sachen hast, die man versteigern könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Anwalt hat mehr Ahnung. Also ab zum Anwalt. Zwangsvollstreckung in nichtbewegliche Sachen sind übrigens immer genau derselbe Ablauf. Da gibt es keinerlei Schwierigkeiten. Jeder Anwalt ist eben auch ein ZV-Fachmann.
Immobilienmakler würde ich hier und auch ansonsten generell nicht aufsuchen. Die verbreiten meistens unseriöses Halbwissen ohne jegliche Grundlage.
 
Jeder Anwalt ist eben auch ein ZV-Fachmann.

😀😀😀😀*ROFL*
Oh ja Baby do it...;-))..geh zu einem Rechtsanwalt, aber bitte bitte sage mir, was der empfohlen hat, damit mein Tag lustig wird....;-))))
Immobilienmakler würde ich hier und auch ansonsten generell nicht aufsuchen. Die verbreiten meistens unseriöses Halbwissen ohne jegliche Grundlage
Das sehe ich auch so.
 
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