Wende ich an einen Fachanwalt für Immobilienrecht (so was gibt's tatsächlich). Noch besser: Zahle deine Schulden.
Zwangsversteigerungen von Grundstücken ziehen sich, wie ich aus eigener Erfahrung aus einer Teilungsversteigerung weiß, extrem in die Länge. Ein Jahr mindestens, eher anderthalb bis zwei. Sollte die Versteigerung gerade erst eingeleitet sein, hast du also jede Menge Möglichkeiten, sie abzuwenden.
Sollte der Versteigerungstermin kurz bevorstehen, hast du offenbar die ganze Zeit nichts unternommen. Das wäre dann ein typischer Fall von "selbst schuld". Aber selbst dann kannst du die Versteigerung noch abwenden, wenn du deine Schulden begleichst. Der Versteigerungstermin kann nach Rücksprache mit dem zuständigen Rechtspfleger / der zuständigen Rechtspflegerin noch ganz kurzfristig, notfalls noch am selben Morgen, aufgehoben werden, wenn du die Forderungen des Gläubigers befriedigst.
Ich habe Zweifel, dass es tatsächlich nur dieser dreistellige Betrag ist. Wegen so etwas wird kein vernünftiger Mensch gleich in Immobilien vollstrecken, sondern in bewegliche Sachen oder Forderungen. Nur wenn auch dabei nichts zu holen ist, geht man an die Immobilien heran.
Aber ich frage mich wirklich, wovon du ein Haus halten kannst, wenn du weder Lohn oberhalb der Pfändungsgrenze noch bewegliche Sachen hast, die man versteigern könnte.