Nein leider nicht Intrum Inkasso hat das von der Citibank abgekauftSehe ich auch so.
Das Institut, welches den Kleinkredit gegeben hat, müsste ja der Gläubiger sein.
Weiteres dazu müsste der Anwalt veranlassen bzw. raten.
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Nein leider nicht Intrum Inkasso hat das von der Citibank abgekauftSehe ich auch so.
Das Institut, welches den Kleinkredit gegeben hat, müsste ja der Gläubiger sein.
Weiteres dazu müsste der Anwalt veranlassen bzw. raten.
Hallo Dany1202,
schau mal hier: Zwangsversteigerung durch Inkasso. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Ja, dann wird das so sein. Wäre wohl besser, wenn das nicht der Fall wäre.Ja ich bekam 2 Tage nach dem Bescheid über den Eintrag einen Brief das Intrum Inkasso das jetzt von der Citibank abgekauft hat.
Dankeschön 😊Ja, dann wird das so sein. Wäre wohl besser, wenn das nicht der Fall wäre.
Da ist auch schwer was zu zu sagen, da ich den Fall noch nicht hatte.
Hoffentlich weiß der Anwalt guten Rat.
Lieber nicht mit dem Vermögensberater 🙂Ruf mal bei dem Inkasso an und lass dir alle Kommunikation und Verkaufsverträge an dich senden. Immer freundlich bleiben, aber fordernd. Geht ja um dein Haus. Sag du bist willig zu zahlen, aber möchtest es zuerst mit deinem Anwalt und Vermögensberater besprechen was die beste Möglichkeit ist.
vor der Abgabe an das Inkasso wird einem die Höhe der Mindestrate aber vorgegeben. Wenn man diese Höhe nicht aufbringen kann, dann wird die Forderung ans Inkasso abgegeben.Sowas ist ohne weiteres möglich, auch aus einer nachträglich eingetragenen Sicherungshypothek.
Du musst schnell handeln, bevor Deine Bank der Versteigerung beitritt, was Banken üblicherweise machen, da sie nur dann Anträge stellen und zurück nehmen können.
Vermutlich hättest Du die 14.000 Euro vor der Abgabe an das Inkasso noch in Raten zahlen können, nun ist der Zug aber abgefahren, weil Dein Darlehen mindestens im NPL-Bereich gelandet ist wenn nicht sogar an das Inkasso abgetreten wurde.
Versuch Dir die 24.000,- Euro irgendwie zu besorgen, sonst sehe ich schwer lösbare Problem auf Dich zukommen.
Das kann so sein, muss es aber nicht. Jede Forderung ist frei verkäuflich, außer dies ist im Vertrag mit dem Schuldner ausgeschlossen. Insbesondere muss der Schuldner der Abtretung nicht zustimmen.vor der Abgabe an das Inkasso wird einem die Höhe der Mindestrate aber vorgegeben. Wenn man diese Höhe nicht aufbringen kann, dann wird die Forderung ans Inkasso abgegeben.
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