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Zwangsversteigerung durch Finanzamt

Hallo Kenbb, zur Kenntnisnahme: Wer eine Immobilie vermietet ( bspw. an Verwandte/ Angehörige o.ä. ) und weniger Miete als üblich verlangt sollte schon vorsichtig sein. Es gibt die s.g. 66 Prozent Regelung. Das heißt nämlich – wer weniger als 66 % der ortsüblichen Miete verlangt, diese würde selbstverständlich Verluste produzieren, ist schon genau nachweispflichtig ggü. dem Fiskus. Mieteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung + Verpachtung und müssen somit natürlich versteuert werden! Als langfristige Kapitalanlage ist das Doppelhaus leider auch nicht unbedingt zu verkaufen soweit zu lesen ist... In manchen Kommunen aber kann man Häuser auch den Gemeinden zum Kauf anbieten. Soziale Hintergründe ( auch Flüchtlingsunterbringung ) könnten als Argument dienen. Wenn der Verkehrswert hier bei benannten 150 Tausend Euro liegt, das Haus allerdings in einem renovierungsbedürftigen Zustand ist, würde ich doch die Mietverträge versuchen aufzulösen und das Haus / die Häuser an Handwerker zu verkaufen. Die Hypothek könnte möglicherweise von einem potentiellen, zahlungsfähigen Käufer übernommen werden. Das Finanzamt erhält die offenen Forderungen von ca. 80.000 Euro. Allerdings könnte man versuchen eine Stundung oder auch Ratenzahlung mit dem Finanzamt zu verhandeln. Alles weitere sehe ich als Totalverlust! Tip = impro Immobilienverwertung GmbH Zentrale...🙁

 
Hallo Kenbb, noch einmal ich...die Hypothek könnte möglicherweise von einem potentiellen, zahlungsfähigen Käufer übernommen werden ( natürlich könnte ein Teilbetrag für die Rückzahlung an das Finanzamt eingefordert werden ). Das Finanzamt erhält die offenen Forderungen ( oder einen Teilbetrag ). Tip = impro Immobilienverwertung GmbH Zentrale...🙁

Letztendlich ist die Hypothek für zwei Doppelhaushälften "Mieterfrei" ( Grundstücksgrößen inkl. ) möglicherweise für einen Handwerker ein Schnapper...!
 

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