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Zurück schlagen wenn man von den Eltern geschlagen wird?

Anonym

Registrierter Nutzer, anonym
Darf man als Erwachsener zurück schlagen, wenn man von den Eltern geschlagen wird?
Ich habe schon als Kind immer Schläge einstecken müssen.
Irgendwann war ich alt genug mich zu wehren.

Mich hat erschrocken dass bei uns im Bekanntenkreis die Diskussion aufkam und einige meinten, wenn man von den Eltern geschlagen wird, darf man in Gegenwehr nicht die Hand erheben.
Gewalt ist Gewalt und das hat für mich nichts damit zu tun, ob es meine Eltern sind, ein Bekannter oder Freunde.
 
Ich würde (erst mal) nicht zurückschlagen. Aber ich würde ganz klar kommunizieren, dass ich sie wegen Körperverletzung anzeige, sollten Sie noch ein einziges Mal die Hand gegen mich erheben. Und das dann auch tun, notfalls immer wieder.

Wenn das nichts hilft, würde ich vermutlich zurückschlagen, ja. Kinder sind doch keine Prügelknaben.
 
Natürlich darf man das, wenn das eigene Wohl gefährdet ist und ein kleiner Prozentteil handelt aus Affekt auch mit Gegengewalt.

Ich würde aber nicht bewusst bei einer Ohrfeige zurück schlagen. Einfach anzeigen und gut ist. Ist mir egal wer es ist, es gibt keinen Grund bei mir Gewalt anzuwenden.
 
.....zurückschlagen, nur wenn das eigene Leben bedroht ist und es sich um eine Notwehrsituation handelt.
Ansonsten sollte man bei häuslicher Gewalt die Polizei rufen.......und auch vor einer Anzeige nicht zurückschrecken.
Und/oder da es sich um eine erwachsenen Person handelt - ausziehen.
 
Ja, die Eltern dürf aber auch ihr Kind nicht schlagen. Eigentlich darf keiner irgendwen einfach so schlagen. Menschen, die das trotzdem tun, können ruhig auch mal das Echo spüren, wenn die meinen damit nicht aufhören zu müssen. Manchmal ist es tatsächlich am effektivsten, wenn jemand am eigenen Leib einmal zu spüren bekommt, was er dem anderen angetan hat. Davon laufen kann als feige gewertet und als in die Flucht geschlagen interpretiert werden seitens der Täter, was dann als Triumph gesehen werden kann.
Ich würde wohl auch einfach den Kontakt abbrechen, mir dennoch aber sehnlichst wünschen, dass die Täter einmal in die Situation kommen, wo sie vielleicht endlich mal nachempfinden was sie da anrichten.

Diese Wünsche und Befürfnisse sind auch einfach menschlich. Manche verstehen das nur nicht bis es sie oder einen geliebten Menschen mal trifft. Mir kann auch keiner erzählen, dass er niemals nie Gelüste hat dem Peiniger des eigenen Kindes mal ganz schlimme Dinge anzutun, warum spricht man dem Opfer selbst immer die Rachegelüste ab? Ist völlig normal und menschlich, dass man die hat.
 
Als Erwachsener nein, zumindest rechtlich gesehen. Es kommt aber auf den "Tatbestand" an, geschieht dies aus Notwehr, kann man sich verteidigen - indem Sinne aber keine grobe Fahrlässigkeit. Wie schon gesagt wurde, Anzeige aufgrund Körperverletzung ja. "Eltern haben angefangen" ist aber kein Tatbestand zur Notwehr, wenn man sich dann nur gegenseitig verprügelt.

Als Erwachsener unterliegt man, auch gegenüber den Eltern, immernoch dem Gesetz.

Hier muss man dann abwägen inwieweit der gegenüber körperlich überlegen ist und inwieweit die körperliche Gefährdung ausgeht. Rechtlich gilt also das mildeste Mittel gegenüber dem Tatbestand als "Notwehr". Wenn man die Mutter also attakiert obwohl sie sich schon entfernt hat gilt es nicht mehr als Notwehr, sondern als Angriff mit mutmaßlicher Körperverletzung. Kommt der Vater, der körperlich überlegener ist mit einem Messer auf einen zu, dann darf man auch zu stumpfen Waffen greifen um sich zu verteidigen, da hier das Interesse des Lebens gefährdet wird.

Auch in Familienstreiten gelten immernoch die Gesetze. Vorallem wenn alle Beteiligten volljährig sind.

Grundsätzlich aber kann man zur Vermeidung auch den Weg gehen sich aus dem Elternhaus zu entfernen und eine eigene Wohnung zu beziehen um sich vom Täter zu entfernen. Das hat aber keinen rechtlichen Hintergrund per se. Auch wenn man als volljähriger noch im Elternhaus wohnt, Gewaltanwendung ist nicht rechtens, setzt aber trotzdem kein Gesetz voraus sich aus diesem zu entfernen - dies geschieht aus Eigeninitiative.
 
Das ist geplante Gewaltanwendung als Reaktion.

Wenn mich jemand schlägt, weil ihm meine Worte nicht passen, hat das doch nichts mit geplanter Gewaltanwendung zu tun wenn ich zurück schlage und sich der Täter nicht entfernt hat.
Ich hab mich dann doch nur verteidigt, um schlimmeren Schaden der mir zugefügt wird abzuwenden.
 
Wenn mich jemand schlägt, weil ihm meine Worte nicht passen, hat das doch nichts mit geplanter Gewaltanwendung zu tun wenn ich zurück schlage und sich der Täter nicht entfernt hat.
Ich hab mich dann doch nur verteidigt, um schlimmeren Schaden der mir zugefügt wird abzuwenden.

Hier ist aber die Sache, dass hier eine Provokation vorliegt. Provoziert man jemandem, auch mit Worten, hat man hier nicht mehr das gleiche Recht wie jemand der aus Notwehr handelt. Wird eine Reaktion mutmaßlich provoziert hat der Täter einen Grund gehabt sich ebenso zu "wehren". Hier agiert man dann nicht mehr aus dem gleichen Recht wie aus akuter Notwehr. Hier MUSS er dem Angriff ausweichen, anstatt sich zu wehren, da der Angriff in Kauf genommen wurde mit der Provokation.
 
Geht es den im Bekanntenkreis nicht eher darum, aus moralischen Gründen, die Hand gegen die eigenen Eltern nicht zu erheben?

......nicht nur aus moralischen Gründen ist es mehr als verwerflich, die Hand gegen die eigenen Kinder zu erheben.

Gerade wenn das Kind erwachsen ist, sollte man auf selbiger Basies miteinander umgehen - als Erwachsene, aber in einer gewaltdurchfluteten Familie kann man das nicht erwarten und sollte wirklich mit der Keule des Gesetzes um sich schlagen......auf Gewalt mit Gewalt antworten bringt nur eines - noch mehr Gewalt.
 
ein, du hast dich bewusst in eine vermeidbare Gefahrensituation begeben, mit dem Hintergedanken, dich zu wehren.

Und woher weißt du vorher, dass eine Diskussion entgleist? Hast du noch nie erlebt, dass Diskussionen aus den Fugen geraten? Ich schon. Aber im Gegensatz zu hier, wurde da nicht ins Gesicht geschlagen.


Wird eine Reaktion mutmaßlich provoziert hat der Täter einen Grund gehabt sich ebenso zu "wehren

Also darf ich jeden, der mich als Beispiel als blöden A**** bezeichne schlagen? Macht meines Erachtens wenig Sinn.
 

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