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Zum Vater oder Stiefmutter????HILFE!!!!

D

DarkDevil89

Gast
Hallo,

Ich habe folgendes problem

Meine mutter ist vor kurzer Zeit verstorben und musste zu meinen dad ziehen,was erst mal eine ganz schöne umstellung war ,da ich ihn so gut wie gar nicht kenne

aber gut nun trennt er sich von meiner stiefmutter mit der ich super klar komme , ist auch meine Chefin also arbeite bei ihr im Laden

nun vielleicht zu der vorgeschichte


Ist alles bissl verwirrend glaub ich ^^

also

Ich bin jetzt 18 Jahre alt werde aber 19 Jahre
Wohne zur zeit mit meiner stiefschwester in einer Wohngemeinschaft die aber ende August aufgelöst wird
Mein Dad ist jetzt 50 und ist leider sehr alkoholabhängig, wenn nicht Alkoholiger

Meine Stiefmum ist eigentlich eine sehr nette Person und ich habe jetzt die möglichkeit entweder zu meinen dad zu ziehen oder zu ihr

Doch das Problem bei mein dad durch den alkohol habe ich das selbst schon spüren müssen, wird er sehr Aggresiv wenn man ihn mit irgendetwas konfrontiert und kann auch handgreiflich werden

Nur weiss ich nicht ob er das auch machen würde wenn er mit mir zusammen wohnen würde

wenn ich zu meiner stiefmutter ziehen würde, müsste ich in einer Garage wohnen

bei meinen dad In einer Wohnung

Ich weiss nicht was ich machen soll , das ist jetzt auch die kurze version weil ich glaube wenn cih länger schreiben würde dann würd ich morgen noch hier sitzen


Wenn Fragen sind einfach Fragen

würde mcih freuen wenn irgendwie geholfen werden kann


😕😕😕😕😕😕😕😕
 
Also ich hatte mir ne Wohnung angeschaut , nur Finanziell schaffe ich dies leider nicht



Naja muss in ne Garage ziehen da in der Wohnung kein Platz ist


Ich mein wenn mein Dad (was nicht oft vorkommt) mal nüchtern ist verstehe ich mich blendent mit ihm aber so wenn er besoffen ist ist es schwierig
 
Bekommst Du kein auffüllendes ALG2?

Wenn Du arbeitest und über 18 bist,kannst Du zum Arbeitsamt(ARGE) gehen und Deinen Anspruch auf Wohnkostenzuschuß prüfen lassen.Evl.steht Dir auch eine Beihilfe für Erstausstattung Möbel etc.zu.
Würde vorerst dann auch höchstens zur Stiefmutter ziehen.
 
Bekommst Du kein auffüllendes ALG2?

Wenn Du arbeitest und über 18 bist,kannst Du zum Arbeitsamt(ARGE) gehen und Deinen Anspruch auf Wohnkostenzuschuß prüfen lassen.Evl.steht Dir auch eine Beihilfe für Erstausstattung Möbel etc.zu.
Würde vorerst dann auch höchstens zur Stiefmutter ziehen.




Muss ich das dann dort einfach beantragen beim arbeitsamt?

Und geht das auch wenn ich noch keine wohnung habe also sprich wenn ich mich umgeschaut habe mir eine zusagt und ich es finanziel nicht schaffe?

Lieben Gruß Jan
 
Ja,Du gehst zur Spezialberatung für Leute bis 25 (das dürfte auch für Dich noch zutreffen) ,nimmst vielleicht günstigerweise mal die Stiefmama mit oder Stiefschwesterchen. Ist ECHT immer besser,wenn man auf Amt nicht allein geht...🙂

Du kannst die Wohnungsangebote mitnehmen und Deine Lohnzettel(Arbeitsvertrag) ...
Das Amt will sowieso VOR Übernahme von Kosten immer gefragt werden.

Zur Wohnkostenübernahme brauchst Du deren "okay" zum Mietvertrag!

Die Höhe der "übernahmefähigen Kosten" müßtest Du bei "tacheles " finden z.B.---je nach Stadt und Personenzahl...

Möglich wäre auch Du suchst Dir nen Platz in einer WG .

Wenn Du gar keine Möbel hast,gibt es Möbel-Fundus für Einkommensschwache oder auch Zuschuß.

Die Stiefmama kann dann auch Auskunft geben,warum Du nicht beim Vater wohnen kannst.

Du hast Anspruch auf 347 Eu Grundsicherung (oder sogar inzwischen 351 Eu?) und Übernahme der Wohnkosten.
Darauf wird Dein eigenes Einkommen angerechnet.

Evl. kannst Du auch mal fragen ob Du Aussicht auf ne Umschulung/Berufsweiterbildung o.ä.hättest.Weiß ja nicht,ob Du schon fertig bist mit der Ausbildung oder ungelernt jobbst ?

Wie hoch ist Dein Einkommen derzeit?
Hast Du noch andere Einkünfte?

Das Einkommen des Vaters wird im Rahmen der Prüfung auf mögliche Verwandtenunterhaltsleistungen geprüft.
Wenn der Vater mehr als 1100 Eu hat,käme auch eine Unterstützung durch ihn in Frage..er müßte Dir dann finanziell helfen. (Wobei ich das nicht glaube..nach Deiner Schilderung..)


Hartz-IV-Rechner - Verbrauchertipps - AOL.DE

Eigene Wohnung unter 25! - Hartz IV / ALG II

Erwerbsloseninitiative ABSEITS Bielefeld


alg1/ wohngeld oder ergänzend alg2 - 123recht.net

Hab mal paar Sachen gesucht..da kannst Du surfen und Dich belesen.

Könnte auch sein,Du fährst mit Wohngeld (das ja auch erhöht werden soll!!!) insgesamt besser.

Fakt ist:wenn Dein Vater wegen seiner Alkoholkrankheit Dir KEIN
ordentliches Wohnen bieten kann und Du dort sogar gefährdet bist (Gewalt) ,hast Du Anspruch auf eine sichereEIGENE Bleibe.
Und das schon VOR dem 25.Geburtstag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja,Du gehst zur Spezialberatung für Leute bis 25 (das dürfte auch für Dich noch zutreffen) ,nimmst vielleicht günstigerweise mal die Stiefmama mit oder Stiefschwesterchen. Ist ECHT immer besser,wenn man auf Amt nicht allein geht...🙂

Du kannst die Wohnungsangebote mitnehmen und Deine Lohnzettel(Arbeitsvertrag) ...
Das Amt will sowieso VOR Übernahme von Kosten immer gefragt werden.

Zur Wohnkostenübernahme brauchst Du deren "okay" zum Mietvertrag!

Die Höhe der "übernahmefähigen Kosten" müßtest Du bei "tacheles " finden z.B.---je nach Stadt und Personenzahl...

Möglich wäre auch Du suchst Dir nen Platz in einer WG .

Wenn Du gar keine Möbel hast,gibt es Möbel-Fundus für Einkommensschwache oder auch Zuschuß.

Die Stiefmama kann dann auch Auskunft geben,warum Du nicht beim Vater wohnen kannst.

Du hast Anspruch auf 347 Eu Grundsicherung (oder sogar inzwischen 351 Eu?) und Übernahme der Wohnkosten.
Darauf wird Dein eigenes Einkommen angerechnet.

Evl. kannst Du auch mal fragen ob Du Aussicht auf ne Umschulung/Berufsweiterbildung o.ä.hättest.Weiß ja nicht,ob Du schon fertig bist mit der Ausbildung oder ungelernt jobbst ?

Wie hoch ist Dein Einkommen derzeit?
Hast Du noch andere Einkünfte?

Das Einkommen des Vaters wird im Rahmen der Prüfung auf mögliche Verwandtenunterhaltsleistungen geprüft.
Wenn der Vater mehr als 1100 Eu hat,käme auch eine Unterstützung durch ihn in Frage..er müßte Dir dann finanziell helfen. (Wobei ich das nicht glaube..nach Deiner Schilderung..)


Hartz-IV-Rechner - Verbrauchertipps - AOL.DE

Eigene Wohnung unter 25! - Hartz IV / ALG II

Erwerbsloseninitiative ABSEITS Bielefeld


alg1/ wohngeld oder ergänzend alg2 - 123recht.net

Hab mal paar Sachen gesucht..da kannst Du surfen und Dich belesen.

Könnte auch sein,Du fährst mit Wohngeld (das ja auch erhöht werden soll!!!) insgesamt besser.

Fakt ist:wenn Dein Vater wegen seiner Alkoholkrankheit Dir KEIN
ordentliches Wohnen bieten kann und Du dort sogar gefährdet bist (Gewalt) ,hast Du Anspruch auf eine sichereEIGENE Bleibe.
Und das schon VOR dem 25.Geburtstag.





Hier ich weiss nicht wie ich mich bedanken soll das ich echt toll das du so nett bist echt vielen vielen vielen vielen dank! !!
 
So iich habs ein Termin beim arbeitsamt habs geschafft einen zu bekommen hoffentlich wird das jetzt alles auch rund laufen!
 
ich wünsche Dir ganz viel Glück,DarkDevil 🙂

Ratte



Danke ! Hatte ihn Gestern war auch da hab mit der netten Frau gesprochen nur hat sie gesagt ich hätte keinerlei anspruch auf Geld vom amt 😕😕😕😕

Wieso auch immer


Nun muss ich mich da ich in Hungen (Bei Gießen) wohne an die GIAG wenden die würden mir weiter helfen ich bin mal gespannt!


Lieben Gruß Jan
 
Hallo,
nur kurz (PN-Antwort später) :

Du hattest angegeben "ich verdiene zuwenig" oder so.

Bin ich zuerst ausgegangen von normalem Job --als Ungelernter oder Nebenjob oder halt z.B.in einem Beruf ,wo man nicht viel bekommt.

Da Du aber z.B. 🙂 noch AZUBI bist,könnte das anders sein.

Dann steht Dir -Ausbildungsunterhalt durch Vater zu,wenn der mehr hat, als seine FREIGRENZE .
Während der ersten Ausbildung (Schule+Beruf) hastDu ab 18 Anspruch auf Auskunft über das Einkommen der Eltern -es sei denn,das eigene Einkommen wäre über dem Bedarf.

Ein Lehrling mit 750 Eu Azubigeld z.B. hätte selbst genug.

Also :
Dein Bedarf ist ca.640 Eu (wenn Du in eigener Wohnung leben mußt--- zur Not Zeuge mitnehmen,Fotos machen...) -das ist Anteil für Lebenshaltung +Wohnkostenpauschale.

Dein Azubigehalt minus 90 Eu - z.B. Azubi-Fahrkarte wird abgezogen (angerechnet) ,das durchgereichte KG wird auch abgezogen ---der RESTBETRAG wäre der aufzufüllende Unterhalt durch den Vater.


ER bekommt noch KG Deinetwegen --das wird sinnigerweise von ihm an Dich durchgereicht (154 Eu).
Wenn er es NICHT beantragt hat,geh zur KG-Kasse und beantrage "die Überleitung des KG auf Dich".Formulare u.Erläuterungen findest du auf der homepage des Arbeitsamtes.

Ausbildungsbeihilfe kann geprüft werden,da kenn ich die Bedingungen nicht -- der Vater meines Sohnes liegt extrem über allen Freigrenzen und muß nun endlich,nachdem er jahrelang gegen den Sohn klagte ,den Unterhalt zahlen. 😀

Wie es mit Wohngeld oder Wohnkostenzuschuß für Lehrlinge ist---kann ich auch nicht sagen.
Sorry!

Die Beratung auf dem AA ist aber auf jeden Fall "nicht für umsonst.,denn einmal kennst Du nun die Wege,falls Du nach Ausbildungsende keine Anstellung fändest---und--
Dir steht auch eine Beratung für WEITERBILDUNG zu..also --was weiß ich,Fachschule...

Es ist immer sinnvoll,sich möglichst gut weiterzuqualifizieren !

Dann sind die Einsatzmöglichkeiten besser--Du könntest später dem "privaten Dilemma" entgehen,indem Du ins Ausland gehst oder Dir dort nen Job suchst.

DAS würde ich JEDEM Jugendlichen empfehlen,der keine große familiäre Unterstützung hat...

Tut mir leid,daß ich da falsch beriet... man muß halt doch die Einzelheiten kennen.

Herzlicher Gruß!
Micky
 

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