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Zukunftangst

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Gast

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Hallo,
vor einiger Zeit, als ich aufgrund HARTZ IV im Alter von 61 Jahren vollkommen aus dem Gleis geworfen wurde, habe ich mit einen Anwalt eine Rückzahlungsvereinbarung in Höhe von mtl. 100,- € getroffen (viel zu hoch, da ich wahnsinnige Angst hatte u. weil er mir gedroht hatte, einen Gerichtsvollzieher in meine Wohnung zu schicken um einmal zu sehen, was es denn dort zu holen gäbe).Nun bin ich endlich aufgrund 60%iger Schwerbehinderung in Rente, diese beträgt 739,- €. Aufgrund allgem. Kostenerhöhungen, vor allem in Bezug auf meine Gesundheit, kann ich kaum noch überleben.
Meine Frage wäre: macht es Sinn, einen Anwalt aufzusuchen, kann der mir helfen, den Anwalt dahingehend zu beeinflussen, daß er die Rückzahlung festschreibt, bzw. die Rate halbiert?? Zur Schuldnerberatung möchte ich nicht gehen. Auf gar keinen Fall; dort sitzt der Sohn meiner Verwandten!!!
Wäre für adäquate Antwort dankbar.
 

Hallo Gast,

schau mal hier: Zukunftangst. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo Gast.
Gast meinte:
Meine Frage wäre: macht es Sinn, einen Anwalt aufzusuchen, kann der mir helfen, den Anwalt dahingehend zu beeinflussen, daß er die Rückzahlung festschreibt, bzw. die Rate halbiert??
Ich kann mir nicht so recht vorstellen, daß es Sinn macht, einen Anwalt gegen den anderen zu "hetzen"; am Ende kriegst du Rechnungen von beiden...

mit einen Anwalt eine Rückzahlungsvereinbarung in Höhe von mtl. 100,- € getroffen
Versuch doch erstmal mit diesem Anwalt eine Einigung zu finden. Du schreibst nicht, wie lange diese Vereinbarung schon läuft. Ist die Rückzahlung bisher reibungslos verlaufen, wie hoch ist die Restsumme?
Die Änderung deiner Lebensumstände (Rente) muß doch auch dem Anwalt einleuchten.

Zur Schuldnerberatung möchte ich nicht gehen. Auf gar keinen Fall; dort sitzt der Sohn meiner Verwandten!!!
Dort sollte aber doch eine Beratung "unter vier Augen" (mit einem anderen Berater) möglich sein. Außerdem dürften die Mitarbeiter dort alle zur Verschwiegenheit "verdonnert" worden sein (Datenschutz).
Bleibt also eigentlich nur die persönliche Hemmschwelle...
Vielleicht packst du's mal an einem Tag an, wenn der Jung gerade nicht da ist...?
 
Gast meinte:
Hallo,
vor einiger Zeit, als ich aufgrund HARTZ IV im Alter von 61 Jahren vollkommen aus dem Gleis geworfen wurde, habe ich mit einen Anwalt eine Rückzahlungsvereinbarung in Höhe von mtl. 100,- € getroffen (viel zu hoch, da ich wahnsinnige Angst hatte u. weil er mir gedroht hatte, einen Gerichtsvollzieher in meine Wohnung zu schicken um einmal zu sehen, was es denn dort zu holen gäbe

Ich find, dein Anwalt isn A*******.

video
 
Hallo Gast, für was musst du diese Rückzahlung leisten?
Anwaltskosten, kann man über Prozesskostenbeihilfe abwickeln.
Da du finanzell nicht gut bestellt bist, kannst du dir erstmal bei Gericht einen
Beratungsschein holen und gehts damit zum Anwalt.

@ video, du kann doch nicht behaupten der Anwalt, ist ein A*******.
Es geht hier garnicht eindeutig hervor, wofür gast die Rückzahlung leistet.

Smallmum
 
Also, ich habe bereits 15 Monate redlich bezahlt; ich soll noch ca.50 Monate bezahlen ( die Schuld war 6.000,- €.)
 
Hallo Gast,

schreibe den Anwalt an, erkläre ihm schriftlich, wie deine jetzige Situation aussieht und biete ihm die niedrigste Rate an, die du dir auch wirklich leisten kannst. Wenn der Anwalt einigermaßen fit ist, wird er erkennen, dass er bei deiner Rente eigentlich gar keine Chance hätte, auch nur einen Cent zu sehen. Die Pfändungsgrenze beträgt so ungefähr 900 Euro.

Mache es ihm einfach klar. Wenn er sich nicht drauf einlässt, stelle die Zahlungen ein. Auch wenn er dir den Gerichtsvollzieher nach Hause schickt, wird dieser sicherlich einen Weg finden. Wenn er merkt, dass bei dir nichts zu holen ist, teilt er das dem Rechtsanwalt mit. Dann hat dieser RA schlechte Karten.

Sicher ist es unangenehm, wenn man in eine solche Lage gerät. Aber es ist doch heute gar nicht mehr so was besonderes, wenn man in Not gerät. Scham ist da der schlechteste Weg. Sich wehren, das ist immer der beste Weg.

@ videoseven

Normalerweise kommentiere ich deine Posts nie, aber ich möchte dich mal sehen, wenn du für andere Menschen eine Dienstleistung erbracht hast und würdest deinen Lohn dafür nicht erhalten. Sicher, die Art und Weise des RA ist nicht ok, da er die finanzielle Lage seines ehemaligen Klienten kennt, aber er hat schließlich einen Anspruch auf sein Honorar.
 
Hallo Gast, ich schließe mich da Micky II an. Geh nochmal zum Anwalt un derklär ihm die finanzelle Situation. Und wie gesagt , stelle einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe und schon müsste alles erledigt sein, vorausgesetzt du besitzt keine Reichtümer (Haus ect. )

Nur Mut!!!!!! Wer aufhört zu kämpfen, hat schon verloren!!!
Smallmum
 

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