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Zeugnis nach Urteil

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Gast

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Habe nach einer Klage alles erhalten, nur kein Zeugnis. Da dies ja ein Bestandteil des Urteils war habe ich ja ein Recht darauf. Habe Ihm ein vorformuliertes Zeugnis schon mehrfach zukommen lassen und Fristen gesetzt, aber keine Reaktion. Was kann ich nun machen, damit mein ehemaliger AG sich endlich an das Urteil hält und mir mein Zeugnis zuschicken?

Habe gehört, dass das Zeugnis eine Holschuld sei, aber kann man von mir verlangen 800 km einfach zu fahren obwohl der AG dies per Post 100 Mal billiger erledigen kann?
 
So pflegen manche Arbeitgeber auf eine Klage zu reagieren.

Gruß Karin

😕Also bitte, hätte ich mich nach der Kündigung auf einen Lohn-Verzicht von 70% bei noch 2 ausstehenden Gehältern einlassen sollen??? Insgesamt wurden 120 Leute entlassen, weil der einzigste Kunde nicht gezahlt hatte. Bin dem AG noch entgegengekommen, dass ich nach dem Versäumnisurteil Ihm die Chance gegeben habe direkt zu zahlen und er sich dadurch die Gerichtsvollzieherkosten erspart hat. Aber nach Telefonat, 2 Mails reagiert er einfach nicht. Muss ich trotz Urteil wieder vor Gericht oder muss ich Ihm nun doch den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen??? Wer trägt da die Kosten???

Habe gerade gelesen:"Ein Arbeitgeber macht sich schadenersatzpflichtig wenn er sich weigert, ein Zeugnis zu erstellen oder sich unangemessen lange Zeit mit der Erstellung läßt."

P.S.: Danke für den Tip, hat mir echt prima weitergeholfen!!!🙄
 
1. Habe nach einer Klage alles erhalten, nur kein Zeugnis. Da dies ja ein Bestandteil des Urteils war habe ich ja ein Recht darauf.

2. Habe Ihm ein vorformuliertes Zeugnis schon mehrfach zukommen lassen und Fristen gesetzt, aber keine Reaktion. Was kann ich nun machen, damit mein ehemaliger AG sich endlich an das Urteil hält und mir mein Zeugnis zuschicken?

3. Habe gehört, dass das Zeugnis eine Holschuld sei, aber kann man von mir verlangen 800 km einfach zu fahren obwohl der AG dies per Post 100 Mal billiger erledigen kann?


zu 1. Wenn Du ein Recht darauf hast, da es im Urteil des Gerichtes festgeschrieben wurde, musst Du dir halt einen Anwalt nehmen, der die Erfüllung der Auflagen des Urteils durchsetzt.

Zu 2. Da käme ich mir als Arbeitgeber veräppelt vor. Das war kontraproduktiv.

Zu 3. Wenn dem so ist, würde ich mich als Arbeitgeber nach allem daran halten, dass es eine Holschuld ist.

Am besten mal einen Arbeitsrechtler befragen.
 
Grundsätzlich ist es eine Holschuld.

Wenn der Wohnort allerdings zu weit vom Arbeitgeber entfernt
ist, ist er verpflichtet es dir zu schicken.

BAG - Urteil vom 3.3. 1993, NJW 1993,2197.

Weise deinen Exarbeitgeber daraufhin.
Ansonsten durch einen Anwalt einfordern lassen.

Gruß Karin
 
AW: Ich habe da mal eine Frage?

@lydia

So pflegen manche Arbeitgeber auf eine Klage zu reagieren.

Gruß Karin

Dein "Danke sagen" lässt vermuten, dass Du bis dato Deinen Lohn immer erhalten hast. Schade, denn ich würde gerne mal wissen, ob Du nach einer Kündigung nur weil der AG nicht zahlen will, einfach mal auf 2 Monatslöhne und auf das Zeugnis verzichtest???
Ich habe erst nach einer Fristsetzung geklagt, da keine Reaktion auf mein Schreiben kam.
 
hallo gast,

So pflegen manche Arbeitgeber auf eine Klage zu reagieren.
wie mein danke unter diesen beitrag kam, keine ahnung, gehe damit eher sparsam um.
für mich war das die feststellung einer tatsache, keine wertung deines beitrages.

nein, ich würde nicht auf die 2 monatslöhne und das zeugnis verzichten.

ich schätze dir wird nichts anderes übrig bleiben, als erneut einen anwalt einzuschalten.
was die holschud anbelangt, könntest du evtl. einen kurierdienst einschalten, wenn es so weit ist.

viel glück
lydia
 

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