so viel Blödsinn auf einmal...... klingt wie jemand der lange keine arbeit mehr hatte....
HALLO GAST ,
Zeitarbeitern droht besonders häufig die Arbeitslosigkeit. Das geht aus einer Studie auf der Grundlage von Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Allein 2009 seien 16 Prozent aller neu registrierten Arbeitslosen zuvor bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt gewesen. Dabei liege der Anteil der Leiharbeiter an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gerade einmal bei zwei Prozent. Das fand Wilhelm Adamy heraus, der Mitglied im Verwaltungsrat der BA ist. Er berief sich dabei auf eine von ihm angeregte Sonderauswertung von Zahlen.
Die Studie widerspricht dem von der Branche häufig vorgebrachten Argument, für viele Arbeitnehmer bedeute die Leiharbeit den Einstieg in eine feste Stelle. Allein von Herbst 2008 bis September 2009 hätten bundesweit 434.400 Leiharbeitskräfte ihren Job verloren und seien dadurch gezwungen gewesen, sich arbeitslos zu melden, berichtete Adamy, der außerdem beim DGB-Bundesvorstand den Bereich Arbeitsmarktpolitik leitet. Selbst in den wirtschaftlichen guten Jahren 2007 und 2008 seien rund 300.000 Leiharbeitskräfte innerhalb eines Jahres arbeitslos geworden.
Nach dem Willen von Bundesarbeitsministerin von der Leyen (CDU) soll jetzt alles ganz schnell gehen: Sie will einen Mindestlohn für Zeitarbeiter noch vor der Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus allen 27 EU-Ländern am 1. Mai 2011. Damit stimmt sie ein in den Chor von Industrie und Opposition. Diese hatten bereits zuvor unter anderem vor dem Import von Lohndumping gewarnt.
Die Zeitarbeit sei die einzige Branche, die ihr mit Blick auf die Freizügigkeit "wirklich Sorgen macht", sagte von der Leyen der "Braunschweiger Zeitung". "Wir wollen verhindern, dass über ausländische Tarifverträge Lohndumping zu uns transportiert wird."
*
1. Gibt es schon einen gesetzlichen Mindestlohn ?
Antwort: Nein. Aber ebenso unsinnig ist die Forderung der CDU nach einem “Verbot sittenwidriger Löhne”, denn die s i n d bereits verboten nach § 291 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 StGB. Nach § 138 BGB sind derartige Vereinbarungen unwirksam. Einzige Voraussetzung: Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Löhne, die das Existenzminimum unterschreiten, sind deshalb nicht wirksam vereinbart. An ihre Stelle tritt dann der “übliche Lohn”. Das ist der Tariflohn nur dann, wenn in der jeweiligen Branche der Tariflohn üblicherweise gezahlt wird. Liegt die übliche Vergütung unterhalb des Tariflohns, so ist vom allgemeinen Lohnniveau in der jeweiligen Branche bzw. dem Wirtschaftsgebiet auszugehen (BAG v. 24.3.2004, 5 AZR 303/03). Tatsächlich bedeutet dies, dass es im Falle besonders niedriger Löhne faktisch bereits jetzt einen Mindestlohn gibt, der auf dem Umweg der Klage beim Arbeitsgericht dann im Einzelfall festgestellt werden kann. Das absurde Ergebnis ist dann aber, dass Löhne von z.B. 5,– Euro pro Stunde ersetzt werden durch einen üblichen Tariflohn von z.B. 8,– Euro. Während es auf der anderen Seite bei einem Lohn von 7,– Euro bleibt, weil dieser zwar nicht “üblich” ist, bei ihm aber kein “auffälliges Missverhältnis” zur Arbeitsleistung vorliegt. FALSCH ist die Annahme solche Entscheidungen seien “Ausnahmen”. Sie existieren seit Jahren. In den 80er Jahren z.B. wurde die Reederei Elbe-Weser-Agentur von unserer Kanzlei über das Arbeitsgericht Oldenburg gezwungen, ihre sämtlichen an filipinische Seeleute gezahlten Heuern auf Tarifheuern umzustellen. Richtig ist allerdings, dass die Klagebereitschaft nachgelassen hat.
Fazit: Der sittenwidrige Lohn ist bereits verboten. Sein Verbot ist keine Alternative zum gesetzlichen Mindestlohn. Solche Löhne sollten aber schon j e t z t (ohne auf den Gesetzgeber zu warten) im Klagewege vor den Arbeitsgerichen überprüft werden. Macht den Betroffenen MUT, wieder zu klagen.
*
Kein Auftrag unter 7,50 Euro
Um Aufträge vom Land Berlin zu erhalten, reicht es künftig nicht mehr aus, das niedrigste Angebot vorzulegen. Wer den Zuschlag erhalten will, muss sich an soziale und ökologische Standards halten und seinen Beschäftigten mindestens 7,50 Euro pro Stunde zahlen.
*
Sei froh , dass es DIR NICHT so geht , wie hier geschrieben !
Lass Deine Kommentare , wenn DU NICHT wirklich weißt , worum es geht !!