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Zahnarztrechnung

Z

zahnphobiker

Gast
Hallo,

ich hätte eine da eine Frage:
Ich bin privat versichert und musste mich letztens mehrmals beim Zahnarzt behandeln lassen.
Als die Rechnung kam(rund 1100 euro) habe ich sie bei der Krankenkasse eingereicht und ich bekam rund 800 euro erstattet.
In Zukunft stehen noch ein paar weitere kleinere Behandlungen an... wie bekomme ich denn raus.. wieviel mir erstattet wird? Ich muss ja auch irgendwie planen können.

Ich meine- die 300 euro, die ich selbst zahlen musste gingen ja noch... aber was mir jetzt schon Bauchschmerzen verursacht ist, dass wohl ein Zahn überkrohnt werden muss... eine Freundin musste als Kassenpatientin fast 1000 euro dafür zahlen.
Bei meiner KV in der Police steht natürlich drin.. bis zu 100% aber da weiss ich ja jetzt wo ich stehe...

Entschuldigt bitte die viellecht dämlichen Fragen.. aber ich habe hierbei kaum Erfahrungen.
beste Grüße und einen schönen Abend,
 
G

Gast

Gast
Hallo ,
lass dir für die künftigen Behandlungen einen kostenvoranschlag geben und stelle diesen im internet bei 2.zahnarztmeinung oder ärztevergleich ein . du wirst dich wundern , wie hoch dein einsparpotential ist .
 
G

Gast

Gast
Bis zu welchem Abrechnungssatz übernimmt deine PKV denn die Kosten des Zahnarztes?
Und mit welchem Satz rechnet der Zahnarzt ab?



Darkside
Danke für die Antwort.

Kann ich das mit dem Abrechnungssatz in der Police nachlesen? Bin derzeit nicht zuhause und kann daher erst in 2-3 Tagen wieder darauf zugreifen.

Und was meinst Du mit welchen Rechnungssatz? Tut mir Leid... ich weiss es echt nicht.
Meinst Du diese Nummern, die hinter den Posten stehen?

lg,
 
S

Snoopy99

Gast
Und was meinst Du mit welchen Rechnungssatz? Tut mir Leid... ich weiss es echt nicht.
Meinst Du diese Nummern, die hinter den Posten stehen?
Schau mal in der wikipedia nach. Dort findest du unter "Weblinks" auch den entsprechenden Link zu einer GOZ als .pdf-Datei.

Zahnärzte (wie auch Ärzte) rechnen in Deutschland ihr Honorar nach den Gebührenordnungen ab. Dabei können sie von den genannten Beträgen i.d.R. bis zum 3,5-fachen Satz berechnen. Bei den Zahnärzten kommt dann noch das verarbeitete Material hinzu (meistens von einem zahnärztlichen Labor extra berechnet).
Privatversicherungen erstatten die Kosten, die nach der Gebührenordnung berechnet werden, normalerweise 100%ig.

Du schreibst, du hast "rund 300 Euro selbst zahlen" müssen. Dies könnte ein jährlicher Eigenanteil sein, den deine Versicherung vorgesehen hat. Das müsste dann in deinen Tarifbestimmungen stehen.
Wenn nicht, dann hat deine Versicherung bereits an der Rechnung des Zahnarztes etwas "auszusetzen" gehabt und einen Teil der Kosten nicht übernommen. Da solltest du mal bei der Versicherung nachfragen, was und warum gekürzt wurde. Vielleicht kann der Zahnarzt da noch was nachreichen (Begründung für bestimmte Behandlungsmethoden zum Beispiel).
 
S

Snoopy99

Gast
Lass Dir doch einfach einen Kostenvoranschlag machen
Das ist zwar grundsätzlich nie verkehrt, hilft hier aber nur bedingt weiter.

So etwas heißt beim Zahnarzt "Heil- und Kostenplan". Der ist bei gesetzlich Versicherten vorgeschrieben, weil die Krankenkasse vorher zustimmen muß.
Bei privat Versicherten ist das nicht zwingend notwendig.

In beiden Fällen handelt es sich aber immer nur um Schätzungen. Ein Zahnarzt ist kein Hellseher; er kann nicht wissen, ob evtl. Komplikationen im Verlauf der Behandlung eintreten, welche die Gesamtkosten in die Höhe treiben.

Beispiel: ein Zahn soll überkront werden. Bei den Vorbereitungen stellt der Zahnarzt aber fest, daß die Zahnwurzel bereits soweit angegriffen ist, daß ein Aufbau darauf nicht halten würde. Also muß der Zahn ganz raus und stattdessen z.B. eine Brücke eingesetzt werden.

Außerdem können auch die Kosten, die für das zahntechnische Labor entstehen werden, vom Zahnarzt vorher nur geschätzt werden. -


Wichtig für Privatpatienten ist vor allem: Vorsicht, wenn der Arzt eine Honorarvereinbarung unterschrieben haben will!
Damit würde ein Vertrag abgeschlossen werden, der es ihm erlaubt, über die obengenannte Gebührenordnung hinaus abzurechnen. :eek:
Da spielen die Versicherungen meistens nicht mit.
 
G

Gast

Gast
Schau mal in der wikipedia nach. Dort findest du unter "Weblinks" auch den entsprechenden Link zu einer GOZ als .pdf-Datei.

Zahnärzte (wie auch Ärzte) rechnen in Deutschland ihr Honorar nach den Gebührenordnungen ab. Dabei können sie von den genannten Beträgen i.d.R. bis zum 3,5-fachen Satz berechnen. Bei den Zahnärzten kommt dann noch das verarbeitete Material hinzu (meistens von einem zahnärztlichen Labor extra berechnet).
Privatversicherungen erstatten die Kosten, die nach der Gebührenordnung berechnet werden, normalerweise 100%ig.

Du schreibst, du hast "rund 300 Euro selbst zahlen" müssen. Dies könnte ein jährlicher Eigenanteil sein, den deine Versicherung vorgesehen hat. Das müsste dann in deinen Tarifbestimmungen stehen.
Wenn nicht, dann hat deine Versicherung bereits an der Rechnung des Zahnarztes etwas "auszusetzen" gehabt und einen Teil der Kosten nicht übernommen. Da solltest du mal bei der Versicherung nachfragen, was und warum gekürzt wurde. Vielleicht kann der Zahnarzt da noch was nachreichen (Begründung für bestimmte Behandlungsmethoden zum Beispiel).
Vielen Dank.
Ich hab mir mal die Listen angeguckt. Also bei mir wurde i.d.R. ausschließlich mehrfaches berechnet. Ein paar mal auch das 3.5 Fache.

Wenn ich meine Police wieder bei Hand hab, werd ich mir das mal genauer angucken.
Hoffe dann einen Reim machen zu können....

Könnte es daran liegen, dass es sich um eine zahnerhaltende Maßnahme, sprich Wurzelkanalbehandlung handelte? Ich hatte irgendwo im Netz gehört, dass die öffentlichen Kassen dies nicht mehr zahlen- das könnte bei privaten ja ähnlich sein.
Aber wie gesagt... von diesen Versicherungsachen... hab ich echt keine Ahnung :(

beste grüße,
 
G

Gast

Gast
hallo,

der kostenvoranschlag ist deshalb schon gut bei einer höheren rechnung, da der zahnarzt dann nur 10 % später aufschlagen darf und die kasse einem auch sagt, was sie übernimmt. also ist es alles mehr kalkulierbar.........so mach ich es.
 

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