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Zahlungsaufforderung durch Inkassobüro

  • Starter*in Starter*in Mari
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M

Mari

Gast
angeblich hat mein Sohn sich bei www.simsen.de angemeldet/registriert...versprochen wird dort 100 kostenlose sms Testaccount...wer nach 14 Tagen nicht kündigt willigt somit in eine kostenpflichte Mitgliedschaft 7 Euro im Monat mit einer Laufzeit von 12 Monate also 84,00 Euro ein. Diese werden im voraus für die ganzen 12 Monate fällig.[/COLOR

Ob er das nun gemacht hat oder nicht....er war im Januar 2006 erst 17 Jahre nach meinem Wissen also nicht voll geschäftsfähig. Ich hätte so einem Vertrag doch zustimmen müssen oder?

Das Inkassobüro will bis zum 08.04.2006 138,61 Euro, von meinem Sohn.( er wird im Mai erst 18 Jahre).

Wer weiß mehr darüber? Ist der Vertrag rechtens oder nicht?
 
hallo 🙂

ruf bei dieser firma an und schilder ihnen den fall.

bei meiner tochter wars genauso, sie war auch 17 jahre alt.
die firma wollte dann eine geburtsurkunde "zum beweis". als wir diese geschickt haben, war die sache erledigt.
dein sohn ist mit 17 jahren noch nicht geschäftsfähig und der "vertrag" somit ungültig.

lg
 
Hallo !

Also da würde ich an Deiner Stelle mal bei der Verbraucherberatung nachfragen, die wissen da Bescheid .

Er ist normalerweise ab 7 Jahren nur bedingt Geschäftsfähig wenn er dnn einen Vertrag abschließt nur mit zustimmung der Eltern, und ab 18 Jahren ist er dann voll Geschäftsfähig.

Bei Euch gibt es jetzt aber leider einige Probleme :

* Er hat angegeben das er 18 Jahre ist als er sich registriert hat, in wie weit kann das geahndet werden?

*Hat er den Service bereits genutzt, kann die Internetfirma Schadensersatzansprüche geltend machen , mit Betrugsklage drohen. Denn der Firma ist ein "Schaden" entstanden. (SMS genutzt.)

Erfolg hättet ihr nur wenn Du kündigst, bzw. dem Vertrag nicht zustimmst. Und wenn er den Service d.h die SMS nicht genutzt hat.

Welche kosten da Höher sind weiß ich nicht. Anwalt und es drauf ankommen lassen, oder lieber die 138 zahlen .

Also ich denke , das Dein Sohn ne Lehre verdient hätte, und wenn ich Du wäre würde ich das zahlen, und vom Taschengeld abziehen . Er soll wissen was er getan hat und sollte für sein Verhalten grade stehen.

Aber auf jeden Fall mal bei der Verbraucherzentrale anrufen!!!

Viel Glück und sag mal Bescheid wie es ausgegangen ist........

Shalimar
 
Unter allem Vorbehalt glaube ich nicht, daß in diesem Fall auch überhaupt nur ein Cent bezahlt werden muß. Wenn die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten diesem Vertrag nicht nachträglich zustimmen, hat das Inkassobüro keinerlei Handhabe und die entsprechende Firma bleibt auf ihren Kosten sitzen.
 
Hallo Mari,

genau zu dem Thema kopiere ich dir mal einen Artikel von www.haz.de


"Ungewollte Internet-Abos nicht zahlen
Jugendliche tappen in neue Online-Fallen / Verbraucherschützer geben Tipps zur Gegenwehr

Von Berrit Gräber
Dreiste Geschäftemacher im Internet haben eine neue Masche entwickelt, mit der zurzeit vor allem Jugendliche massenhaft zur Kasse gebeten werden: Verschleierte Abonnementfallen. So stecken Tausende junger Menschen nach Angaben von Verbraucherschützern in teuren Jahresabos fest, obwohl sie doch nur angebliche Gratisinformationen zur Lehrstellensuche wollten. Auch wer vermeintlich kostenlose SMS, also Handykurznachrichten, zu nutzen versucht, schliddert häufig in eine Kostenfalle.
Bei den Verbraucherzentralen hätten sich in letzter Zeit die Anfragen aufgebrachter Betroffener und ihrer Eltern gehäuft, berichtet Markus Saller, Jurist der Verbraucherzentrale Bayern. Oft hätten sich Minderjährige „erwachsen“ geschwindelt und ungewollt Verträge über 84 oder 168 Euro eingehandelt, zahlbar sofort und im Voraus.
„Ärger ohne Ende“ hätten unzählige Familien gerade am Hals, erzählt auch Evelin Voß, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Viele Verbraucher wüssten weder ein noch aus: Versuche, die Abos abzubestellen, gehen in der Regel ins Leere. Dafür hagelt es Mahnungen und Inkassoandrohungen der Anbieter, manchmal wird gar mit Strafanzeigen oder Schadensersatzklagen gedroht.
All denen, die sich in solchen Fallstricken verheddert haben, raten die Verbraucherschützer in erster Linie zu folgender Strategie: Gelassen bleiben, auf keinen Fall bezahlen, wenn man den Vertragsabschluss gar nicht anstrebte oder bemerkte. „Bloß nicht einschüchtern und unter Zahlungsdruck bringen lassen“, betont Saller. Bisher sei noch kein Fall bekannt, in dem es eine Abo-Firma tatsächlich auf ein gerichtliches Mahnverfahren ankommen ließ.
„Die Masche läuft immer nach demselben Muster ab“, warnt Henrik Egli von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Gelockt werde stets mit einem Gratisangebot. Dann müssten sich die Interessenten mit persönlichen Daten anmelden – ganz gleich, ob sie nach Lehrstellen, Gedichten, Frei-SMS oder Songtexten suchten.
Betroffene haben nach Einschätzung Sallers „sehr gute Chancen, sich rechtlich zur Wehr zu setzen“. Hat ein Minderjähriger den Vertrag abgeschlossen, sollten Eltern schriftlich darauf aufmerksam machen und Nachweise beilegen. Aber bloß nicht zahlen. Ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten wird der Vertrag nicht wirksam, sagt Verbraucherschützer Saller. Hat das Kind sich volljährig geschummelt, könnten die Eltern aufatmen. „Der Vertrag ist dann schwebend unwirksam“, betont Voß. Es sei sehr unwahrscheinlich, dass der Anbieter seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen versuche.
Will ein Erwachsener das Abo loswerden, sollte er Folgendes tun:
l Dem Anbieter schreiben, dass er den Vertragsabschluss bestreitet und die Teilnahmebedingungen für irreführend und täuschend hält.
l Wichtig: Sich auf Paragraf 119 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) berufen, mit dessen Hilfe ein Vertrag nach Ansicht der Verbraucherschützer über den Inhalt angefochten werden kann.
l Im gleichen Schreiben sollten Betroffene zusätzlich den Vertrag widerrufen und deutlich machen, dass der Anbieter eine wirksame Belehrung versäumt hat.
Ein versteckter Hinweis auf die Widerrufsfrist ist grundsätzlich nicht erlaubt. Rat oder Formulierungshilfen geben auch die Verbraucherzentralen. Wer gar nicht erst in der Abo-Falle landen will, sollte immer dann besonders auf der Hut sein, wenn im Internet Daten abgefragt werden und Gratisaktionen locken. Eltern sollten in jedem Fall mit ihren Kindern über gängige Tricks sprechen, empfiehlt Verbraucherschützerin Voß. ap"


LG Raupe
 
Ich würde dem auch widersprechen.

Wichtig ist vor allem, dass Du , sollten Sie dir einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken, dem unbedingt widersprichst.

Tust Du es nicht, weil Du dich im Recht fühlst und denkst es kann nichts passieren, haben die einen gerichtlichen Titel.

Das heisst, dass die Schulden als amtlich anerkannt gelten, egal ob sie auf legalem Wege zusammengekommen sind oder nicht.

Sag denen also gleich, dass Du bei einem gerichtlichen Mahnbescheid auf jeden Fall widerspruch einlegen und vor gericht gehen wirst.

Ich denke nicht, dass die darauf große Lust haben.

Gruß. kasiopaja
 
hi,

mit 17 Jahren ist dein Sohn beschränkt geschäftfähig... das heißt die Geschäfte die er abschließt, sind schwebend unwirksam.

Allerdings gibt es den § 106 BGB (glaub ich). Das ist der Taschengeldparagraph. Demnach kann dein Sohn Geschäfte abschließen die er sich von seinem Taschengeld leisten kann (und 7 € im Monat kann ja vom Taschengeld sein).


Allerdings kam das vor kurzem erst im TV das zwei Brüder so eine Abzocke im Internet machen (weiß jetzt nicht ob das wegen SMS war). Die haben mit einem Gewinnspiel gelockt... aber um das zu "gewinnen" musstest du zustimmen und gaaaanz klein stand da das du nen Abo eingehst das 7 €/Monat kostet.

Gruß

Susi
 
Danke euch allen ...ich habe sowohl mit dem Inkassobüro telefoniert als auch mit der Betreiberfirma. Inkasso verlangte das ich den Ausweis per Fax schicke. Nachdem ich 20 Fehlversuche und ca. 6 neue Anrufe getätigt hatte habe ich es aufgegeben. Das Fax steht bei diesem Unternehmen auf Umleitung...es wird eine 0900 Nummer angewählt...und da sperrt mein Anbieter die Leitung*grins.

Dem Betreiber habe ich auch noch ein Fax geschickt...bis zum heutigen Tag keine schriftliche Antwort. Im Telefonat drohte man mir ein Strafverfahren an, falls sich rausstellen würde, das mein Sohn falsche Angaben gemacht hat.

Ich warte jetzt mal ab ob noch was kommt.

Gruß Mari
 
Wenn sie den Ausweis vom Sohn verlangen, sind sie ja schon auf dem Rückzug und werden wohl kaum noch was machen. Es sei denn sie schicken - weil das oft automatisch geht - direkt noch einen Mahnbescheid an ihn.
Ich glaub übrigens nicht, daß das Taschengeld für einen Ratenkaufvertrag eingesetzt werden darf. Höchstens einmal in monatlicher Höhe.
 

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