Hallo Mari,
genau zu dem Thema kopiere ich dir mal einen Artikel von
www.haz.de
"Ungewollte Internet-Abos nicht zahlen
Jugendliche tappen in neue Online-Fallen / Verbraucherschützer geben Tipps zur Gegenwehr
Von Berrit Gräber
Dreiste Geschäftemacher im Internet haben eine neue Masche entwickelt, mit der zurzeit vor allem Jugendliche massenhaft zur Kasse gebeten werden: Verschleierte Abonnementfallen. So stecken Tausende junger Menschen nach Angaben von Verbraucherschützern in teuren Jahresabos fest, obwohl sie doch nur angebliche Gratisinformationen zur Lehrstellensuche wollten. Auch wer vermeintlich kostenlose SMS, also Handykurznachrichten, zu nutzen versucht, schliddert häufig in eine Kostenfalle.
Bei den Verbraucherzentralen hätten sich in letzter Zeit die Anfragen aufgebrachter Betroffener und ihrer Eltern gehäuft, berichtet Markus Saller, Jurist der Verbraucherzentrale Bayern. Oft hätten sich Minderjährige „erwachsen“ geschwindelt und ungewollt Verträge über 84 oder 168 Euro eingehandelt, zahlbar sofort und im Voraus.
„Ärger ohne Ende“ hätten unzählige Familien gerade am Hals, erzählt auch Evelin Voß, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Viele Verbraucher wüssten weder ein noch aus: Versuche, die Abos abzubestellen, gehen in der Regel ins Leere. Dafür hagelt es Mahnungen und Inkassoandrohungen der Anbieter, manchmal wird gar mit Strafanzeigen oder Schadensersatzklagen gedroht.
All denen, die sich in solchen Fallstricken verheddert haben, raten die Verbraucherschützer in erster Linie zu folgender Strategie: Gelassen bleiben, auf keinen Fall bezahlen, wenn man den Vertragsabschluss gar nicht anstrebte oder bemerkte. „Bloß nicht einschüchtern und unter Zahlungsdruck bringen lassen“, betont Saller. Bisher sei noch kein Fall bekannt, in dem es eine Abo-Firma tatsächlich auf ein gerichtliches Mahnverfahren ankommen ließ.
„Die Masche läuft immer nach demselben Muster ab“, warnt Henrik Egli von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Gelockt werde stets mit einem Gratisangebot. Dann müssten sich die Interessenten mit persönlichen Daten anmelden – ganz gleich, ob sie nach Lehrstellen, Gedichten, Frei-SMS oder Songtexten suchten.
Betroffene haben nach Einschätzung Sallers „sehr gute Chancen, sich rechtlich zur Wehr zu setzen“. Hat ein Minderjähriger den Vertrag abgeschlossen, sollten Eltern schriftlich darauf aufmerksam machen und Nachweise beilegen. Aber bloß nicht zahlen. Ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten wird der Vertrag nicht wirksam, sagt Verbraucherschützer Saller. Hat das Kind sich volljährig geschummelt, könnten die Eltern aufatmen. „Der Vertrag ist dann schwebend unwirksam“, betont Voß. Es sei sehr unwahrscheinlich, dass der Anbieter seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen versuche.
Will ein Erwachsener das Abo loswerden, sollte er Folgendes tun:
l Dem Anbieter schreiben, dass er den Vertragsabschluss bestreitet und die Teilnahmebedingungen für irreführend und täuschend hält.
l Wichtig: Sich auf Paragraf 119 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) berufen, mit dessen Hilfe ein Vertrag nach Ansicht der Verbraucherschützer über den Inhalt angefochten werden kann.
l Im gleichen Schreiben sollten Betroffene zusätzlich den Vertrag widerrufen und deutlich machen, dass der Anbieter eine wirksame Belehrung versäumt hat.
Ein versteckter Hinweis auf die Widerrufsfrist ist grundsätzlich nicht erlaubt. Rat oder Formulierungshilfen geben auch die Verbraucherzentralen. Wer gar nicht erst in der Abo-Falle landen will, sollte immer dann besonders auf der Hut sein, wenn im Internet Daten abgefragt werden und Gratisaktionen locken. Eltern sollten in jedem Fall mit ihren Kindern über gängige Tricks sprechen, empfiehlt Verbraucherschützerin Voß. ap"
LG Raupe