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Wurde gekündigt! Rechtens?

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Hallo seit letzten Jahr August bin ich bei einer Leihfirma angestellt. Mein Arbeitsvertrag ist auf 2 Jahre befristet. In der Probezeit bin ich auch nicht mehr (6 Monate). Heute kam die Kündigung ins haus geflogen. Ohne Angaben eines Grund bin ich Fristgerecht zum nächsten 15 des Monats gekündigt! Dazu muss ich sagen das ich seit 2,5 wochen Krankgeschrieben bin, ich denke daran wird es liegen. Meine Frage aber ob dies Rechtens ist, ich arbeite nach den BZA Tarifvertrag. Falls ich was vergessen habe zu erwähnen, macht mich bitte darauf aufmerksam.

Ich danke für alle Antworten ob Positiv oder Negativ
 
Naja der Satz Fristgerecht zum 15.07 macht mich etwas Stutzig. Auf der anderen Seite ist die Kündigung mir völlig egal da ich ab 1.08 eine ausbildung beginne. Mir ist nur wichtig ob die mit dem was sie machen recht haben, oder ob ich eventuell noch profit daraus schlagen kann
 
Wie siehts denn mit den Resturlaub aus, habe noch 20 Tage und habe gehört das dieser bei Kündigung ausbezahlt werden muss?
 
Wie siehts denn mit den Resturlaub aus, habe noch 20 Tage und habe gehört das dieser bei Kündigung ausbezahlt werden muss?

Meines Wissens nach muß der Resturlaub bei einer Kündigung mit berücksichtigt werden, es wäre dem zufolge auch möglich den Resturlaub bis zum fristgerechten Ausscheiden zu nehmen.

Auf jeden Fall sollte man aber bezüglich der Kündigung das Arbeitsgericht aufsuchen, zu mal dies auch wichtig für die Leistungsberechtigung vom Arbeitsamt ist.

Inzwischen wird es von Seiten des Arbeitsamtes verlangt daß man auch rechtliche Schritte sucht seinen Arbeitsplatz zu behalten.

LG
 
Hallo...

nach der Probezeit beträgt die Frist 4 Wochen.. entweder zum 15. des Folgemonats oder zum Ende des Folgemonats... also fristgerecht zum 15.07. ist richtig, wenn sie vor dem 15.06. bei dir eingegangen ist...

wird man nach der Probezeit gekündigt MUSS ein Kündigungsgrund angegeben sein; z.B. betriebsbedingt, verhaltensbedingt..etc.
Nur in der Probezeit bedarf es keinen Grund.

Urlaubsanspruch steht nach Bundesurlaubsgesetz zu, sollte der Anspruch in der Zeit bis zum Austritt nicht genommen werden können, muss dieser mit der letzten Abrechnung ausbezahlt werden.

Kündigungsschutzklage muss spätestens, soweit ich weiß, 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden.... hierzu aber besser einen Anwalt befragen...

Aber du sagtest ja, die Kündigung sei dir ja egal, da du ja was anderes hast... darum würde man sich sicher fragen warum man jetzt etwas gegen die Kündigung einwendet wenn man ja eh etwas anderes macht ab dem 01.08. von daher hättest spätestens du jetzt zum 31.07.11 kündigen müssen um deine Frist einzuhalten..

LG
 

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