Shorn
Sehr aktives Mitglied
Dann wäre die Kündigung doch anfechtbar?
Wofür war deine Abwesenheit der Grund?
Für den Wasserschaden, weil du evtl. das Wasser nicht abgedreht oder die Feuchtigkeit nicht gemeldet hast?
Und/oder für die Kündigung, weil du evtl. die Miete in der Zeit nicht gezahlt hattest?
Ansonsten kann man doch nicht so einfach gekündigt werden, wenn kein überzeugend belegter Eigenbedarf vorliegt und man sich nichts Gravierendes zuschulden kommen lässt? 🤔
Sie hatte mir gekündigt zum 31.12.2025, ich habe die Kündigung dann verkürzt auf 30.06. Im Nachhinein zum Glück wegen des Wasserschadens.
Nein für den schaden kann ich nicht weder das eine noch das andere. Was passiert ist, ist das ein Filter geplatzt ist und das Wasser munter und unter Druck die Räume fluten konnte, etwa 10cm. hoch. Meine Vermieterin hat davon Videos und Fotos erstellt. Ihr Kommentar tja wenn man Jahrzehnte nichts macht. das war jetzt der fünfte Wasserschaden in meiner Wohnung die alle bis auf den jetzigen von ihren Räumlichkeiten ausgingen.