Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Wohnungsrenovierung

  • Starter*in Starter*in Michael Cremer
  • Datum Start Datum Start
M

Michael Cremer

Gast
Guten Abend,
ich wohne noch bei meinen Eltern meine Eltern 60 und 58 leben von der Grundsicherung ich bekomme ALG II bin 20 Jahre alt.
Wir wohnen in einem Neubau 2000 eingezogen jetzt wohnen wir schon 6 Jahre und wollen das uns die Grundsicherungsbehörde die Renovierung bezahlt.

Renovieren wollen wir, weil an Tapeten sieht man viel Gelb (wir wissen nicht was das ist) und im Wohnzimmer an der Decke ist ein Stück Schwarz im Bad auch.

Und nach 6 Jahren muss doch schonmal renoviert werden oder?

Übernimmt der Staat bzw. die Grundsicherungsbehörde die Renovierung?

Ich bedanke mich im Vorraus!
 
A

Anzeige

Re: Wohnungsrenovierung
Hallo Michael Cremer,

schau mal hier:
Wohnungsrenovierung. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Hallo Michael,

normalerweise stehen die Renovierungszeiten im Mietvertrag, z.B. Wohnzimmer alle 3 Jahre, Küche alle 2 Jahre oder so ähnlich. Da wäre es nach 6 Jahren schon mal an der Zeit. Die schwarzen Flecken deuten auf Schimmelbildung hin. Da sollte auch geprüft werden, ob das aufgrund schlechten Lüftens dazu gekommen ist, oder ob evtl. irgendwas an dem fast Neubau undicht ist.

Wenn deine Eltern Grundsicherung bekommen, sollten sie beim Amt einen Antrag auf Renovierung stellen. Dann kommt ein Prüfer zu euch raus und schaut sich das Ganze einmal an. Er errechnet dann, wieviel Kosten seitens des Amtes übernommen werden können.
 
Micky II meinte:
Hallo Michael,


Er errechnet dann, wieviel Kosten seitens des Amtes übernommen werden können.


Und wieviel in Eigenleistung gemacht werden kann. Gehe daher davon aus, dass höchtens die Materialkosten übernommen werden und mehr nicht.
 
Hallo,
vielen dank für die Antworten.

Ich habe das meinen Eltern gesagt. Die meinten "wir brauchen es garnicht zu versuchen, dass ist sinnloss "Amt übernimmt nichts!".

Und die sagten ein normaler Mensch renoviert erst nach 9- 10 Jahren die Wohnung, wenn das Neubau ist.


Was sagt Ihr dazu?


P.s. Sie meinen auch es macht keinen Sinn zu renovieren, denn es "könnte" ja passieren, dass die Miete steigt und wir müssen dann sowieso aus der Wohnung, weil das Amt nicht zahlt".
 
novala, da muss ich dir widersprechen. Solche Leistungen, sogenannte Einmalbeihilfen gibt es immer noch. Sie müssen gesondert beantragt werden. Es wird immer wieder den Leuten glaubhaft gemacht, dass es sowas nicht mehr gibt. Ist aber falsch. Es gibt heute noch genauso Beihilfen für Möbel, Kleidung etc., allerdings nicht mehr in dem Rahmen, wie es einmal war.

Es wird heute viel eingehender geprüft und die Beträge mögen auch oft kleiner ausfallen, aber ganz abgeschafft sind sie nicht. Und bei Renovierungen wird sicherlich viel mehr Eigenleistung erwartet als früher.
 
Micky II meinte:
novala, da muss ich dir widersprechen. Solche Leistungen, sogenannte Einmalbeihilfen gibt es immer noch. Sie müssen gesondert beantragt werden. Es wird immer wieder den Leuten glaubhaft gemacht, dass es sowas nicht mehr gibt. Ist aber falsch. Es gibt heute noch genauso Beihilfen für Möbel, Kleidung etc., allerdings nicht mehr in dem Rahmen, wie es einmal war.

Es wird heute viel eingehender geprüft und die Beträge mögen auch oft kleiner ausfallen, aber ganz abgeschafft sind sie nicht. Und bei Renovierungen wird sicherlich viel mehr Eigenleistung erwartet als früher.


Hallo Mickey II,

die Auskunft ist so leider nicht richtig. Grundsätzlich gibt es für einmalige Leistungen keine Zuschüsse mehr. Ausnahmen sind die in § 23 Abs.3 SGB II genannten Bedarfe.
Alles andere, auch eine "normale" Wohnungsrenovierung, muß daher aus den Regelleistungen angespart werden.
In besonderen Fällen können Darlehen gem. § 23 Abs.1 SGB II gwährt werden.
Ich möchte jedoch bezweifeln, daß für die Renovierung eines Zimmers ein Grund für ein Darlehen gesehen wird.
Umfangreiche Beihilfen gab es bis zum 31.12.2004 nach dem BSHG.
Ein eben getätigter Anruf bei der zuständigen Behörde bestätigt das hier geschriebene.
http://www.rententips.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0202300
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 1) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben