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Wohnungsgröße

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Gast

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Hallo,

in meinem Mietvertrag steht eine Wohnungsgröße von 60m²,tatsächlich ist die Wohnung aber nur 53m² groß.
Ist das ein Grund für Mietminderung und wenn ja um wieviel Prozent?

schönen Gruß
 
hallo

du solltest mal schauen was genau dort steht!! wenn dort steht wohnungsgröße 60m² und nutzfläche 53m² ist es genau richtig und in ordnung!! hast du eine dachgeschosswohnung??wo schräge abgerechnet werden??

lg lueletta
 
Ich habe mal gelesen das rund 40% aller Mietverträge falsch wären, kann also gut sein.
Hast du die Fläche genau ausgemessen? Wenn ja, würde ich einfach mal zum Mieterschutzbund oder etwas ähnliches gehen und das nachprüfen lassen. 🙂

Kanja
 
Hallo,

in meinem Mietvertrag steht eine Wohnungsgröße von 60m²,tatsächlich ist die Wohnung aber nur 53m² groß.
Ist das ein Grund für Mietminderung und wenn ja um wieviel Prozent?

schönen Gruß
Warum Mietminderung ?
Du hast eine Gesamtfläsche inkl.zwschenwände etc. von 60 qm Brutto und müsste Netto 53 qm Nutzfläsche haben .
 
Warum Mietminderung ?
Du hast eine Gesamtfläsche inkl.zwschenwände etc. von 60 qm Brutto und müsste Netto 53 qm Nutzfläsche haben .

Wobei dies sowohl mietrechtlich als auch baurechtlich Unsinn ist.

Die Flächen der Zwischenwände werden bei der Wohnflächenberechnung, die sich auch in der Akte der Bauaufsichtsbehörde befindet nicht mitgerechnet. Diese Berechnung wird vom Architekten erstellt und von der Bauaufsichtsbehörde geprüft und genehmigt.

Zur Erhellung des Sachverhaltes empfehle ich mal im Baugesetzbuch bzw. in der jeweils gültigen Bauordnung des betreffenden Bundeslandes nachzulesen.

Um wieder zum Thema zurückzukehren ist festzustellen, dass hier die Wohnfläche offensichtlich um mehr als 10 % unterschritten wird. Nach der herrschenden Rechtsprechung ist hier eine Mietminderung von 10 % möglich. Aber viel gravierender sind die Umlagen, die ja auch zu viel abgerechnet wurden. Somit besteht ein Rückforderungsanspruch seitens des Mieters gegen den Vermieter! Für Miete und Umlagen!

Hierzu auch ein Link zu einem Urteil:

http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/201731/index.html

Dem Threadersteller würde ich daher empfehlen, sich dringenst mit einer Mieterberatungsstelle in Verbindung zu setzen. Die gibt es hier im Rhein-Main-Gebiet sowohl auf kommunaler Basis, also beim Amt, und auch als Mieterschutzverein.

Weitere sinnvolle Ausführungen hier:

http://www.mieterbund-schleswig-holstein.de/386pmt81.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für den Tip Stan!

ich war bei MHM und meine Wohnung ist deutlich kleiner als im Mietvertrag angegeben (nach nochmaliger Nachmessung um 14%).
Ich habe also einen berechtigten Rückforderunganspruch und kann auch eine Mietminderung fordern.

schönen Sonntag wünsch ich noch ;-)
 

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