Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Wohnungsdesaster

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 127026
  • Datum Start Datum Start
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Mal bedacht dass ich selbst fast auf der Straße sass und dringend eine Wohnung brauchte? Ich hatte auch keine alternativen
(...)
Nein, das hab ich nicht bedacht, da ich es a) nicht wusste, es aber auch b) an der Sache nichts ändert, dass du jetzt in einer Situation sitzt, die u.U. blöd für euch ausgeht.
Für mich war das hier jetzt aber auch der letzte Beitrag. Deinen Umgangston muss und möchte ich mir nicht länger geben.
 
Rede doch mit der Vermieterin. Bitte sie, euch die Kosten für die Renovierung zu ersetzen - immerhin ist die Wohnung dadurch mehr wert. Es reicht doch völlig, wenn sie euch das Geld gibt, nachdem sie es nach dem Verkauf erhalten hat, dann sollte sie finanziell doch wieder flüssig genug sein, um euch die paar hundert oder tausend Euro zu ersetzen.

Das wäre doch auch in ihrem Interesse, denn dem Käufer wäre es sicher ebenfalls lieber, wenn ihm die renovierten Teile gehören und ihr nicht auszieht und auf einmal kommt unter dem schönen neuen Teppich, den ihr allein aus Trotz mitnehmt, ein uralter, häßlicher Laminat mit Flecken und Löchern hervor, mit dem er absolut nicht gerechnet hat.

Das könnte für sie unter anderem schließlich zum Rechtsstreit mit dem Käufer führen, wenn er euch wegen Eigenbedarfs kündigt, ihr (einen Teil der) Verbesserungen zurückbaut und er womöglich eine weit schäbigere Wohnung vorfindet als er dachte gekauft zu haben. Kauft sie euch die Renovierungen dagegen hochoffiziell ab, gilt beim Verlassen der Wohnung der jetzige Zustand und sie muss keine Angst haben, dass ihr da was abgekauftes zurückbaut und auf einmal böse Briefe vom Anwalt des Käufers kommen...
 
Rede doch mit der Vermieterin. Bitte sie, euch die Kosten für die Renovierung zu ersetzen - immerhin ist die Wohnung dadurch mehr wert. Es reicht doch völlig, wenn sie euch das Geld gibt, nachdem sie es nach dem Verkauf erhalten hat, dann sollte sie finanziell doch wieder flüssig genug sein, um euch die paar hundert oder tausend Euro zu ersetzen.

Das wäre doch auch in ihrem Interesse, denn dem Käufer wäre es sicher ebenfalls lieber, wenn ihm die renovierten Teile gehören und ihr nicht auszieht und auf einmal kommt unter dem schönen neuen Teppich, den ihr allein aus Trotz mitnehmt, ein uralter, häßlicher Laminat mit Flecken und Löchern hervor, mit dem er absolut nicht gerechnet hat.

Das könnte für sie unter anderem schließlich zum Rechtsstreit mit dem Käufer führen, wenn er euch wegen Eigenbedarfs kündigt, ihr (einen Teil der) Verbesserungen zurückbaut und er womöglich eine weit schäbigere Wohnung vorfindet als er dachte gekauft zu haben. Kauft sie euch die Renovierungen dagegen hochoffiziell ab, gilt beim Verlassen der Wohnung der jetzige Zustand und sie muss keine Angst haben, dass ihr da was abgekauftes zurückbaut und auf einmal böse Briefe vom Anwalt des Käufers kommen...
Ja bloss lag vorher ein schäbigen Teppich, den wir rausgemaxht haben und durch schönes laminat ersetzt. Was soll ich also hinterlassen wenn ich das laminat mitnehme? Ist das widerrum rechtens?
 
Und die Kosten fürs Renovieren? Wir haben es uns schön gemacht und sie profitiert nun davon oder wie ? Sie hat mehrere Male ihr Wort gebrochen. Sie würde nicht verkaufen. Ansonsten wären wir hier nie eingezogen und hätten nicht renoviert und viel arbeit und geld investiert.

Hilfe 🙁
Mietverträge können in beiderseitigem Einverständnis auch nachträglich modifiziert werden.
(https://www.promietrecht.de/Mietver...-des-Mietvertragsjederzeit-moeglich-E1107.htm)
Ihr könnt also nachträglich einen Vertragszusatz vereinbaren, der eine Mindestmietdauer und/oder verlängerte Kündigungsfrist vorsieht oder auch eine Eigenbedarfskündigung ausschließt.
Ausserdem kann vereinbart werden, dass bei vorzeitiger Beendigung eine Entschädigung für die Renovierung in Höhe von... anfällt und die eingebrachte Leistung im Gegenzug ins Eigentum des Vermieters übergeht.
Da Kauf Miete nicht bricht, ist der neue Eigentümer an die Vereinbarungen gebunden.

Wichtig ist insbesondere, dass es sich bei dem ( älteren) Mietvertrag und der (neueren) Vereinbarung nachweislich um eine zusammengehörige Urkundeneinheit handelt, dass also präzise in der Vereinbarung festgestellt wird, zu welchem Mietvertrag von wann über welches Objekt unter welchen Parteien welche Vereinbarungen beschlossen, geändert bzw ergänzt wurden.
(https://www.mietrecht.com/eigenbedarf-ausschliessen/#:~:text=Eine mündliche Vereinbarung, Eigenbedarf ausschließen,muss ein Ausschluss schriftlich vorliegen.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werde versuchen mit Vermieter und Makler zu bereden das an den zukünftigen Kaufvertrag eine Klausel den gehängt wird das Eigenbedarf für 2 Jahre ausgeschlossen ist.
Was haltet ihr davon ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben