C
Carli
Gast
Wenn vereinbart ist (schriftlich) das die Wohnung eine Heizung hat, dann habt ihr gute Karten.
Gibt es diese Vereinbarung (und auch die Heizkostenvorauszahlung) nicht, sieht es schlecht aus.
Das Versprechen des Vermieters Heizung einzubauen muß beweisbar sein 🙁
Man kann eine Wohnung nämlich auch ohne Heizung vermieten, es gibt keine Verpflichtung "vermieterseits" eine Heizung zu stellen.
Ich kann mich nur wiederholen 😀
Was sagt der Mietvertrag?
Gibt es eine schriftliche Vereinbarung über den Heizungseinbau?