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Wohnung ohne Heizung

Wenn vereinbart ist (schriftlich) das die Wohnung eine Heizung hat, dann habt ihr gute Karten.

Gibt es diese Vereinbarung (und auch die Heizkostenvorauszahlung) nicht, sieht es schlecht aus.

Das Versprechen des Vermieters Heizung einzubauen muß beweisbar sein 🙁

Man kann eine Wohnung nämlich auch ohne Heizung vermieten, es gibt keine Verpflichtung "vermieterseits" eine Heizung zu stellen.

Ich kann mich nur wiederholen 😀

Was sagt der Mietvertrag?

Gibt es eine schriftliche Vereinbarung über den Heizungseinbau?
 
Wie hat denn euer Vermieter es sich vorgestellt, wie ihr im Winter heizen sollt? Und wie wird denn zur Zeit das warme Wasser erhitzt?
Heizungsausfall im Winter bedeutet man kann zu 100% die Miete kürzen. Aber an eurer Stelle würde ich fristlos kündigen. Was will denn euer Vermieter machen, wenn ihr kündigt? Glaube nicht, das der euch verklagt, denn welcher Richter würde ihm Recht geben? Wohnung ohne Heizung, hab ich ja noch nie gehört.🙄

Lg, Ivonne
 
Nochmal: Natürlich kann man eine Wohnung ohne Heizung vermieten, wenn man einen findet der sie nimmt. Es gibt immer die Möglichkeit mit Strom zu heizen. Wie wirtschaftlich das ist, sei dahingestellt 🙂

Ohne die bereits zweimal erfragte Info an die Erstellerin was der MV sagt und ob es eine schriftliche Vereinbarung gibt, kommen wir hier nicht weiter.
 
hallo!

Sorry, wenn ich mich länger nicht gemeldet hab, war im Urlaub.

Also im Mietvertrag steht selbst nix drin, aber mein Mann und ich haben die verbindliche Zusage unseres Vermieters darüber gehabt.
 
Wenn ihr nichts Schriftliches habt, sondern nur verbindliche mündliche
Versprechungen, könnt ihr wohl lange auf eure Heizung warten.

Vermieter versprechen viel.

Wenn ihr im Mai eingezogen seid und wir jetzt bald September haben, versteh ich nicht wie lange ihr euch noch hinhalten lasst.

Macht doch Nägel mit Köpfen. Entweder kündigen oder schriftlich
den Heizungseinbau garantieren lassen mit Fristsetzung.

Punto
 
Schade das ihr euch nichts schrifliches habt geben lassen.
Aber durch Schaden wird man klug, für das nächstemal.

Geht mal zur Verbraucherzentrale und lasst euch beraten.
Ihr wart ja zu zweit, das ist besser als gar keinen Zeugen zu haben.
Ich weiss nich wie eure finanziellen Möglichkeiten sind, wenn schlecht habt ihr unter Umständen Anrecht auf einen Beratungsschein mit dem ihr für 10 Euro zum Anwalt könnt.
Wart ihr zb. beim Mieterverein?

Das sind die Möglichkeiten, ich würde aber nicht mehr lange zögern, der nächste Winter kommt bestimmt.Wenn ihr vorhabt elektrisch zu heizen fangt schonmal für die Rechnung zu sparen an, weil die wird heftig.
 
In jedem Bundesland gibt es ein eigenes Wohnungsaufsichtsgesetz. Demnach hat eine Wohnung, die zu Wohnzwecken vermietet wird, eine Heizung zu haben.

Sollte sich der Vermieter weigern, eine einzubauen, soll der TE zu der zuständigen Behörde, Bauaufsicht oder Wohnungsamt, gehen und eine Anzeige gegen den Vermieter machen. Der wird von der Behörde verpflichtet, die Wohnung in einen Zustand zu bringen, wie sie das Wohnungsaufsichtsgesetz vorschreibt. Weigert er sich, so nimmt die Behörde Ersatzvornahme vor, das heiißt, die macht das selbst und stellt dem Hauseigentümer das ganze in Rechnung.
 

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