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Wohnung kriegen...

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Gast

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Also, ich bin 25 Jahre und habe trotz des hohen Alters nochmal eine Ausbildung angefangen. Am 01.08.06. Ich wohne noch bei meinen Eltern. Die wollen mich aber jetzt raus haben. Ich komme mit denen nur noch bedingt klar. Eigentlich nicht mehr so richtig. Meinen Bruder haben die auch vor kurzem rausgesetzt. Ich meine klar, mit 25 kann man durchaus schon ausgezogen sein. Nur mit einem Ausbildungsnettogehalt von 345€ (440€ brutto) kommt man nicht weit.

Um es auf den Punkt zu bringen, ich möchte in eine eigene, kleine Wohnung ziehen. Ich bekomme sonst keinerlei Geld. Nur mein Azubigehalt. habe auch noch einige Versicherungen (Rechtschutz, Haftpflicht, Krankenhaustagegeld, Unfall, und noch ein paar kleine). Andere Rechnungen sind Handy, Internet und Telefon. Wobei ich das Internet schon gekündigt habe. Ich bezahle jetzt nur noch einmal 25€ (kein Internet mehr *heul* aber es geht halt nicht mehr). Meine Freundin würde ggf. auch mit einziehen. Sie ist im nächsten Jahr ausgelernt. Verdient dann aber leider nur 700€ netto. Sie kann auch noch zuhause weiter wohnen.

Mein Bruder ist damals hingegangen und hat gesagt dass er rausgeschmissen wurde. Er hat sofort eine Zusage bekommen und sollte sich eine Wohnung mit einer gewissen Größe und Quadratzahl suchen. Jetzt hat er auch eine gefunden und wohnt auch drin. Ausserdem hat er 1386€ für die Einrichtung bekommen.

Meint ihr ich bekomme auch die Wohnung bezahlt? Wie gesagt ich würde auch allein einziehen.

Danke für eure Bemühungen.
 
Also, ich bin 25 Jahre und habe trotz des hohen Alters nochmal eine Ausbildung angefangen. Am 01.08.06. Ich wohne noch bei meinen Eltern. Die wollen mich aber jetzt raus haben. Ich komme mit denen nur noch bedingt klar. Eigentlich nicht mehr so richtig. Meinen Bruder haben die auch vor kurzem rausgesetzt. Ich meine klar, mit 25 kann man durchaus schon ausgezogen sein. Nur mit einem Ausbildungsnettogehalt von 345€ (440€ brutto) kommt man nicht weit.

Um es auf den Punkt zu bringen, ich möchte in eine eigene, kleine Wohnung ziehen. Ich bekomme sonst keinerlei Geld. Nur mein Azubigehalt. habe auch noch einige Versicherungen (Rechtschutz, Haftpflicht, Krankenhaustagegeld, Unfall, und noch ein paar kleine). Andere Rechnungen sind Handy, Internet und Telefon. Wobei ich das Internet schon gekündigt habe. Ich bezahle jetzt nur noch einmal 25€ (kein Internet mehr *heul* aber es geht halt nicht mehr). Meine Freundin würde ggf. auch mit einziehen. Sie ist im nächsten Jahr ausgelernt. Verdient dann aber leider nur 700€ netto. Sie kann auch noch zuhause weiter wohnen.

Mein Bruder ist damals hingegangen und hat gesagt dass er rausgeschmissen wurde. Er hat sofort eine Zusage bekommen und sollte sich eine Wohnung mit einer gewissen Größe und Quadratzahl suchen. Jetzt hat er auch eine gefunden und wohnt auch drin. Ausserdem hat er 1386€ für die Einrichtung bekommen.

Meint ihr ich bekomme auch die Wohnung bezahlt? Wie gesagt ich würde auch allein einziehen.

Danke für eure Bemühungen.
Hallo ,
ich würde mal ein paar unwichtige versicherungen kündigen :
Du bis doch gesetzlich bei einer Krankenkasse versichert oder ?
Krankenhaustageld ist nur dann wichtig , wenn für nächstes Jahr das Krankengeld per Gesetz wegfällt (vorher mit der Krankenkasse sprechen, ob man eine Versicherung bei Krankheit abschliessen kann ? Die TK macht das ) . Rechtsschutz Versicherung ist auch nicht notwendig , da kann man beim Amtsgericht das sogenannte Armenrecht beantragen .Unfall Versicherung nur kündigen , wenn sie nicht günstiger als die Cosmos Direkt ist . . . Warum wollen die Eltern dich rauswerfen ? haben die was gegen dich ? Frag mal deine Rechtsschutzversicherung , ob die in Elternsache etwaig die Kosten übernehmen für eine Rechtsberatung ! Ferner muss du den Weg zum Sozialamt beschreiten und HV beantragen usw... Keine Sorge du wirst schon mit Sicherheit eine eigene Wohnung bekommen .
Ich drücke dir die Daumen und viel Erfolg 🙂
 
Hallo Gast,

außerdem hast du eventuell bis zum Abschluss der Ausbildung noch einen Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern.

Von diesem Betrag - etwa 640 € pro Monat - wird die Ausbildungsvergütung abgezogen.


Unabhängig davon gibt es noch die Möglichkeit, beim Arbeitsamt die Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen.

Diese beiden Ansprüche sind vorrangig zu realisieren, da ALG II subsidiär - nachrangig - ist.

Näheres zu beiden Themen habe ich bereits in anderen Threads in diesem Forum gepostet.

Da die Sozialhilfe nach dem BSHG mittlerweile durch die Regelungen des ALG II abgelöst wurde, gibt es meines Wissens heute nicht mehr die Möglichkeit, dass die ARGE die Kosten für eine Einrichtung der Wohnung übernimmt. Wenn ich mich irre, ist das auch nicht schlimm, da besser für Dich.

Was die Wohnungssuche betrifft, würde ich empfehlen, bei der zuständigen Verwaltung des Landkreises bzw. kreisfreien Stadt, einen sogenannten Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Damit ist der Weg zum Einzug in eine Sozialwohnung offen, sofern es noch welche gibt, die zur Vermietung bereitstehen.

Gruß Thomas
 
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