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Wohnung fristlos gekündigt

  • Starter*in Starter*in Fluse1980
  • Datum Start Datum Start
F

Fluse1980

Gast
Hallo!

Ich habe folgendes Problem. Ich habe für meine Wohnung die fristlose Kündigung bekommen. Ich habe seit vier Jahren meine Miete immer erst am 15. eines Monats bezahlt, was mündlich vereinbart war und läuft seit fast vier Jahren so. Letzten Monat habe ich via Online-Überweisung meine Miete wie jeden Monat getätigt. Allerdings ist mir da ein Fehler unterlaufen. Da ich dieses Konto ausschließlich für Überweisungen nutze, habe ich das Konto nicht weiter beachtet. Ich war also diesen Monat bis zum 15. im Rückstand mit zwei Monatsmieten. Mein Fehler war wohl, dass die Abmahnung irgendwie untergegangen ist. Als ich Post von meiner Vermieterin bekommen habe, dachte ich es sei wieder eine Beschwerde meines Nachbarns, wollte sie später lesen und habs vergessen.

Kurz sei noch gesagt, dass ich mit einem Mieter ständig im Klinsch liege. Ich habe in vier Jahren 26 Beschwerden (meines erachtens nach haltlos) bekommen. Selbst mein Vermieter hat mir immer gesagt, er findet es auch lächerlich, muss dem aber nachgehen.

Trotz sämtlicher Aussagen meines Vermieters, habe ich das Gefühl, er habe auf diese Gelegenheit nur gewartet. Es ist meine Schuld, das weiß ich. ich habe mich sofort auf die Suche nach einer anderen Wohnung gemacht. Ich habe auch direkt eine gefunden. Allerdings kann ich diese erst zum 01.10. d.J. beziehen. Ich muss also noch 6 Wochen nach Ablauf der Frist in dieser Wohnung bleiben.

Da wir eine vierköpfige Familie sind, können wir nicht mal eben wo anders zur Überbrückung einziehen.

Das Problem ist nur, dass ich im September in den Urlaub fahren wollte. Ich habe diesen Urlaub bereits storniert. Allerdings musste ich trotzdem einen Anteil von 75% bezahlen. Der Umzug muss auch bezahlt werden.

Ich könnte die fristlose Kündigung unwirksam machen, indem ich die Rückständige Miete bezahle, allerdings hätte ich dann kein Geld für den neuen Umzug. Warum ich meine Alte Wohnung nicht behalte?? Ich wußte zu dem Zeitpunkt, als ich den neuen Mietvertrag unterschrieben habe nicht, dass ich sie unwirksam machen kann.

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich bis zum 1.10. in dieser Wohnung bleiben kann, ohne extrem hohe Kosten durch Einreichung der Räumungsklage (ich weiß nicht, wie hoch sie sind, habe nur gehört, das sie enorm sind) zu befürchten??

Mit meinem Vermieter habe ich diese Einigung schon besprochen, er meinte aber, ich muss bis zum 21.08. raus, so oder so.

Wie gesagt, ich weiß, dass ich der Mist auf meine Kappe geht, aber ich kann doch nicht ab Montag auf die Straße.

Mein Mann geht arbeiten, wir haben also keinen Anspruch auf einen Darlehen vom Sozialamt, oder gibt es da doch eine Möglichkeit.

Ich bin ja gewillt, die Rückstände zu zahlen, allerdings kann ich sie erst, nach dem Umzug komplett begleichen.

Was kann ich machen, damit ich noch 6 Wochen in dieser Wohnung bleiben kann??

Falls ich mich wiederholt oder unverständlich ausgedrückt habe, entschuldigt mich, aber ich stehe zur Zeit ein bißchen neben mir.

Gruße

Fluse
 
Hallo Fluse1980

Wende Dich an das örtliche Amt für Wohnungsnotstände. Die helfen in den meisten Fällen mit zwei rückständigen Mieten aus.

Viel Erfolg dabei

yvlinoru
 
Danke für den Tipp.

Konnte mich zum Glück doch noch mit meinem Vermieter einigen. Mit einem Schreiben und der Kopie des neuen Mietvertrages darf ich bis zum Umzugstermin wohnen bleiben. Danach die angefallene Miete in Raten abbezahlen.

Tipp an andere. Ich war auch erst sauer. Als ich mich ein wenig gesammelt habe und ich die Wohnung hatte, habe ich mich nochmal ganz vernünftig mit meinem Vermieter zusammengesetzt. Wenn man wie Erwachsene drüber redet, dann geht das auch.

Ich weiß, dass das nicht überall so klappt, aber ein Versuch ist es bei den meisten sicher wert.

Übrigens ist mein Vermieter nicht privat, sondern eine goße Siedlungsgesellschaft.
 
Ich hab da jetzt nochmal eine Frage.
Am Donnerstag habe ich in der öffentlichen Sprechstunde eine Termin, wo ich die Kopie meines neuen Mietvertrages einreichen soll.

Bin ich verpflichtet eine Kopie zu machen?? Ich habe einfach Angst, dass mir Steine in den Weg geräumt werden. Ich weiß, dass mein letzter Beitrag recht optimistisch klingt, aber nach einigen Unterhaltungen bin ich verunsichert.

Mein neuer Mietvertrag ist ein üblicher Vordruck. Ich ziehe jetzt privat und die neue Vermieterin hat halt ihre Adresse und Telefonnummer eingegeben. Wenn man es jetzt mal so sieht, hätte ich den Mietvertrag mit Hilfe einer Freundin z.B. selbst schreiben können. Also müssten die schon meine neue Vermieterin kontaktieren, um heraus zu finden, ob der Vertrag echt ist.

Fragt mich nicht, warum ich Angst habe, dass sie mir Steine in den Weg legen, aber das ganze Verhalten lässt halt Mißtrauen bei mir aufkommen.

Reicht es, wenn ich ihnen den Mietvertrag zeige?? Oder muss ich eine Kopie machen.

Im Grunde hätte mein jetziger Vermieter ja nichts davon, wenn ich dann doch nicht ausziehen kann. Andrerseits dürfte ihm das ziemlich egal sein, weil raus muss ich letztendlich so oder so irgendwie und anfallende Kosten müsste ich ja auch selbst tragen.

Also, was würdet ihr machen?? Was muss ich machen??

Danke nochmal.
 
Ich hab da jetzt nochmal eine Frage.
Am Donnerstag habe ich in der öffentlichen Sprechstunde eine Termin, wo ich die Kopie meines neuen Mietvertrages einreichen soll.

Bin ich verpflichtet eine Kopie zu machen?? Ich habe einfach Angst, dass mir Steine in den Weg geräumt werden. Ich weiß, dass mein letzter Beitrag recht optimistisch klingt, aber nach einigen Unterhaltungen bin ich verunsichert.
Also, was würdet ihr machen?? Was muss ich machen??

Danke nochmal.

Hallo Fluse1980,

ich nehme an, dass Du die öffentliche Sprechstunde des Amtes meinst, wo Du wegen der Mietkosten vorsprechen willst.

Die Bewilligung der Leistung ist ein verwaltungsrechtliches Verfahren, wobei der Antragsteller, also Du, auch eine gesetzliche Mitwirkungspflicht hat, die sich aus dem SGB bzw. dem Verwaltungsverfahrensgesetz ergibt.

Vor diesem Hintergrund würde ich die geforderte Kopie vorlegen, sonst erfolgt eine Ablehnung Deines Begehrens wegen fehlender Mitwirkungspflicht.

Gruß
 
@Brian,

manchmal ist es sogar von Nutzen weiter zu lesen.🙂

Siehe unten. Das Problem hat sich nämlich einvernehmlich gelöst. Für was also noch eine Anwalt nehmen?

Verstehe ich nicht.

Gruß


Danke für den Tipp.

Konnte mich zum Glück doch noch mit meinem Vermieter einigen. Mit einem Schreiben und der Kopie des neuen Mietvertrages darf ich bis zum Umzugstermin wohnen bleiben. Danach die angefallene Miete in Raten abbezahlen.
 
Hallo Störer ! hab ich durchaus übersehen . Und trotzdem gibt es eine Sozialklausel , daß eine Familie mit 2.Kindern nicht gekündigt werden darf . Ich gehe davon aus,daß du das Gesetz kennst oder ? Herzliche Grüße


Hallo Brian,

ist doch kein Problem.

Aber unabhängig davon kann einer Familie mit 2 oder auch mehr Kindern gekündigt werden. Da laufen auch Räumungen und das täglich. Ich erlebe das ja hier selber ständig in der Behörde. Es gibt tatsächlich nur eine Möglichkeit aus dieser Sache herauszukommen, in dem die ARGE oder das Sozialamt dem Vermieter eine Garantie abgibt. Dann wird die ausgesprochene Kündigung aufgrund des BGB (ein § aus den 500ern - bin jetzt zu faul zum Raussuchen) hinfällig und rechtsunwirksam.

Die von Dir genannte Sozialklausel, wozu es auch Rechtsprechung des des LG Zwickau und des BVerfG gibt, bezieht sich aber nicht auf die fristlose Kündigung, die durch das BGB definiert ist. Zum Beispiel 2 Monate Mietrückstand. Da greift diese Klausel nicht.

Viele Grüße

Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig Störer! Ansonsten könnte ja jeder der 2 oder mehr Kinder hat die Miete schön selbst behalten, und der Vermieter würde ohne Aussicht auf seine Kohle u. U. jahrelang in die Röhre schauen.
 
Hallo ich bin es nochmal. Mein Auszug aus der besagten Wohnung erfolgt in 3 Tagen. Für Donnerstag hat sich der Vermieter angemeldet um eine vorläufige Wohnungsabnahme vorzunehmen. Wir ziehen aber erst einen Tag später um, d.h. die Wohnung steht zur Zeit mit ca. 45 Umzugskartons voll und die Möbel sind entsprechend teilweise demontiert bzw. stehen nicht mehr da, wo sie bei einer normalen Wohnungseinrichtung stehen würden. Bringt die vorläufige Wohnungsabnahme da überhaupt Sinn??

Nächstes Problem. Laut Mietvertrag sind wir zu Schönheitsreperaturen verpflichtet. Ich bin jetzt ein bißchen verwirrt, weil mir gesagt wurde, dazu bin ich laut eines neueren Beschlusses des Bundesgerichtshofes nicht mehr verpflichtet. Wißt ihr was? Abgesehen davon, möchte ich mich generell gar nicht davor drücken. Allerdings geht die Schikane weiter. Man hat uns schon im Vorfeld nach Anfrage mitgeteilt, dass wir sämtliche Türrahmen und Fußleisten, sowie Fenster zu streichen haben. Okay! Allerdings werden die Türzagen und Fußleisten direkt nach unserem Auszug rausgerissen und erneuert. Bin ich trotzdem verpflichtet diese Schönheitsreperatur zu leisten, nur weil sie im Mietvertrag steht, obwohl ich dann Dinge streichen muss, die 2 Tage später auf dem Müll landen??

Und die dritte und letzte Frage. Mein Großvater hat meine jetzige Wohnung vor uns bewohnt. Er ließ damals das Badezimmer umbauen. Eine Dusche, neue Amaturen etc. Als ich mal einen Schaden gemeldet habe, habe ich die Aussage bekommen, dass durch meinen stillschweigen das Badezimmer in mein Eigentum übergegangen ist (mein Opa lies es privat von einer Firma machen, weil er damit die Mieterhöhung eingespart hat). Ich musste also selbst dafür aufkommen. Jetzt hat mein Opa sehr hochwertige Amaturen einbauen lassen, die ich gerne mit in die neue Wohnung nehmen würde. Das Badezimmer wir nach unserem Auszug komplett renoviert (wieder Badewanne, Anschlüsse werden verlegt, Fliesen etc.), was mir schon vor längerem von dem Vermieter gesagt wurde und von Nachmietern bestätigt wurde. Kann ich die Amaturen nun bedenkenlos mitnehmen oder muss ich für Ersatz sorgen, auch wenn die Amaturen nicht weiterverwendet werden??

Ich bedanke mich jetzt schon mal für Antworten.

Fluse
 

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