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Fluse1980
Gast
Hallo!
Ich habe folgendes Problem. Ich habe für meine Wohnung die fristlose Kündigung bekommen. Ich habe seit vier Jahren meine Miete immer erst am 15. eines Monats bezahlt, was mündlich vereinbart war und läuft seit fast vier Jahren so. Letzten Monat habe ich via Online-Überweisung meine Miete wie jeden Monat getätigt. Allerdings ist mir da ein Fehler unterlaufen. Da ich dieses Konto ausschließlich für Überweisungen nutze, habe ich das Konto nicht weiter beachtet. Ich war also diesen Monat bis zum 15. im Rückstand mit zwei Monatsmieten. Mein Fehler war wohl, dass die Abmahnung irgendwie untergegangen ist. Als ich Post von meiner Vermieterin bekommen habe, dachte ich es sei wieder eine Beschwerde meines Nachbarns, wollte sie später lesen und habs vergessen.
Kurz sei noch gesagt, dass ich mit einem Mieter ständig im Klinsch liege. Ich habe in vier Jahren 26 Beschwerden (meines erachtens nach haltlos) bekommen. Selbst mein Vermieter hat mir immer gesagt, er findet es auch lächerlich, muss dem aber nachgehen.
Trotz sämtlicher Aussagen meines Vermieters, habe ich das Gefühl, er habe auf diese Gelegenheit nur gewartet. Es ist meine Schuld, das weiß ich. ich habe mich sofort auf die Suche nach einer anderen Wohnung gemacht. Ich habe auch direkt eine gefunden. Allerdings kann ich diese erst zum 01.10. d.J. beziehen. Ich muss also noch 6 Wochen nach Ablauf der Frist in dieser Wohnung bleiben.
Da wir eine vierköpfige Familie sind, können wir nicht mal eben wo anders zur Überbrückung einziehen.
Das Problem ist nur, dass ich im September in den Urlaub fahren wollte. Ich habe diesen Urlaub bereits storniert. Allerdings musste ich trotzdem einen Anteil von 75% bezahlen. Der Umzug muss auch bezahlt werden.
Ich könnte die fristlose Kündigung unwirksam machen, indem ich die Rückständige Miete bezahle, allerdings hätte ich dann kein Geld für den neuen Umzug. Warum ich meine Alte Wohnung nicht behalte?? Ich wußte zu dem Zeitpunkt, als ich den neuen Mietvertrag unterschrieben habe nicht, dass ich sie unwirksam machen kann.
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich bis zum 1.10. in dieser Wohnung bleiben kann, ohne extrem hohe Kosten durch Einreichung der Räumungsklage (ich weiß nicht, wie hoch sie sind, habe nur gehört, das sie enorm sind) zu befürchten??
Mit meinem Vermieter habe ich diese Einigung schon besprochen, er meinte aber, ich muss bis zum 21.08. raus, so oder so.
Wie gesagt, ich weiß, dass ich der Mist auf meine Kappe geht, aber ich kann doch nicht ab Montag auf die Straße.
Mein Mann geht arbeiten, wir haben also keinen Anspruch auf einen Darlehen vom Sozialamt, oder gibt es da doch eine Möglichkeit.
Ich bin ja gewillt, die Rückstände zu zahlen, allerdings kann ich sie erst, nach dem Umzug komplett begleichen.
Was kann ich machen, damit ich noch 6 Wochen in dieser Wohnung bleiben kann??
Falls ich mich wiederholt oder unverständlich ausgedrückt habe, entschuldigt mich, aber ich stehe zur Zeit ein bißchen neben mir.
Gruße
Fluse
Ich habe folgendes Problem. Ich habe für meine Wohnung die fristlose Kündigung bekommen. Ich habe seit vier Jahren meine Miete immer erst am 15. eines Monats bezahlt, was mündlich vereinbart war und läuft seit fast vier Jahren so. Letzten Monat habe ich via Online-Überweisung meine Miete wie jeden Monat getätigt. Allerdings ist mir da ein Fehler unterlaufen. Da ich dieses Konto ausschließlich für Überweisungen nutze, habe ich das Konto nicht weiter beachtet. Ich war also diesen Monat bis zum 15. im Rückstand mit zwei Monatsmieten. Mein Fehler war wohl, dass die Abmahnung irgendwie untergegangen ist. Als ich Post von meiner Vermieterin bekommen habe, dachte ich es sei wieder eine Beschwerde meines Nachbarns, wollte sie später lesen und habs vergessen.
Kurz sei noch gesagt, dass ich mit einem Mieter ständig im Klinsch liege. Ich habe in vier Jahren 26 Beschwerden (meines erachtens nach haltlos) bekommen. Selbst mein Vermieter hat mir immer gesagt, er findet es auch lächerlich, muss dem aber nachgehen.
Trotz sämtlicher Aussagen meines Vermieters, habe ich das Gefühl, er habe auf diese Gelegenheit nur gewartet. Es ist meine Schuld, das weiß ich. ich habe mich sofort auf die Suche nach einer anderen Wohnung gemacht. Ich habe auch direkt eine gefunden. Allerdings kann ich diese erst zum 01.10. d.J. beziehen. Ich muss also noch 6 Wochen nach Ablauf der Frist in dieser Wohnung bleiben.
Da wir eine vierköpfige Familie sind, können wir nicht mal eben wo anders zur Überbrückung einziehen.
Das Problem ist nur, dass ich im September in den Urlaub fahren wollte. Ich habe diesen Urlaub bereits storniert. Allerdings musste ich trotzdem einen Anteil von 75% bezahlen. Der Umzug muss auch bezahlt werden.
Ich könnte die fristlose Kündigung unwirksam machen, indem ich die Rückständige Miete bezahle, allerdings hätte ich dann kein Geld für den neuen Umzug. Warum ich meine Alte Wohnung nicht behalte?? Ich wußte zu dem Zeitpunkt, als ich den neuen Mietvertrag unterschrieben habe nicht, dass ich sie unwirksam machen kann.
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich bis zum 1.10. in dieser Wohnung bleiben kann, ohne extrem hohe Kosten durch Einreichung der Räumungsklage (ich weiß nicht, wie hoch sie sind, habe nur gehört, das sie enorm sind) zu befürchten??
Mit meinem Vermieter habe ich diese Einigung schon besprochen, er meinte aber, ich muss bis zum 21.08. raus, so oder so.
Wie gesagt, ich weiß, dass ich der Mist auf meine Kappe geht, aber ich kann doch nicht ab Montag auf die Straße.
Mein Mann geht arbeiten, wir haben also keinen Anspruch auf einen Darlehen vom Sozialamt, oder gibt es da doch eine Möglichkeit.
Ich bin ja gewillt, die Rückstände zu zahlen, allerdings kann ich sie erst, nach dem Umzug komplett begleichen.
Was kann ich machen, damit ich noch 6 Wochen in dieser Wohnung bleiben kann??
Falls ich mich wiederholt oder unverständlich ausgedrückt habe, entschuldigt mich, aber ich stehe zur Zeit ein bißchen neben mir.
Gruße
Fluse