N
nikke
Gast
Fuer die Finanzierung deiner Erstausbildung sind zuerst deine Eltern zustaendig. Du kannst ausziehen und einen BAB-Antrag stellen. Dafuer muessen deine Eltern ihre Einkuenfte offenlegen, um ueberpruefen zu koennen, ob du BAB-berechtigt bist oder ob deine Eltern dich ganz oder teilweise finanziell unterstuetzen muessen.ich bin Einzelkind und lebe bei meinen eltern in einem 1-Familien haus.(beide arbeiten)
Es gibt im Internet BAB_Rechner, da koennt ihr vor Antragstellung schon einmal ueberpruefen, ob du BAB-Anspruch hast.
Wohngeld kannst du nicht beantragen, weil im BAB-Satz schon eine fiktive Hoechstmiete schon eingerechnet ist.
Diese Einschraenkung gibt es seit Anfang 2012 nicht mehr.Ab einem bestimmten Satz Ausbildungsgehalt bekommt man auch kein Kindergeld mehr..