@vermisst: Berufsschadensausgleich wird auch dann bezahlt, wenn jemand z.B. im Beruf ist, aber durch seine Schädigung als Opfer nicht mehr voll arbeiten kann oder nicht mehr so viel geld wie vorhe rbekommt. Worauf ich hinaus will, ist daß Berufsschadendsausgleich nicht von EM_Rente abhängig ist. Allgemein giltz, sobald durch eine Gewalttat das Opfe rnicht mehr so viel verdienen kann wie vorher, muß BSA bezahlt wird. Bei Kindheitstraumata ist das eigentlich noch viel schlimmer, da kann man von lebenslangen schäden ausgehen. Das VA kann dein BSA nicht von der rente abhängig machen.
Was Ausgleichsrente betrifft. es gibt Gesetze von früher, wo die ausgleichsrente zur arbeitslosenhilfe angerechnet wurde. Argumente sind, daß es eben so wie der berufsschadensausgleich nur den wegfall vom Lohn ersetzt. die Juristen sagen, materielle Folgekosten entgelten. Das ist oft die Begründung, warum es angerechnet wird. Daher, da es eine Lohnersatzfunktion hat, wird es angerechnet als Einkommen.
1976:
http://openjur.de/u/287849.html
Grundrente hat eine andere Funktion, nämlich alle Aspekte der körperlichen und selleischen schädigung zu ersetzen, Juristen sagen, alle immateriellen Folgekosten entgelten. Und somit nicht anrechnebar, freies einkommen.
Warum bei der berechnung von der Ausgleichsrente dann aber die grundsicherung und Hartz4 nichtra ngrechnet wird, und umgekehrt die Arbeitsämter und Sozialämter die Ausgleichsrente dann doch anrechnen, ist mir schleierhaft. Mal abgesehen davon, daß manche Ämter es dann doch nicht tun. Ich vesreteh das nicht, und es gibt nicht ein Urteil dazu im netz, daß ich finden konnte. Da scheint es dnoch keine Klage gegeben zu haben.
Es bleibt Ermessenssache und ein Glücksfall, oder nicht, für Betroffene, bis jemand klagt und eine bundesweite regelung gibt.