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Wir der Lohn gekürzt oder einbehalten in einer behindertenwerstad

Sommer81

Mitglied
Hi

Ich frage für eine freudin die auf Grund einer
teraspatik nicht schreiben kan.

Sie Arbeit schon seit 6 Jahren in einer behindertenwerstad

Sie hat einen (Arbeitsvertrag)

Sie arbeite 36,7 Stunden und verdient

230 Euro sie ist Leistungsstufen 4

Meine Frage bekomt Sie ihren normalen monatslohn

Dh eine werdtad nur ein arbeisänliche Verhältnis ist

Kann sie auch Notfall klagen wen sie ruteegestuft oder nur einen Teil Lohn

Erhält

Wie ist das in behinderstenwerstäten arbeitsrechtliche geregelt

Danke im voraus
 
G

Gelöscht 76961

Gast
Wenn man in einer Behindertenwerkstatt arbeitet bekommt man kein Gehalt.
Es ist ein Arbeitsförderungsgeld und hat andere Regeln als in der freien Wirtschaft.

Das AföG setzt sich aus einem Grundbetrag (Ich meine so um die 80€) und einem "Leistungsbonus" zusammen.

Der Leistungsbonus entspricht der Arbeits- und Produktionsleistung der Person und liegt im Ermessen der Werkstatt.
Jener kann gekürzt werden, wenn die Leistung der arbeitenden Person sinkt oder
die Auftragslage schwach ist und nichts verkauft wird.

Der Bonus ist nämlich an den Verkauf der Waren (dem Gewinn) gekoppelt.
Werkstätten sind verpflichtet 70% der Produktionsergebnisse in Form von Entgelten an die Beschäftigten zu zahlen.
Wenn jetzt aber die Wirtschaftslage schwach ist, kein Geld erwirtschaftet wird,
kann der Bonus natürlich auch gekürzt werden.
 

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