weidebirke
Urgestein
Also ich lese in dem Artikel nicht, dass man bei Leistungsbezug nicht krankenversichert wird, bevor man nachgezahlt hat (das mag zutreffen, wenn man selbständig ist oä) Aber nachdem was ich gefunden habe ist es sogar PFLICHT, dass man eine KK hat, sonst bekommt man keine Leistungen vom Amt.
Die Kassen nehmen einen nicht auf, wenn man die Rückstände nicht zahlt.
Ich kenne das Dilemma. Das ist wirklich nicht einfach.
Aber lösbar.