Bei welcher Krankenkasse soll ein Therapeut denn so einen Antrag stellen? Bzw. wieso sollte eine X-beliebige Krankenkasse die Kosten erstatten für einen Kunden der gar kein Krankenkassenmitglied ist? Darf ein Therapeut das überhaupt? Der hat doch eine Schweigepflicht und wenn er sich nun an eine Krankenkasse wendet und sagt "Frau X braucht eine Therapie, sie hat diese und jene Erkrankung" dann ist das meiner Meinung nach ein Brechen der Schweigepflicht.
Und ja ich lebe in Deutschland.
da liegt ein Denkfehler: In DE gibt es eine VersicherungsPFLICHT! DH Du kommst um eine Versicherung garnicht rum. Wenn Du nicht versichert bist, bzw Dich nicht um eine Versicherung bemüht hast, so ruht Dein Versicherungsschutz! DH, Du wirst früher oder später alle Beiträge, die Du jetzt nicht zahlst nachzahlen müssen.
Es wundert mich übrigens, dass Du schreibst, Du bekommst Harzt 4 und bist nicht krankenversichert: Man bekommt nämlich keine Leistungen ohne Nachweis der KK.
also irgendwo scheinst Du Dich da zu täuschen: Vielleicht bist Du doch versichert und weißt es nur nicht. Normalerweise wirst Du beim Antrag auf Harzt, wenn vorher keine Versicherung bestan (weil du zB befreit warst, weil Du selbständig warst) musst Du mit Antrag auf Harzt eine KK aussuchen.
Falls vor Bezug von Arbeitslosengeld 2 gar keine Krankenversicherung bestanden haben sollte, müssen Sie eine Krankenkasse auswählen und sich dort anmelden. Die entsprechende Mitgliedsbescheinigung ist dem Träger vorzulegen. Die Auswahl beschränkt sich auf eine Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Ihres Wohnortes, eine Ersatzkasse (EK) , eine Betriebs- (BKK) oder Innungskasse (IKK), die Krankenkasse Ihres Ehegatten.
Falls Sie keinen Gebrauch von dem Ihnen zustehenden Wahlrecht machen sollte, trifft der Träger eine entsprechende Wahl.
Fazit: Entweder Du bist bereits versichert, oder Du solltest Dich schnell versichern, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Versicherungsschutz besteht trotz allem- er ruht höchstens und ja: Natürlich hast Du Anspruch auf Notfallversorgung, solange bis Du offiziell eine Kasse hast (eine gesetzliche Kasse MUSS Dich aufnehmen!).
Also: Das Argument, dass Du die Behandlung nicht zahlen kannst existiert nicht: Geh schlicht und ergreifend zum Amt und frag, wie Deine Versicherung aussieht. Solltest Du wirklich keine haben (Fehler des Amtes?) dann mach eine und beginne die Behandlung!