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Wieso wird Verdrängen von Problemen so negativ gesehen?

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Bei welcher Krankenkasse soll ein Therapeut denn so einen Antrag stellen? Bzw. wieso sollte eine X-beliebige Krankenkasse die Kosten erstatten für einen Kunden der gar kein Krankenkassenmitglied ist? Darf ein Therapeut das überhaupt? Der hat doch eine Schweigepflicht und wenn er sich nun an eine Krankenkasse wendet und sagt "Frau X braucht eine Therapie, sie hat diese und jene Erkrankung" dann ist das meiner Meinung nach ein Brechen der Schweigepflicht.

Und ja ich lebe in Deutschland.

da liegt ein Denkfehler: In DE gibt es eine VersicherungsPFLICHT! DH Du kommst um eine Versicherung garnicht rum. Wenn Du nicht versichert bist, bzw Dich nicht um eine Versicherung bemüht hast, so ruht Dein Versicherungsschutz! DH, Du wirst früher oder später alle Beiträge, die Du jetzt nicht zahlst nachzahlen müssen.

Es wundert mich übrigens, dass Du schreibst, Du bekommst Harzt 4 und bist nicht krankenversichert: Man bekommt nämlich keine Leistungen ohne Nachweis der KK.
also irgendwo scheinst Du Dich da zu täuschen: Vielleicht bist Du doch versichert und weißt es nur nicht. Normalerweise wirst Du beim Antrag auf Harzt, wenn vorher keine Versicherung bestan (weil du zB befreit warst, weil Du selbständig warst) musst Du mit Antrag auf Harzt eine KK aussuchen.
Falls vor Bezug von Arbeitslosengeld 2 gar keine Krankenversicherung bestanden haben sollte, müssen Sie eine Krankenkasse auswählen und sich dort anmelden. Die entsprechende Mitgliedsbescheinigung ist dem Träger vorzulegen. Die Auswahl beschränkt sich auf eine Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Ihres Wohnortes, eine Ersatzkasse (EK) , eine Betriebs- (BKK) oder Innungskasse (IKK), die Krankenkasse Ihres Ehegatten.
Falls Sie keinen Gebrauch von dem Ihnen zustehenden Wahlrecht machen sollte, trifft der Träger eine entsprechende Wahl.

Fazit: Entweder Du bist bereits versichert, oder Du solltest Dich schnell versichern, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Versicherungsschutz besteht trotz allem- er ruht höchstens und ja: Natürlich hast Du Anspruch auf Notfallversorgung, solange bis Du offiziell eine Kasse hast (eine gesetzliche Kasse MUSS Dich aufnehmen!).

Also: Das Argument, dass Du die Behandlung nicht zahlen kannst existiert nicht: Geh schlicht und ergreifend zum Amt und frag, wie Deine Versicherung aussieht. Solltest Du wirklich keine haben (Fehler des Amtes?) dann mach eine und beginne die Behandlung!
 
Eine gesetzliche Krankenkasse ist per Gesetz dazu verpflichtet ein Mitglied aufzunehmen, so lang ein Einkommen nachgewiesen wird.
Ein Arbeitnehmer darf der Eintritt nicht verwehrt werden. Wer kein eigenes Einkommen hat und auf Sozialleistungen angewiesen ist, ist ohnehin automatisch in der GKV pflichtversichert. Hier werden die Beiträge über das Amt geleistet. Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Tag der Meldung beim Amt an.

Kein Mitglied einer Krankenkasse? Was tun (im Notfall)? - Krankenkasse-Vergleich.de

Also bitte: Hier nochmal in aller Kürze! Es MUSS bei Dir Versicherungsschutz bestehen (zumindest hast Du Anspruch auf einen !)!
Es wundert mich, dass Du das nicht weißt: Ich habe jetzt genau 5 Minuten gegoogelt und diese Info gefunden. Es geht für Dich schließlich um was. Mach Dich schlau und leite die nötigen Schritte ein!
 
Ja eigentlich schon.

Nein habe ich nicht. Das kam in mir hoch, hauptsächlich bei der Untersuchung beim Amtsarzt. Über sowas würde ich aber nie mit einem Psychologen oder Sozialarbeiter reden.

@weidebirke:
Das stimmt einfach alles nicht. Auch im Notfall hat man in Deutschland kein Anrecht auf eine kostenlose Behandlung. Was meinst du damit, wieso ich aktuell keinen Antrag auf ALG II stelle? Mir wird ALG II immer für ein Jahr bewilligt. Aktuell also vom 01. Januar bis 31.12. 2017. Wieso soll ich jetzt erneut einen Antrag stellen, wenn ich doch Geld erhalte? Was versprichst du dir von einem doppelten Antrag?

Und wieso bist Du dann nicht krankenversichert?
 
Weil ich kein Geld habe um eine zu bezahlen und das Jobcenter die Kosten auch nicht übernimmt.
 
Nein, das kommt schon hin, wenn man seine Beiträge nicht gezahlt hat (z.B. während Zeiten der freiwilligen Versicherung oder vor dieser versicherungspflicht oder während Zeiten ohne Einkommen und ohne Leistungen).

Wenn man also versicherungsfreie Zeiten hat, kommt man erst dann wieder in eine KK, wenn man diese Zeiten nachzahlt. Und da kommen ruckzuck mehrere tausend Euro zusammen. Die das JC nicht übernimmt. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Das JC würde die aktuellen Beiträge ja übernehmen, wenn man eine KK fände, die einen versichert, obwohl man diese Rückstände nicht zahlen kann.

Und so steigen die Rückstände. Das ist wirklich verzwickt.

https://anwaltauskunft.de/magazin/l...-krankenversichert-nachzahlung-andere-folgen/

Hier gibt es Tipps und Anlaufstellen für diese Situation: https://www.1averbraucherportal.de/versicherung/krankenversicherung/nichtversicherte#checkliste
 
Nein, das kommt schon hin, wenn man seine Beiträge nicht gezahlt hat (z.B. während Zeiten der freiwilligen Versicherung oder vor dieser versicherungspflicht oder während Zeiten ohne Einkommen und ohne Leistungen).

Wenn man also versicherungsfreie Zeiten hat, kommt man erst dann wieder in eine KK, wenn man diese Zeiten nachzahlt. Und da kommen ruckzuck mehrere tausend Euro zusammen. Die das JC nicht übernimmt. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Das JC würde die aktuellen Beiträge ja übernehmen, wenn man eine KK fände, die einen versichert, obwohl man diese Rückstände nicht zahlen kann.

Und so steigen die Rückstände. Das ist wirklich verzwickt.

Also ich lese in dem Artikel nicht, dass man bei Leistungsbezug nicht krankenversichert wird, bevor man nachgezahlt hat (das mag zutreffen, wenn man selbständig ist oä) Aber nachdem was ich gefunden habe ist es sogar PFLICHT, dass man eine KK hat, sonst bekommt man keine Leistungen vom Amt. Kann sein, dass die aufgelaufenen Schulden dann trotzdem weiter bestehen und später nachgezahlt werden müssen. Irgendwnn müssen sie das auf jeden Fall, also ist es mehr als ungeschickt, die Schulden weiter auflaufen zu lassen. Aber dennoch sind gesetzliche Kassen verpflichtet einen aufzunehmen!
Liebe TE: Das Amt wird ja den Beiträg für Dich zahlen (wenn es das nicht eh schon tut), also warum unnötigerweise Schulden anhäufen.

Normalerweise kann man mit der KK auch eine Ratenzahlung, Stundung, reduzierung der Schulden usw aushandeln: Der gesetzgeber hat dafür entsprechende Freiheiten eingeräumt. Also normalerweise werden keine Harztleistungen gezahlt, wenn keine Versicherung besteht. Das Jobcenter kann offenbar nur bei nachewisener Versicherung zahlen: sollte es aufgrund von Beitragsschulden keine neue Versicherung geben, würde man das vermutlich über entweder eine Vereinbarung mit der Kasse lösen, oder ggf mit Pfändung oä. Aber dass leistungen ohne Versicherung bezahlt werden, scheint nicht möglich zu sein- oder es ist ein Fehler des Amtes, den man korrigieren sollte.

Wir können hier natürlich viel spekulieren, wie die Sache bei der TE aussieht: Klarheit würde eine Anfrage beim Amt bringen und vermutlich wird sich die Sache dann mit ein paar gesprächen (mit dem Amt und der KK) schnell klären lassen.

Liebe TE: Hand aufs Herz: Hast Du Dich über all das schon ein einziges Mal genau informiert und dein Amt, bzw eine (oderer mehrere) Krankenkassen dazu befragt. Hast Du denn schon was versucht, um in eine Versicherung zu kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du eröffnest hier Themen, um Rückmeldungen und Hilfe zu erhalten. Es ist aber recht schwer, dir zu raten, wenn deine Geschichte heute so, morgen so und immer voller Lücken ist. Es wäre nett, wenn du mehr Informationen geben oder zumindest auf Nachfragen antworten würdest.

Bist du derzeit nicht versichert und wenn, warum?

...und wenn Du nicht versichert bist: Wie lange schon nicht? Wo warst Du vorher versichert?
Hast Du bereits mit dem Jobcenter geredet?
 

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