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Wie würdet Ihr es auffassen?

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0Merkwürden

Mitglied
Was bringt einem geschädigten das Sühnebedürfnis des Systems, das selbst kein Interesse an Sühne hat, wie ich interpretieren darf? Denn psychische Gewalt, körperliche Gewalt, Besitzentzug, Diebstahl und / oder Veruntreuung, Bereicherung Verstoß gegen das Post- und / oder Briefgeheimnis, Datenmissbrauch, Steuerverkürzung / Steuerbetrug, Täuschung des Amtsgericht und Abgabe einer fehlerhaften Versicherung an Eides statt, Unterstellung einer Straftat Veruntreuung (falsche Beschuldigung) sind alles keine Delikte die von strafrechtlichem Interesse sind, auch die Wiederholung von Taten, ist nichts. Alles Angezeigt. Vernehmung als Zeuge nach vier Monaten. Nach weiteren 8 Monaten nichts. Nicht mal ein Aktenzeichen. Ich wollte informiert werden über den Fortgang, der Anzeigen. Was sagte der Polizist? Die Staatsanwaltschaft will ja nur wissen, ob da überhaupt was an Strafrecht ist.

Was würdet Ihr empfinden, würde Ihr so etwas erleben? Was denkt Ihr? Was glaubt Ihr, würde eine solche Erfahrung mit euch machen? Könntet Ihr dann noch an den Rechtsstaat glauben oder diesem vertrauen?


Ihr seit ein Mann, erlebt häusliche Gewalt. Geht zur Polizei und wollt eine Anzeige machen. Man nimmt euch nicht ernst, da man euch auslacht. Ihr bekommt gesagt, Ihr sollt vorsichtig sein mit Euren Behauptungen und Beschuldigungen. Ihr habt euch die Blöße gegeben und Scham überwunden, für den Gang zur Polizei.

Was würdet Ihr empfinden, würde Ihr so etwas erleben? Was denkt Ihr? Was glaubt Ihr, würde eine solche Erfahrung mit euch machen?
 
G

Gelöscht 116409

Gast
Ihr seit ein Mann, erlebt häusliche Gewalt.
Außer auf psychischer Ebene kann mir das nicht passieren. Aber angenommen ich würde geschlagen und sähe mich nicht in der Lage in Abwehrhaltung zu gehen...
Wäre ich natürlich extremst unbefriedigt vom Verhalten der Polizei und würde wohl ziemlich aussagekräftig reagieren und mich nicht abspeisen lassen.
Argumentativ würde ich schon mein Anliegen zur Anzeige bringen.

Keine Ahnung wieso da bei dir nichts verfolgt wird....
 
G

Gelöscht 123434

Gast
Konntest du den die Beschuldigungen nachweisen?
Evtl. durch einen Arzt oder Zeugen?
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Denn psychische Gewalt, körperliche Gewalt, Besitzentzug, Diebstahl und / oder Veruntreuung, Bereicherung Verstoß gegen das Post- und / oder Briefgeheimnis, Datenmissbrauch, Steuerverkürzung / Steuerbetrug, Täuschung des Amtsgericht und Abgabe einer fehlerhaften Versicherung an Eides statt, Unterstellung einer Straftat Veruntreuung (falsche Beschuldigung) sind alles keine Delikte die von strafrechtlichem Interesse sind, auch die Wiederholung von Taten, ist nichts.
Die sind sehr wohl alle strafrechtlich relevant.

Keine Ahnung um was es genau geht und wie viel Hand und Fuss deine Anzeigen haben.
Soll ja immer so Leute geben, die ständig Sheriff spielen und Hunz und Kunz anzeigen, ohne das es wirklich Bestand hat.
 

Frau Rossi

Aktives Mitglied
Du schreibst von Sühnebedürfnis des Staates das liest sich nicht nach Sühnebedürfnis.
Hast du ein Sühnebedürfnis?
 

Xeno876

Neues Mitglied
Hmmm
Die meisten deiner Fragen sind mir zu emotional ausgerichtet. Mit Emotionen kommt man in unserem Rechtsstaat nicht weiter
Entweder man macht sein Recht geltend oder nicht.
Wenn deine Rechte verletzt wurden, such dir einen Anwalt.
Also wenn ich keine Ahnung hätte und eine solche Erfahrung machen würde, dann hoffe ich, dass ich daraus lerne würde und die Geschichte einen fähigeren Menschen aus mir macht.
Rumjammern, Emotionen, rhetorische Fragen = nicht hilfreich
Anwalt = hilfreich
 

0Merkwürden

Mitglied
Hintergrund ist meine Miteigentümerin wollte meine psychische Erkrankung ausnutzen um mir Gewalttätigkeit anzuhängen. Nach Hörensagen, war sie auch Willens sich selbst zu verletzen. Es geht um eine Immobilie. Mir geht es um, mittlerweile, nur noch um die Entsorgung eines Haushalts. Kein Mensch benötigt 2 komplette Haushalte. An den einen, kann ich sowieso nicht drankommen. Sollte der 2te Anwalt machen.

Sühne Bedürfnis. Ja! Oder ich erwarte das gleiche Recht, bedeutet den Freifahrtschein alle Straftaten genau so ungestraft begehen zu dürfen.

Der Tipp mit einem Anwalt ist zwar nett, aber leider sind meine Erfahrungen, einer über den Weißen Ring, war wochenlang untätig, deshalb konnte ich nicht an meinen Hausrat, Besitz kommen. Der Anwalt vorher legte das Mandat nieder, aus Zeitmangel. Kann er, jederzeit und folgenlos! Zahlende Klienten gegen Beratungshilfe. Wer wird wohl Mandant. Hat mich nur 600€ gekostet, als Sicherheitsleistung, bis zur Bewilligung der Beratungshilfe. Wer kann, eher, Engagement erwarten?
Anwalt = Unternehmer, mit wirtschaftlichen Zwängen.
 

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Mitglied
Ich denke, sich in Gerichtsakten befindliche Nachweise zu unwahren Behauptungen, falsche Angaben zum Einkommen, falsche Angaben in einer Versicherung an Eides statt, sind eindeutige Belege, für mich. Darum Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft, läuft ja erst über 1 Jahr, ohne Aktenzeichen. Lediglich eine Einvernahme als Zeuge, ist mal vor 8 Monaten erfolgt. Schließlich wären meine Nachweise nicht richtig, bin ich zu belangen.

Alle meine Behauptungen sind Belegbar! Lediglich die körperliche Gewalt kann ich nicht Beweisen.
Bei einer Betreuungsanregung, durch das Gericht, für mich, welches für die Versteigerung (Auflösung der Gemeinschaft, Immobilie) zuständig ist, spielt wohl auch mit, ich fragte, was hat das Gericht unternommen? Dank dieses Bemühens, Betreuungsanregung, bin ich in der Lage die Gewalt zu belegen.

Sicherlich hat mein Bekenntnis zu meiner psychischen Störung mit dazu beigetragen, meine Zurechnungsfähigkeit überprüfen zu lassen. "Eine Betreuung ist nicht erforderlich und nicht gewünscht."

Und natürlich erlaube ich mir, nach nun neuen falschen Angaben das Gericht, unter Fristsetzung, zu fragen: "Wiederholt wurden in diesem Verfahren falsche Angaben, vermutlich, sogar Täuschungen des Gerichtes aufgedeckt. Nunmehr muss ich die Frage stellen, was wurde vom Gericht unternommen? Wurde überhaupt etwas geprüft oder angezeigt?"
Hier eine Fragestellung zu einem Antrag meiner Miteigentümerin: "Nachdem nun über 6 Monate vergangen sind, erlaube ich mir die Frage, wann wird denn über den Antrag zur Verfahrensaussetzung, für 6 Monate, entschieden werden?"

Unserem Rechtssystem folgend habe ich keine Hemmung auch ein Gericht / Richter anzuzeigen. Auch vor einer Staatsanwaltschaft schrecke ich nicht zurück. Ist es ein Rechtsstaat oder ...?

Weder bin ich für die Personalpolitik, des Systems, oder für Corona verantwortlich.
 

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Mitglied
Ebenfalls möchte ich den aufkommenden Gedanken an einen Rosenkrieg zurückweisen. Die Anwältin der Miteigentümerin hat lange versucht es als eheähnliche Gemeinschaft darzustellen. Ich war also genötigt, meine Homosexualität zu offenbaren. Nein, ich bin umhingekommen das Gericht zu fragen, ob ich meine ehemaligen Partnerschaften und Affären namentlich zu benennen. Eine Antwort, des Gerichtes, steht noch aus, auch erst seit über 8 Monaten.
 
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