beihempelsuntermsofa
Sehr aktives Mitglied
Meine tochter hat am 18.7. Abschlussprüfung und ist, falls sie bestanden hat ab diesem tag bei der arbeit freigestellt. Der ausbildungsvertrag läuft aber noch bis zu 31.7.
Ab mitte september wird sie dann eine berufsoberschule besuchen um das abi nachzumachen.
Muss sie sich für die 2 bzw. 1 1/2 monate arbeitslos melden?
Und wenn ja, warum genau?
Ab mitte september wird sie dann eine berufsoberschule besuchen um das abi nachzumachen.
Muss sie sich für die 2 bzw. 1 1/2 monate arbeitslos melden?
Und wenn ja, warum genau?