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Wie weiter nach Ausbildungsende

beihempelsuntermsofa

Sehr aktives Mitglied
Meine tochter hat am 18.7. Abschlussprüfung und ist, falls sie bestanden hat ab diesem tag bei der arbeit freigestellt. Der ausbildungsvertrag läuft aber noch bis zu 31.7.
Ab mitte september wird sie dann eine berufsoberschule besuchen um das abi nachzumachen.
Muss sie sich für die 2 bzw. 1 1/2 monate arbeitslos melden?
Und wenn ja, warum genau?
 
A

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Re: Wie weiter nach Ausbildungsende
AW: Wie weiter nach ausbildungsende

Die Arbeitslosenmeldung ist wichtig, damit Arbeitslosengeld beantragt und bezogen werden kann.
Also Meldung und Antrag sind wichtig. Meldung alleine genügt nicht!

Läuft die Gewährung von Arbeitslosengeld ab, kann Harzt IV beantragt werden. Das jedoch kann sich Deine Tochter ersparen, solange sie zur Schule geht und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Alles weitere findet Du vermutlich in folgendem Artikel: Hartz IV Ratgeber: Arbeitslos nach der Ausbildung

LG; Nordrheiner

PS. Glückwunsch zum Bestehen der Abschlußprüfung
 
AW: Wie weiter nach ausbildungsende

Ja sie sollte sich Ausbildungssuchend melden beim Arbeitsamt, bei dem Antrag kann man ja mit dem Sachbearbeiter ausfüllen, was geplant ist.
Vermutlich wollen die eine Bestätigung der Schule oder es reicht ihnen, das was deine Tochter sagt.
Da bekommt sie dann einen Stempel, wenn sie Ausbildungssuchend gemeldet ist, dann müßte ihr noch Kindergeld zustehen.

Kindergeld Ratgeber 2017 - Anspruch, Antrag und Höhe


Ein kleinwenig scrollen, da kommt ein Abschnitt: Volljährige Kinder.

Gleich anmelden.
Gehst du mit ihr zum AA?

Liebe Grüße Pecky
 
AW: Wie weiter nach ausbildungsende

Sie muss sich bereits wenn sie weiß, dass sie arbeitslos werden wird, spätestens jedoch 3 Monate vor der erwarteten Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt melden.

Das geht auch online oder auch telefonisch.

Aber sie muss es unbedingt tun, damit ihr kein Geld gestrichen werden kann.
 
AW: Wie weiter nach ausbildungsende

Danke für eure antworten.
Naja...3 monate vorher arbeitslos melden wird schwierig, weil das ausbildungsende ja schon diesen monat bevorsteht...
Um gelder streichen geht es denke ich nicht...sie bekommt im august ja noch das ausbildungsgehalt von diesem monat...und ab september dann hoffentlich bafög. Ausserdem will sie einen 450€ job suchen.
Ja rose, ich denke es geht in erster linie um die krankenversicherung.
Ja, pecky-sue, wegen kindergeldfortzahlung müsste demnächst ein bescheid kommen...

Ist alles etwas schwierig grad, weil sie momentan im krankenhaus liegt...
 
AW: Wie weiter nach ausbildungsende

Dann kannst du ja stellvertretend für sie zum Arbeitsamt gehen mit einer Vollmacht und der Bescheinigung, dass sie im Krankenhaus liegt.

Du solltest auf jeden Fall die entsprechende Bescheinigung vom Arbeitgeber

https://www3.arbeitsagentur.de/web/...dstbai378251.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378254

anfordern und die Sozialversicherungsnummer dabei haben, ebenso wissen von wann bis wann sie wo gearbeitet hat.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485817
 
AW: Wie weiter nach ausbildungsende

Das geht auch online oder auch telefonisch.

Davon rate ich ab. Ich hatte es auch einmal so gemacht. Da wurde nichts bearbeitet, und niemand will davon gewusst haben, dass ich mich gemeldet hatte. Lieber schriftlich oder persönlich, das ist sicherer.
 
AW: Wie weiter nach ausbildungsende

Davon rate ich ab. Ich hatte es auch einmal so gemacht. Da wurde nichts bearbeitet, und niemand will davon gewusst haben, dass ich mich gemeldet hatte. Lieber schriftlich oder persönlich, das ist sicherer.
Da gibt es online Vordrucke, die kann man runterladen und sogar entweder persönlich beim Amt vorbei bringen oder per Einwurf-Einschreiben verschicken.
 
AW: Wie weiter nach ausbildungsende

Soweit ich weiß gilt diese Regel für Auszubildende nicht (3 Monate vor Ausbildungsende arbeitssuchend melden, sonst kein Arbeitslosengeld)
Das wurde mir auch so am Telefon von der Agentur für Arbeit mitgeteilt als ich damals mich arbeitssuchend melden wollte kurz vor Ausbildungsende.
Das wurde damit begründet das Auszubildende sich so gut wie möglich auf die Abschlussprüfung vorbereiten sollen, ohne solche Sachen im Kopf haben zu müssen.

War zumindest damals so (vor ca. 5 Jahren), denke es gilt immer noch. Finde leider nichts mehr offizielles:

"Bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen besteht zwar keine Meldepflicht, jedoch wird Auszubildenden, die wissen, dass sie nach der Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, die frühzeitige Meldung empfohlen."

Würde es aber sicherheitshalber trotzdem machen, schaden kann es nicht.

Edit:

Ich glaub da stehts:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/...tei/mdaw/mdk3/~edisp/l6019022dstbai383527.pdf

6. Keine Meldepflicht

6.1 Betriebliches AusbildungsverhältnisBetriebliche

Ausbildungsverhältnisse sind von der Meldepflicht weiterhin ausgenommen(§ 37b S.4 SGB III) und auch schulische Ausbildungsverhältnisse fallen nichtunter die Meldepflicht des § 37b SGB III.
 
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