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Wie richtig kündigen ?

M

Markus

Gast
Nabend !
Ich Frage hier weil ich im Internet zwar recherchiert habe aber iwie nicht ganz durchblicke. Mein Anwalt hat gerade Urlaub .

Ich muss eine Kündigung zu meinem ehemaligen Arbeitgeber schicken . Ich kenne die Adresse nicht da es sich geändert hat und ich schon länger aus der Firma raus bin . Im grunde geht's darum dass laut meinem Anwalt ich bei der Firma noch angestellt bin da der Aufhebungsvertrag ungültig ist . Ich soll jedenfalls schriftlich und ordnungsgemäß eine Kündigung hinschicken damit er alles weitere für mich machen kann . Ich werde die Adresse googeln aber wie kann ich nachweisen eine Kündigung abgeschickt zu haben ? Laut Google soll per Einschreiben da nicht ausreichen ? Und woher weiß man dann das in dem Brief eine Kündigung war ? Bin etwas verwirrt und brauche da kurz Hilfe .

:)
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
Vermutlich haben auch Firmen Nachsendeaufträge eingerichtet . Wie lange bist du denn da schon raus , das du die Adresse nicht hast ? Ansonsten sollte Einschreiben mit Rückschein reichen.
 
W

Weiß nix

Gast
Nabend !
Ich Frage hier weil ich im Internet zwar recherchiert habe aber iwie nicht ganz durchblicke. Mein Anwalt hat gerade Urlaub .

Ich muss eine Kündigung zu meinem ehemaligen Arbeitgeber schicken . Ich kenne die Adresse nicht da es sich geändert hat und ich schon länger aus der Firma raus bin . Im grunde geht's darum dass laut meinem Anwalt ich bei der Firma noch angestellt bin da der Aufhebungsvertrag ungültig ist . Ich soll jedenfalls schriftlich und ordnungsgemäß eine Kündigung hinschicken damit er alles weitere für mich machen kann . Ich werde die Adresse googeln aber wie kann ich nachweisen eine Kündigung abgeschickt zu haben ? Laut Google soll per Einschreiben da nicht ausreichen ? Und woher weiß man dann das in dem Brief eine Kündigung war ? Bin etwas verwirrt und brauche da kurz Hilfe .

:)
Ich hätte diese Frage gleich beim Anwalt gestellt.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Und der Anwalt kennt die Adresse?

Einschreiben mit Rückschein muss nicht sein, es reicht auch EInschreiben und unter Zeugen eingeworfen/abgegeben. Wenn man etwas mehr Geld in die Hand nimmt und gleich auf den Putz hauen will kann man auch eine Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher beantragen. Da erhält man ein amtliches Dokument mit Stempel.
 

wolfgang924

Mitglied
Soweit ich weis, reich ein Einschreiben mit Rückschein vollkommen aus. Kannst aber um sicher zu gehen, die Kündigung persönlich abgeben, wenn sich der Standort nicht zu weit von dir entfernt verbindet
 
M

Markus R

Gast
Die Firma hat ihren Sitz in den Niederlanden. Ich bin schon seit ca 3 Jahren nicht mehr dort . Danke dann mache ich das oer Einschreiben !
 

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