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Wie regeln bei Sozialhilfe und wenn der Freund eine Eigentumswohnung hat?

N

Naddi

Gast
Hallo ihr lieben,

habe es eigentlich sehr eilig, aber finde mich mit diesen ganzen neuen Gesetzen nicht zurecht.

Problem ist: Ich wohne bei meinem Freund, der eine Eigentumswohnung hat, die er aber noch abbezahlt, eigentlich wie eine normale Miete. Bis jetzt sind wir auch noch ganz gut klar gekommen, doch leider habe ich jetzt meinen 400,- Job verloren und ich müsste dann ja jetzt Sozialhilfe (oder wie auch immer) beantragen. Aber mir wurde gesagt, dass mein Freund, da er ca.1300.- verdient mich mit unterhalten müsste!? Das kann gar nicht gehen, da er allein an Festekosten ca.900,- hat.

Jemand anderes hat uns vorgeschlagen, dass ich über uns das Zimmer miete und wir als WG hier leben, habe aber schiss, dass das nachher als Betrug gilt.

Also, was stimmt denn da jetzt und warum sollte mein FREUND (wir sind nicht verheiratet) für mich zahlen?

Und würde mir/ uns Wohnbeihilfe zustehen, oder was überhaupt?

Liebe Grüße Naddi
 
Hi Naddi,

auch wenn ihr nicht verheiratet seid, so seid ihr doch eine sogenannte "Bedarfsgemeinschaft" und könnt nur als solche (also beide oder keiner) Sozialhilfe, bzw. seit einiger Zeit ist es ja ALG2, beantragen. Man wollte damit vermeiden, dass der Staat Leuten die Existenssicherung zahlt, obwohl der Haushalt insgesamt über genügend Einkommen verfügt. Genau genommen ist es ja auch richtig, man wohnt ja schließlich zusammen, weil man "das Leben" teilen will, das hört in der Praxis normalerweise nicht beim Geld auf.
Ob die Wohnung gemietet oder gekauft ist, spielt erst einmal keine Rolle, die Arge (das zuständige Amt) zahlt anstatt Mietkosten auch Zinsen, allerdings nicht die Tilgung - Nebenkosten werden teils pauschal, teils nach Rechnungsvorlage erstattet. Dann errechnet das Amt Euren Bedarf, also 345€ pro Person zum Leben + Miet- bzw. Ratenzahlungskosten, Versicherungen wie Lebensversicherung oder Haftpflicht werden auch eingerechnet. Und erst wenn das Einkommen Deines Freundes diesen Bedarf unterschreitet, und Ihr über keine Vermögen besitzt (gibt aber bestimmte Grenzen, an die die nicht dran dürfen) zahlt das Amt Euch ALG2. Wenn Du von Fixkosten i.H.v. 900€ sprichst, ist es eben von Bedeutung, WAS für Fixkosten das sind. Fixkosten, die dem Amt egal sind, sind z.B. Kreditraten von irgendwelchen Anschaffungen oder alten, unbezahlten Rechnungen. Die monatliche Belastung für die Wohnung wird auch nicht unbegrenzt übernommen, sie muss "angemessen" sein. Da weiß ich jetzt nicht, wo die Grenzen liegen, aber als extremes Beispiel: Ihr seid zwei Personen und bewohnt eine 150qm Wohnung, mit monatliche Raten von 900€, dann zahlt das Amt diesen Betrag entweder nur einen gewissen Zeitraum oder einen Teilbetrag oder beides.

Wohngeld dürfte eigentlich nicht in Frage kommen, da Du arbeitslos und arbeitsfähig bist, also musst Du Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, um Geld zu bekommen.

Das mit dem "bescheißen" würd ich lieber nicht machen, da teilweise auch kontrolliert wird. Außerdem isses ne Frage, wie gut man dann noch nachts schlafen kann, ist wahrscheinlich Nervensache jedes Einzelnen.

Gel06
 
Hallo, danke für die rasche Antwort, bin zum Glück schon wieder weiter gekommen und der ganze Stress war um sonst. Habe jetzt wieder einen Job!

Noch mal vielen Dank und liebe Grüße Naddi
 

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