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Wie oft darf das Jobcenter Arbeitslose in Maßnahmen stecken?

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Gast

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Die Frage interessiert mich brennend, denn ich befinde mich gerade in einer und habe schon etliches von anderen Teilnehmern gehört. Ein älterer Herr berichtete mir, das er bereits zum zweiten Mal in den gleichen Maßnahmenträger gesteckt wurde mit nur einem Monat Pause für jeweils drei Monate. Wie kann das sein? Kann man das verweigern? Ich mein, ihm haben die ersten drei Monate nichts gebracht, dann werden die bevorstehenden genauso wenig bringen. Reine Beschaffungsmaßnahme? Und nach zwei Monaten Maßnahme muß ich wirklich sagen, das das Ganze für die Katz ist. Man sitzt regelrecht seine Zeit ab und hofft, das der lange Tag endlich zu Ende geht. Es werden sogar öfters Filme geguckt. Da frag ich mich wofür? Das kann ich auch zu Hause machen. Was haltet ihr davon?
 
Die Frage ist einfach zu beantworten: Wenn du nicht gehst, wirst du halt sanktioniert, ob das jetzt Sinn macht oder nicht. Der Sinn liegt darin, dass du für uns nicht zuhause auf der Matratze liegst, denn immerhin bekommst du dein soziolkulturelles Exizenzminum ausbezahlt, wenn du spurst. 😉

Selbst die Sklaverei hat Kapazitätzgrenzen, hätte ich jetzt nicht gedacht.

Warteschleife...
 
So oft sie wollen.

Bei einer solchen Maßnahme wie du sie beschreibst, würde ich allerdings den Sachbearbeiter im Jobcenter ansprechen, eventuell entlässt er dich dann aus der Maßnahme insbesondere wenn du ihm mitteilst, wie oft ihr dort einen Dozenten zu Gesicht bekommt oder was ihr da den ganzen Tag über macht.

Sollte der Sachbearbeiter desinteressiert sein, kannst du dich auch an das Kundenreaktionsmanagement wenden.
 
Auf jeden Fall aber ein Paradebeispiel, wie man am unteren Ende "spart", um es am oberen mit vollen Händen rauszuwerfen. 😉

Das Prinzip der Bosheit.
 
Die Frage ist einfach zu beantworten: Wenn du nicht gehst, wirst du halt sanktioniert, ob das jetzt Sinn macht oder nicht. Der Sinn liegt darin, dass du für uns nicht zuhause auf der Matratze liegst, denn immerhin bekommst du dein soziolkulturelles Exizenzminum ausbezahlt, wenn du spurst. 😉

Selbst die Sklaverei hat Kapazitätzgrenzen, hätte ich jetzt nicht gedacht.

Warteschleife...

Ich kann das mit den Sanktionen nicht mehr hören. Hinterfrag mal lieber den Gast, ob er unverschuldet oder aus eigenem Verschulden in die Arbeitslosigkeit geraten ist.
Ich persönlich kenne jemanden, der vom Jobcenter keinerlei Maßnahmen mehr angedreht bekommt, da er seinen Grund dafür dort nicht mehr hinzugehen plausibel erklärt hat. Also nicht immer wird sanktioniert!
 
Ein älterer Herr berichtete mir, das er bereits zum zweiten Mal in den gleichen Maßnahmenträger gesteckt wurde mit nur einem Monat Pause für jeweils drei Monate. Wie kann das sein? Kann man das verweigern?

Fördern und Fordern ist ein Prinzip, das auf Gegenseitigkeit beruht.

Wenn Du also irgendeine Vision davon hast, wie Du Dich von Deiner Hilfebedürftigkeit befreien möchtest, dann sprich mit Deinem Sachbearbeiter darüber und der kann Dir dann dabei behilflich sein die entsprechenden Fäden zu ziehen.

Wenn Du das Jobcenter nicht von Dir aus forderst, dann wird es Dich nur in dem Umfang fördern, wie es sich gerade ergibt - und das ist dann mitunter für Dich nicht gerade zielführend.
 
Wenn Du das Jobcenter nicht von Dir aus forderst, dann wird es Dich nur in dem Umfang fördern, wie es sich gerade ergibt - und das ist dann mitunter für Dich nicht gerade zielführend.

das ist aber ihr Gottverdammter Job die Leute zielgerichtet und kompetent zu fördern, so dass diese in eine sinnvolle (!) Beschäftigung kommen. Sie sind Fachkräfte und der Arbeitslose ein Laie. Woher soll der Laie wissen was für Maßnamen es gäbe, die für ihn evtl sinnvoll wären??? Das wäre so als müsste man mit einer Diagnose und einer anzusetzenden Therapie zum Arzt kommen und sie ihm vorschlagen.
Die vom Jobcenter sollen ihren Job machen, unzwar richtig, und nicht alle nur in die gleichen sinnlosen Maßnahmen stecken
 
Ich kann das mit den Sanktionen nicht mehr hören. Hinterfrag mal lieber den Gast, ob er unverschuldet oder aus eigenem Verschulden in die Arbeitslosigkeit geraten ist.
!
Du bist also der Ansicht, wenn jemand "verschuldet in die Arbeitslosigkeit" gerät, hat er sein Leben damit verwirkt?

Unfassbar, da kann ich echt nur weiterhin mit dem Kopf schütteln, angesichts der Menschenverachtung, die dahinterstecken muss.

Im Übrigen, bei Millionen Sanktionen jährlich, die Existenzminum beschneiden, vom Verfassungsgericht seit 2010 als verfassungswidrig beurteilt, wirst du dir wohl oder übel weiterhin gefallen lassen müssen, dass man über verfassungswidrige Sanktionen redet.

Natürlich wäre es auch sonst so, weil wer verlässt sich schon auf die Justiz, gerade die oberste, wie Grundgesetz zur Lachnummer mutiert, analog zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
 

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