Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Wie kriege ich einen zivilrechtlichen Titel?

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
G

Gast

Gast
Hallo!

Ist zwar nur "indirekt" zm Thema Finanzen, aber vielleicht weiß ja trotzdem jemand Rat!

Ich bin Geschädigte in einem Betrugsfall und habe nun von der ermittelnden Staatsanwaltschaft mitgeteilt bekommen, dass der Täter ermittelt wurde, alles zugibt, noch etwas Geld, das er sich ergaunert hat, da ist etc. pp.

Nun teilte mir die Staatsanwaltschaft mit, dass ich mir einen zivilrechtlichen Titel besorgen müsse, wenn ich evtl. was von meinem Geld wiedersehen will.

Schön und gut, aber wo kriege ich sowas her? Was muss ich dafür machen und was kostet mich das? Braucht man dafür einen Anwalt oder kann man das alleine machen? (Anwalt lohnt sich in meinem Fall nicht, da die Kosten für diesen höher als der entstandene Schaden wäre...)

Lieben Danke für alle Hinweise!
 
Hallo gast, ich denke sowas bekommt man vom Gericht bzw. mal beim Anwalt schlau machen.
Habe sowas nur mal im Zusammenhang von Unterhalt gehört. Konnte mit dem begriff selbst auch nichts anfangen. Aber Google doch einfach mal. Vielleicht erfährst du da mehr.
Smallmum
 
Hallo smallum!

Gegoogelt habe ich natürlich zuerst, aber dabei leider (und zu meinem Erstaunen) nix wirklich brauchbares gefunden....
 
Hallo
O.K., du maschierst in einen Büroladen und besorgst dir einen Mahnbescheid ( 1,50EUR) Den füllst du aus .... ist auch eine Anleitung dabei und schickst alles ans Gericht. Je nach Bundesland gibt es zentrale Stellen, an die du das schicken mußt. Dann erhälst du einen Kostenbescheid, z.B. über ca. 20-30 Euro bei 1000,- Euro Forderung .
Dann wartest du auf Nachricht vom Gericht, wann der Mahnbescheid zugestellt wurde. 14 Tage nach der zustellung, falls kein Widerspruch erfolgt, kannst du Vollstreckung beantragen. Dann kommen wahrscheinlich weitere Kosten, die weiss ich jetzt noch nicht..... 🙂 Aber das ist schon ein Titel.

Bei Widerspruch wird alles ans zuständige Gericht geleitet und dann kriegst du von dort ein Urteil und kannst deinen Titel dann bei Gericht beantragen....
Aber alles bis zum Titel wird Geld kosten. Das natürlich auch auf die Gesamtsumme draufgeschlagen wird. Du legst es aus und erhälst es später hoffentlich wieder zurück.
LG
Standhafter
 
Danke! Habe gerade folgenden Hinweis von einem Mitgeschädigten bekommen (für den Fall, dass noch jemand in solche Situation kommt, und keinen Anwalt hat):

Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides kaufen, ausfüllen und an das Amtsgericht in der Landeshauptstadt deines Wohnsitzes schicken. Oder gleich online-Antrag dort stellen. Dann den innerhalb von 2 Wochen hoffentlich erhaltenen Mahnbescheid (Titel) an das Amtsgericht bzw. die entsprechende Staatsanwaltschaft schicken, wo der Streitfall bearbeitet wird.

Kosten sind streitwertabhängig, aber relativ niedrig (deutlich weniger, als ein Anwalt kostet - aber genauso effizient/rechtswirksam). Man muss nur mal gesagt bekommen, wie mans machen muss!

Gruß und Danke!
 
Gast meinte:
Danke! Habe gerade folgenden Hinweis von einem Mitgeschädigten bekommen (für den Fall, dass noch jemand in solche Situation kommt, und keinen Anwalt hat):

Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides kaufen, ausfüllen und an das Amtsgericht in der Landeshauptstadt deines Wohnsitzes schicken. Oder gleich online-Antrag dort stellen. Dann den innerhalb von 2 Wochen hoffentlich erhaltenen Mahnbescheid (Titel) an das Amtsgericht bzw. die entsprechende Staatsanwaltschaft schicken, wo der Streitfall bearbeitet wird.

Kosten sind streitwertabhängig, aber relativ niedrig (deutlich weniger, als ein Anwalt kostet - aber genauso effizient/rechtswirksam). Man muss nur mal gesagt bekommen, wie mans machen muss!

Gruß und Danke!

Die Staatsanwaltschaft scheidet als Ansprechpartner in dieser zivilrechtlichen Angelegenheit aus. Diese ist Strafverfolgungsbehörde.

Bevor man den Mahnbescheid beantragt, sollte man den Schuldner mit Fristsetzung anschreiben, dass er den Betrag bis zu einem gewissen Tag auf das Konto überweist. Gleich eine exakte Frist (Datum) setzen, da er danach automatisch in Verzug ist. Mahnung ist dann nicht mehr erforderlich.

Falls das nichts nutzt, ist wie vorher beschrieben der Mahnbescheid zu beantragen.

Wenn man den Mahnbescheid hat, und es ist keine Widerspruch dagegen eingelegt, muss ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Hierbei Frist beachten. Diese beträgt 6 Monate. Ansonsten wird der Mahnbescheid hinfällig!!!

Dieser Vollstreckungsbescheid ist erst der zivilrechtliche Titel.

Auch wenn gegen diesen Widerspruch eingelegt wird, ist er vorläufig vollstreckbar.

Um zu vollstrecken, muss der Gerichtsvollzieher damit beauftragt werden. Und wenn der Schuldner nichts hat, nichts pfändbar ist, kann man den GV beauftragen, dass er beim Schuldner die Eidesstattliche Versicherung aufnimmt. Dann hat man Auskunft über Vermögen (falls vorhanden) und die Konten, falls sie wahrheitsgemäß angegeben wurden.

Aber immer dabei bedenken, dass man mit den Kosten dafür in Vorlage treten muss.

Falls der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, muss man vor Gericht klagen.

Es stellt sich also die Frage, wie hoch ist der Schaden, kann man den Schaden durch Vollstreckung ersetzt bekommen, und in welcher Relation steht das zu den Kosten für Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid (Titel), Beauftragung des Gerichtsvollziehers, Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung.

Nicht dass diese Maßnahme mehr kostet, wie ein fruchtloser Pfändungsversuch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Störer!

Das mit der Staatsanwaltschaft ist in meinem Fall schon richtig, da es sich nicht um eine normale Geshcäftsbeziehung handelte, wo der Gegner nicht zahlt, sondern ein Betrugsfall vorliegt. Die Staatsanwaltschaft hat mir ja auch den Brief geschickt und geschrieben, ich müsse mir einen solchen Titel besorgen, um an mein Geld zu kommen (dass im Moment nicht beim Schuldigen liegt sondern von der Staatsanwaltschaft vorerst sicher gestellt wurde). Aber ich gehe morgen sowieso erst mal zum Amtsgericht, weil ich schon wieder eine ganz andere Auskunft bekommen habe, dass in meinem Fall der Weg über das Mahnverfahren evtl. gar nicht nötig/angebracht ist...

Doof nur, dass einem sowas als Opfer einer Straftat nie mitgeteilt wird, wie man zu seinem Recht kommt... Der Täter hat wahrscheinlich längst nen Pflichtverteidiger gratis bekommen, ich muss mir erst mal die Hacken abrennen, bevor ich überhaupt Infos bekomme, was zu tun ist!

Gruß, Gast.
 
Gast meinte:
Hallo Störer!

Das mit der Staatsanwaltschaft ist in meinem Fall schon richtig, da es sich nicht um eine normale Geshcäftsbeziehung handelte, wo der Gegner nicht zahlt, sondern ein Betrugsfall vorliegt. Die Staatsanwaltschaft hat mir ja auch den Brief geschickt und geschrieben, ich müsse mir einen solchen Titel besorgen, um an mein Geld zu kommen (dass im Moment nicht beim Schuldigen liegt sondern von der Staatsanwaltschaft vorerst sicher gestellt wurde). Aber ich gehe morgen sowieso erst mal zum Amtsgericht, weil ich schon wieder eine ganz andere Auskunft bekommen habe, dass in meinem Fall der Weg über das Mahnverfahren evtl. gar nicht nötig/angebracht ist...

Doof nur, dass einem sowas als Opfer einer Straftat nie mitgeteilt wird, wie man zu seinem Recht kommt... Der Täter hat wahrscheinlich längst nen Pflichtverteidiger gratis bekommen, ich muss mir erst mal die Hacken abrennen, bevor ich überhaupt Infos bekomme, was zu tun ist!

Gruß, Gast.

Richtig, die Staatsanwaltschaft prüft den strafrechtlichen Teil. Wenn sich herausstellt, dass dies zutrifft, hast Du einen Anspruch auf Schadenersatz aus § 823 BGB.

Und daher so wie oben beschrieben verfahren. Anschreiben mit Fristsetzung an Schuldner. Auf § 823 BGB verweisen und datierte Frist setzen. Wenn nicht bis Ablauf der Frist zahlt, ist er automatisch in Verzug. Dann Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid (Titel). Der gilt für eine Dauer von 30 Jahren.

Viel Erfolg, und bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben