A
anna_22
Gast
hallo zusammen,
ich absolviere gerade eine weiterbildung bzw. schulische ausbildung an einer privaten einrichtung, die 2 jahre dauert. zu beginn der ausbildung habe ich den vertrag für zwei jahre unterschrieben. das zweite jahr würde im oktober 2013 anfangen, hat demnach noch nicht begonnen.
nun habe ich aber eine stelle gefunden, wo ich ab oktober nach meinen abschlussprüfungen arbeiten kann und möchte daher das zweite schuljahr nicht in anspruch nehmen.
mein rektor meinte, eine kündigung sei nicht möglich, ich könne erst kündigen, wenn das 2. schuljahr begonnen hat und dann müsse ich trotzdem noch 6 weitere monate die schulgebühren von jeweils 470 euro monatlich bezahlen. ich bin jetzt ziemlich ratlos, wie ich aus diesem vertrag rauskommen soll. unter "kündigung" steht dort folgendes:
Kündigung
Eine fristlose Kündigung nach § 627 BGB ist für beide Teile ausgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer
Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten sechs Monate des Lehrgangs und dann sechs Wochen zum Ende der nächsten sechs Monate schriftlich möglich.
Eine außerordentliche Kündigung kann unter Nachweis einer mehr als sechs Wochen dauernden Erkrankung oder bei außerordentlichen Umständen, die eine Fortsetzung der Ausbildung unangemessen erscheinen lassen, mit einer außerordentlichen Frist von sechs Wochen zum Monatsende erfolgen. Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung
müssen vom Kündigenden nachgewiesen werden.
frage an euch, gibt es nun wirklich keinen weg, wie ich aus dem vertrag rauskomme (außer meinen hausarzt nötigen, mich ab oktober zu beginn des neuen schuljahres mindestens 6 wochen krankzuschreiben, was er eh nicht tun würde)? ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. 🙂
mit freundlichen grüßen
anna m.
ich absolviere gerade eine weiterbildung bzw. schulische ausbildung an einer privaten einrichtung, die 2 jahre dauert. zu beginn der ausbildung habe ich den vertrag für zwei jahre unterschrieben. das zweite jahr würde im oktober 2013 anfangen, hat demnach noch nicht begonnen.
nun habe ich aber eine stelle gefunden, wo ich ab oktober nach meinen abschlussprüfungen arbeiten kann und möchte daher das zweite schuljahr nicht in anspruch nehmen.
mein rektor meinte, eine kündigung sei nicht möglich, ich könne erst kündigen, wenn das 2. schuljahr begonnen hat und dann müsse ich trotzdem noch 6 weitere monate die schulgebühren von jeweils 470 euro monatlich bezahlen. ich bin jetzt ziemlich ratlos, wie ich aus diesem vertrag rauskommen soll. unter "kündigung" steht dort folgendes:
Kündigung
Eine fristlose Kündigung nach § 627 BGB ist für beide Teile ausgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer
Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten sechs Monate des Lehrgangs und dann sechs Wochen zum Ende der nächsten sechs Monate schriftlich möglich.
Eine außerordentliche Kündigung kann unter Nachweis einer mehr als sechs Wochen dauernden Erkrankung oder bei außerordentlichen Umständen, die eine Fortsetzung der Ausbildung unangemessen erscheinen lassen, mit einer außerordentlichen Frist von sechs Wochen zum Monatsende erfolgen. Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung
müssen vom Kündigenden nachgewiesen werden.
frage an euch, gibt es nun wirklich keinen weg, wie ich aus dem vertrag rauskomme (außer meinen hausarzt nötigen, mich ab oktober zu beginn des neuen schuljahres mindestens 6 wochen krankzuschreiben, was er eh nicht tun würde)? ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. 🙂
mit freundlichen grüßen
anna m.