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Wie kann man Adressen erfahren?

CAT

Aktives Mitglied
Soweit ich weiß, muss man gegenüber dem Einwohnermeldeamt einen guten Grund für die Anfrage nennen, sonst bekommt man keine Auskunft. Stimmt das?
Die einfache Melderegisterauskunft wird jedermann ohne Vorliegen besonderer Voraussetzungen erteilt. Hierbei werden Vor- und Familiennamen, Doktorgrad sowie Anschriften zu der angefragten Person weitergegeben. Einfache Melderegisterauskünfte können auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern, durch Datenübertragung oder über das Internet erteilt werden. Hierfür hat der Antragsteller den Betroffenen mit Vor- und Familiennamen sowie mindestens zwei weiteren bei der Meldebehörde gespeicherten Daten zu bezeichnen.

Bei der erweiterten Melderegisterauskunft darf die Meldebehörde neben den zuvor genannten Angaben weitere Daten wie Tag und Ort der Geburt, frühere Namen sowie Staatsangehörigkeit mitteilen. Der Antragsteller muss in diesen Fällen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Zu den berechtigten Interessen zählt jedes von der Rechtsordnung erlaubte Interesse, insbesondere auch ein wirtschaftliches. Ein solches wird zum Beispiel häufig vorliegen, wenn ein Gläubiger den Schuldner ermitteln möchte

Quelle:
 

Pappenheimer

Aktives Mitglied
Die einfache Melderegisterauskunft wird jedermann ohne Vorliegen besonderer Voraussetzungen erteilt. Hierbei werden Vor- und Familiennamen, Doktorgrad sowie Anschriften zu der angefragten Person weitergegeben. Einfache Melderegisterauskünfte können auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern, durch Datenübertragung oder über das Internet erteilt werden. Hierfür hat der Antragsteller den Betroffenen mit Vor- und Familiennamen sowie mindestens zwei weiteren bei der Meldebehörde gespeicherten Daten zu bezeichnen.
D.h. man muss nachweisen, dass man der Person schon einmal nahegestanden hat. Sonst weiß man ja das Geburtsdatum o.ä. nicht.
 
G

Gelöscht 128708

Gast
Abe zu alledem - erstmal danke für eure Mühe - müsste ich ja wissen, wo derjenige wohnt. Aber das tue ich nicht, ich kenne wie erwähnt neben Namen und Geburtsdatum nur den Landkreis und der ist groß.
 
G

Gelöscht 128708

Gast
Ja, beides kenne ich. Aber an welches Amt muss ich mich dann wenden? Landkreis des jetzigen Wohnorts, ehemaliger Wohnort und Geburtsort der betreffenden Person sind identisch.
 

Grisu

Mitglied
Ich habe mal die Adresse eines uralten Freundes online recherchieren lassen.

Das war kostenpflichtig, ich meine 20 Euro. Dazu musste ich seinen vollständigen Namen und seine ehemalige Adresse (eben eine Adresse, die ich kannte) angeben.

Noch am selben Tag wurde abgebucht und ich habe die jetzige Adresse erfahren.

Du müsstest mal googeln wer das war, ich weiss es nicht mehr. Vielleicht war es das Einwohnermeldeamt Auskunft (einwohnermeldeamt24.de) käme vom Preis hin.

Gruß von Grisu

Einwohnermeldeamt funktioniert auch zumeist. Nur in Sonderfällen könnte die Person versucht haben einen Sperrvermerk zu erwirken, was zumeist von den Behörden dennoch ignoriert wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

Daoga

Urgestein
Vielleicht ist das zwischen Bundesländern unterschiedlich, da ich mit Daten beruflich zu tun habe, bekomme ich hin und wieder einen Vermerk "Auskunftssperre". Der Behörden für die Versendung ihrer eigenen Bescheide nicht juckt, aber für Auskünfte an Privatpersonen gilt. Das sind meistens Personen die von Berufs wegen (z. B. Lokalpolitiker und Reiche) nicht wollen daß jeder einfach ihre Adresse abfragen kann, oder Frauen die von Partnern oder Stalkern bedroht werden und deswegen umgezogen sind.
 

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