Also folgendes Beispiel:
Ein Ehename bzw. Familienname z.b. Müller.
Eheleute lassen scheiden und die Frau nimmt das/die Kind/er mit.
Aus gutem Grund nimmt sie wieder ihren Mädchennamen an z.b. Schmitt und die Kinder auch ( aus trifftigem Grund). Amt legt diesen neuen Namen beglaubigt fest.
Wenn jetzt eines dieser Kinder heiratet, heißt es dann geborener Müller oder ist das mit der Namensänderung gelöscht und es muss dann heißen geborener Schmitt?!
Kennt da jemand die Rechtslage - würde mich wirklich interessieren wie sich dann sowas verhält.
Ein Ehename bzw. Familienname z.b. Müller.
Eheleute lassen scheiden und die Frau nimmt das/die Kind/er mit.
Aus gutem Grund nimmt sie wieder ihren Mädchennamen an z.b. Schmitt und die Kinder auch ( aus trifftigem Grund). Amt legt diesen neuen Namen beglaubigt fest.
Wenn jetzt eines dieser Kinder heiratet, heißt es dann geborener Müller oder ist das mit der Namensänderung gelöscht und es muss dann heißen geborener Schmitt?!
Kennt da jemand die Rechtslage - würde mich wirklich interessieren wie sich dann sowas verhält.