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Wie ist das gerechnet??

M

Mamut

Gast
Ich habe eine Frage.Meine Freundin krigt ARG2,ich arbeite und bin insolvenz gemeldet.Wir wollen zusammen zehen.Ich weis das ARG wird uns zusammen gerechnet mit einkommen,nur meine Frage ist:Wird das gerechnet wieviel ich verdine?oder wiviel mir nach dem pfandüng bleibt?
 

paps1959

Aktives Mitglied
Die Pfändung interessiert nicht.


Da pfändbare Beträge scheinbar anfallen, sollte das Zusammenziehen und die damit unterstellte Bedarfsgemeinschaft gut überlegt werden.
Da ihr Einkommen alleine ja > 1.000 sein muß.

Vielleicht lassen Sie es sich zuvor mal genau ausrechnen, welche Variante für Sie günstiger kommt.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Habt Ihr gemeinsame Kinder? Seid Ihr verlobt?
Habt Ihr gemeinsame Konten oder eine schriftliche Vereinbarung, gegenseitig finanziell füreinander einzustehen,zu bürgen ,Schulden zu übernehmen...alle Ausgaben gemeinsam zu planen etc.?

Oder: wollt Ihr mit dem "gemeinsamen Auf-Probe-Zusammenziehen" erst mal testen,ob Ihr auskommt länger im ALLTAG miteinander?

Die Frage wißt nur Ihr selbst:
seid Ihr eine ECHTE Bedarfsgemeinschaft..oder eher ein Paar im Zusammenfinden?

Diese ganz private Frage kann NICHT ein Amt festlegen.
Das Amt kann nur vermuten.
Das wäre Kuppelei oder Anstiftung zur...Abhängigkeit vom derzeitigen Liebespartner.


Das Einkommen wird NICHT zusammengerechnet,wenn Ihr
vorerst nur eine REINE WOHNGEMEINSCHAFT seid.

Da Du offenbar mit der Freundin vorher noch nie zusammengelebt hast,angesichts der finanziellen Probleme bei Euch beiden sicher auch kein "sofortiges harmonisches einverständliches Gemeinsamwirtschaften" angesagt ist,
würde ich konfliktmindernd

SO zusammenziehen,daß bei Streit/Ärger/Liebeskummer...
nicht noch zusätzliche juristische Sorgen drohen :

Einer von Euch beiden wird Hauptmieter und macht einen astreinen Untermietvertrag mit dem anderen. Laßt euch beraten bei einer Wohnberatungsstelle!

Der ALG2-Empfänger bekommt dann entweder seine Hauptmieterkosten minus die Untermieteinkünfte(wenn er der Hauptmieter ist) ---oder die Kosten aus dem Untermietvertrag (wenn er der Untermieter ist) bei der Wohnkostenerstattung angerechnet.

Wem der Vermieter eher den Hauptmietvertrag gibt,steht ja wohl noch nicht fest,oder?

Dann gibt es keinen Streß,falls Ihr Euch verstreitet.
(Haftung für Mietschulden,Kündigung, Neuvermietung...).

Prüft erst mal,ob Ihr überhaupt eine "richtige Lebensgemeinschaft" werden könntet.

Jeden anderen Rat würde ich aus Erfahrung für sehr unseriös halten.

Die ARGE muß Einkommen eines LEBENSPARTNERS berücksichtigen..doch..erst nach gewissen Zeiten kann man von gefestigter Partnerschaft ausgehen. Oder bei gemeinsamem Kind.

Das ist wie im Trennungsjahr bei Scheidungswille: es gibt Zeiten,in denen halt die Beziehung im Probeprozeß ist.

Mein Rat: macht eine kostengünsige WG ,das ist auch im Sinne der ARGE,die sich unterschreiben läßt,daß Hilfeempfänger die Kosten (Unterkunft) gering halten.

Wenn Ihr prima hinkommt miteinander und es mindestens EIN JAHR harmonisch ausgehalten habt,könnt Ihr der ARGE freudestrahlend melden:
huhu--wir sind jetzt eine Bedarfsgemeinschaft und wollen ab sofort zusammenwirtschaften.

Bis dahin wird Euch jemand EXAKT gesagt haben,was wie angerechnet wird.....

Wünsche Euch viel Glück im neuen Heim und ...lieber einmal zuviel
vertraglich geregelt --als hinterher zum Trennungsstreß noch Finanzhudelei.
Seid realistisch...und so bleibt Ihr vielleicht auch noch 30Jahre glücklich miteinander.


Gruß!
Micky
 
M

Mamut

Gast
Danke schön für die Antworte,aber ich weis immer nicht ob wird das gerechnet wiviel ich verdine oder wievil mir nach dem pfändung bleibt?
 

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