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Wie funktioniert "sich arbeitslos" melden?

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Hallo,

bin Studienabbrecher und habe in der letzten Zeit nicht gearbeitet.
Wie funktioniert es, wenn ich mich arbeitslos melde? Wo muß ich dann zum Arbeitsamt hin? Hab ich Recht auf Arbeitslosengeld- oder nicht, weil ich ja nicht gearbeitet habe???Wann darf man eine Umschulung machen?

Was meint Ihr?
 
Hallo,


Du musst persönlich beim Amt erscheinen. Welches Amt für Dich zuständig ist, erfährst Du bei denen im Internet oder telefonisch.

Bei mir war das nach dem Studium so:
Ich musste zuerst Arbeitslosengeld I beantragen, aber dafür gibt es natürlicheine Ablehnung, weil man als Student ja nicht ausreichend gearbeitet hat.

Mit dem Bescheid konnte ich dann Arbeitslosengeld II beantragen.

Ob, wann und was für eine Umschulung Du machen darfst, kann Dir hier niemand verraten, das ist immer eine Einzelfallentsceidung.


LG
Tomoko
 
Ich glaube wenn du weniger als ein Jahr am Stück berufstätig warst (Voll- oder Teilzeit) hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und kannst auch keine Umschulung machen die vom Arbeitsamt finanziert wird. Mußt wohl oder übel direkt zur ARGE gehen und H4 beantragen. Dort kannst du dich ja mal nach Umschulungen informieren, die bieten doch sicher auch solche Leistungen an..

Du kannst dich übrigens auch "arbeitssuchend" melden beim Arbeitsamt. Dann bekommt du zwar keine Kohle, wirst aber in die Kartei aufgenommen und ggf. vermittelt.

LG, J.
 
Vielen Dank für Eure Tips!

Klar suche ich gleichzeitig wie verrückt nach nem Job- aber ich frage mich halt, wann und ob ich mich bei der Arbeitsagentur melden muß...
 
Hallo, ich habe beruflich damit zu tun und kann dir ein bisschen was erklären.

Grundsätzlich musst du dich weder bei der ARGE noch bei der Arbeitsagentur melden.
Es wäre aber von Vorteil für dich, wenn du einfach mal in der Agentur vor sprichst.

Jetzt kommt es natürlich drauf an, was du in den letzten 2 Jahren so gemacht hast.
Solltest du in den letzten 2 Jahren nicht mindestens ein Jahr eine sozialversichungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben, hättest du auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Dir bleiben dann folgende Möglichkeiten bei der Arbeitsagentur.

Wenn du eine Arbeit, also keine Ausbildungsstelle suchst, könntest du dich zunächst arbeitsuchend melden. Das heißt, du bekommst einen Termin bei dem für dich zuständigen Arbeitsvermittler/in. Im Gespräch würde mit dir dann festgelegt, für welchen Beruf, im welchem Umkreis u. Zeitumfang die Stellen letztendlich gesucht werden. Wenn dies u. noch ein paar andere Kleinigkeiten geklärt sind, unterschreibst du eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung. In der ist nochmal alles festgelegt was mit dir vereinbart wurde, auch im welchem Umfang du selber Bewerbungen schreiben musst u. in welchem Zeitraum du diese in der Agentur nachweisen musst. Desweiteren wird auch festgehalten, ob Bewerbungskosten bzw. Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen erstattet werden.
Unterm Strich hast du aber keine großen Pflichten.

Anstatt arbeitsuchend, könntest du dich aber auch arbeitslos ohne Leistungen melden. Ist ähnlich wie arbeitsuchend, nur mit dem Zusatz, dass du dich voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Du würdest dich z.B. bereit erklären, auch umzuziehen u. andere Kriterien zu füllen. Außerdem hast du die gleichen Pflichten wie ein Arbeitsloser der Leistungen erhält. (Urlaub mitteilen, Krankmeldungen abgeben usw.) Der Vorteil bei arbeitslos ohne Leistungen wäre, die Zeiten bei der du dich bei der Agentur gemeldet hast, wird an den Rentenversicherungsträger gemeldet, du hättest dann keine Lücke in der Rentenversicherung. Dies würde sich später positiv auf die Rentenanwartschaftszeit auswirken. Desweiteren können dir Maßnahmen, also Kurse zugewiesen werden. Was für Kurse das genau sind, würde der Vermittler bestimmen. Es muss halt nachgeschaut werden, was für Hemmnisse bei dir vorliegen u. was letztendlich am meisten Sinn für dich macht. Z. B. gibts Bewerbungskurse, oder Kurse wie man ein Vorstellungsgespräch führt.

Ansonsten weiß ich jetzt nicht, wie alt du bist u. ob du schon irgendeine Ausbildung oder ähnliches abgeschlossen hast. Evtl. könntest du dich auch (zusätzlich) zur Berufsberatung anmelden. Ist aber nur notwendig wenn du eine Ausbildung oder ein Studium/Schule usw. machen möchtest.
Eine Umschulung ist lt. deiner Beschreibung meiner Meinung nach nicht möglich.
So pauschal lässt sich das nicht erklären. Kommt immer auf den Fall drauf an.
Eine Umschulung wird z.B. unter Umständen durch die Agentur gefördert, wenn du einen Beruf gelernt hast, es so ziemlich keine offenen Stellen für diesen Beruf gibt u. es gleichzeitig für den neuen Beruf gut auf dem Arbeitsmarkt ausschaut. Sprich, der neue Beruf muss Sinn bei dir machen.

Wenn du natürlich kein Geld zum Leben hast, solltest du in der ARGE vorsprechen. Es würde dann geprüft, ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hast. Wenn ja, läuft die Arbeitsvermittlung komplett über die ARGE u. die Leute suchen dann genau wie die Agentur offene Stellen für dich. Ob ein Anspruch auf Alg2 besteht, ist von vielen Kriterien abhängig. Bin auf dem Gebiet aber kein Experte, am Besten einfach mal vorsprechen.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. Oben genannte Aussagen sind unter Vorbehalt, da ich weder dich, noch über deinen Lebenslauf u. Verhältnisse bescheid weiß.

Viele Grüße
 

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