Danke Miss-Verständnis ^^
Ok, entschuldigung für die gemeine Frage jetzt. Aber hat jemand Erfahrungen in dem Thema gemacht und kann mir sagen wie er vorgegangen ist?
Ich habe Angst und schäme mich so... Entschuldigung 🙁
So jetzt in Ruhe
🙂
Hallo anonym,
Vorab:
Ich werde dir wie gewünscht keine Fragen stellen.
Alle Informationen,die du mir (und damit auch weiteren Foristen) zur Verfügung stellen möchtest, sollten freiwillig und mit guten "Bauchgefühl" geäußert werden.
Ich werde dir also nicht das Gefühl/ Rückmeldung geben, dass du weitere Angaben hier machen musst, um
1. Gehört zu werden
2. Empathie und motivierende Worte zu erhalten
3. Informationen einzuholen, wie ein weiterer Ablauf sich gestalten könnte
Basierend auf den Informationen, die ich habe, kann ich deine Frage wie folgt beantworten:
1. Zum Verfahren: grob, damit du dich ungefähr mental vorbereiten kannst;
bitte suche dir einen Anwalt ggf auch mit Hilfe des Jugendamtes!
Das Verfahren wird eingeleitet durch die Anzeige bei der Polizei (Dienststelle) eines Verhaltens, welche nach erster Einschätzung strafrechtlich verfolgt werden soll.
In deinem Fall, der widerrechtliche Angriff und Eingriff in - körperliche Unversehrtheit, Gesundheit, sexuelles Selbstbestimmungsrecht--> zusammengefasst als "Vergewaltigung".
Mit der Anzeige, dass ein solche Übergriff ! Stattgefundenen hat, wird der diensthabende Beamte deine Aussage zu Protokoll nehmen.
Dabei sind wichtig:
Wer hat diesen Übergriff getätigt? Wann und wo?
Der Begriff getätigt zeigt schon, dass auch Angaben zur Tat zwingend sind. Dabei muss das leider so konkret und Präzise wie möglich beschrieben werden, welche Handlung der Ubergriffige vorgenommen hat und welche du.
Angaben, inwieweit du signalisiert hast, dass du mit den Handlungen des anderen nicht einverstanden bist - zum Zeitpunkt der Tat-.
In welchem Verhältnis du zu dem besagten anderen stehst. Bei zurückliegender Handlung, warum äußerst du dich jetzt.
Bei Minderjährigen, wird in der Regel unabhängig von Gegenwehr ein Übergriff bejaht, Ausnahme: 16-18jahre -> wusste der andere dein Alter? Wie alt ist er? Die Konstellation sie 17/ er 21 kann andere Ergebnisse bringen als die Konstellation sie 15/ er 42
Ob in Verbindung mit der Handlung weitere angeknüpft sind, wie Drohung und Erpressung.
Das ist keine abschließende Liste.
Danach wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet:
Das heißt, das Gegenüber bekommt die Möglichkeit der Stellungnahme. Es wird sich dann zu den Vorwürfen der besagten Tat äußern.
Parallel läuft ein Beweisverfahren, wobei beide Betroffene belegen wollen, dass ihre vorher getätigten Angaben der Wahrheit entsprechen.
Körperliche Untersuchungen sind Beweise. Auf eine solche bereite dich vor! Nimm jemand deines Vertrauens mit!!!
Abschluss ist dann das Gerichtsverfahren, in welchen über schuldhaftes Verhalten geurteilt wird.
-> soweit ist das Verfahren grundsätzlich strukturiert und technisch.
Problem ist, dass es sich dabei um ein sehr persönliches und intimes handelt - und- emotional behaftet ist. Das wissen die Menschen, die in diesen Fachgebieten arbeiten aber auch.
2. Emotion und Psyche
Allein die Tat löst ungute Emotionen aus, hinzu kommt das Gefühl im Focus zu stehen,plus der Druck der Glaubhaftigkeit.
Tipp: es kann ! Hilfreich sein, sich beim Erzählen (Aussage)von unangenehmen und schmerzhaften Dingen von der "ich Perspektive" in die dritte Perspektive zu wechseln. So kann man eine gewisse emotionale Distanz zum geschehen aufbauen und diese nutzen das Geschehene besser zu beschreiben. Dabei geht es erstmal rein darum, die Handlung zu rekonstruieren.
Danach bitte wieder zurück "switchen" und die Emotionen dann gesondert zu betrachten. Je nach dem welche Gefühle , wie intensiv etc das sind, ist dies dann therapeutisch sinnvoll.
Ich gehe jetzt in Grundsatz auf ein paar ein:
Scham
Ein nachvollziebares Gefühl, weil intim.
Scham hemmt dich. Diese Hemmwirkung macht es dir nicht leicht.
Gut, wenn du dich dieser Scham entledigen könntest. Du hast nichts getan wofür du dich schämen müsstest. Du bist nicht diejenige, die ubergiffig geworden ist. Du bist nicht verantwortlich für das Verhalten anderer im generellen und des besagten (Täter) im speziellen.
Du brauchst dich nicht schämen zur Polizei, Jugendamt etc zu gehen und dieses zu melden. Das ist dein Recht!
Es steht allen Menschen zu, die einen begründeten Anlass dazu haben. Den hast du.
Weiterhin hast ggf sogar die Pflicht diesen Weg zu gehen um damit auch gut für dich zu sorgen.
Selbstbewusst, im Bewusstsein deiner selbst, deiner Recht und Pflichten. Nix Scham!
Scham,deiner Mutter oder anderen Kummer zu bereiten.
Es ist wahrscheinlich, dass diese Thematik bei allen Beteiligten Gefühle auslösen, denen du dann zusätzlich zu deinen auch noch ausgesetzt sein wirst.
Zb, Bestürzung, Betroffenheit, Empörung, Ungläubigkeit- Wut, Angst, Unsicherheit,Panik, Hysterie? etc.
Bitte werde dir klar, dass dies die Emotionen anderer sind. Du bist nicht verantwortlich, dass die Situation auch bei den anderen entsprechende Reaktionen hervorruft. Das hat diese Situation so ansich. Alle Situation, insbesondere Not und Extremsituationen können das auslösen.
Dafür muss sich niemand schämen.
Schuld/ Verantwortung
Du trägst keine Schuld oder Verantwortung für die Handlungen anderer Menschen.
Du trägst nicht die Haftung für die Konsequenzen der Handlungen anderer Menschen.
Du bist nicht schuld, dass dieses Verfahren/ dieser Weg nun gegangen wird.
Du bist nicht Schuld, dass sich der besagte Übergriffige mit seiner Tat auseinanderzusetzen muss!
Du bist nicht schuld, dass deine Mutter als Schutz- und Fürsorgeträgerin sich damit auseinander setzten muss.
Du bist nicht schuld, wenn insbesondere deine Mutter mit der Situation emotional ( und ggf mit sich selbst) nicht gut umgehen kann.
Lass dir da keinen schwarzen Peter zuschieben.
Was ich dir noch auf den Weg geben möchte:
Du wurdest sexuell objektisiert und instumenalisiert zu Befriedigung der Bedürfnisse desjenigen, welcher Übergriffig wurde.
Das ist S****!
Es zielt jedoch nicht auf deine Person als solches oder gesamtes!
Sollten persönliche Angriffe seitens des Täters im Rahmen des Verfahrens oder dann außerhalb im Privatleben kommen, so "dienen" auch diese dem Schutz oder Ausleben der Gefühle des Täters. So mögen verletztend sein, mit dem Ziel dich psychisch mürbe zu machen etc. Es hilft ihm nichts, das seine Handlungen strafrechtlich relevant ist. Und dass er für seine Handlungen einstehen muss.
Er ! Nicht du!
Du bist als Mensch gut, wertvoll und liebenswert.
Suche dir Beistand so viel wie möglich!
Rechtliche: Anwalt, Jugendamt etc
Emotional: Vertraute, Freunde, ggf Therapie (Krisenintervention)
Menschen, die ohne hysterisch zu werden sich deiner Gefühlslage und Belastungssituation annehmen können.
Wenn möglich, versuche gelegentlich abzuschalten, geistig und gefühlsmäßig.
Auch wenn dieses Thema dein Leben - momentan- erheblich beeinflusst, so besteht dein leben auch noch aus anderem. Das Leben geht weiter. Parallel zum Verfahren, parallel zu dieser Belastungssituation---> und darauf hast du ein Recht!
Soviel erstmal dazu. Bei weiteren Fragen oder/und auch insbesondere zu deine Gefühlen und dem Umgang mit denen andere gerne mehr.
Liebe Grüße und Tapferkeit! :blume:
Ps: das Vorgehen ist Strukturiert, wo du Rückhalt und Kraft findest ist individuell.
Meine Mitforistin hat auch schon auf Hilfsorganisationen hingewiesen.
Welche Optionen/ Angebote dir gut tun und als hilfreich wahrgenommen werden, das kannst nur du für dich entscheiden.
Ggf kann man hier noch auf die Angst eingehen. Spezifische. Wovor hast du Angst?
Das Verfahren?
Die Untersuchung?
Die Reaktion des Übergiffigen?
Die Reaktion deiner Mutter?
Deine Gefühle?
Die Konfrontation mit Gefühl der anderen? Speziell die deiner Mutter?
All diese Ängste sind nachvollziehbar. Du befindest dich in einer extremen Situationen. Und ja es ist auch eine neue Situation. Neue Situationen sind natugemäß mit gewisser Unsicherheit begleitet. Deshalb bitte finde Menschen, die dich "sicher" begleiten können!